Guten Tag, ich erhalte Rente und meine Frau ist ohne Einkommen. In Elster erstellen wir unsere Steurerklärung als Zusammenveranlagung. Meine Frau pflegt seit einem Jahr ihren Vater der den Pflegegrad 2 besitzt. Wir möchten jetzt unter " außergewöhnlichen Belastungen" den Pausbetrag geltend machen. Unter den Angaben geben wir den Namen des Vaters, das Verwandshaftverhätnis zu meiner Frau, Steuernummer des Vaters, Geburtsdatum an. Jetzt unsere Frage: Muss ich diesen Pauschbetrag eindeutig meiner Frau zuordnen oder unter unseren gemeinsamen Daten ? Wenn ja, wie muss ich das machen bzw. eintragen? Danke für die Infos.
Ankündigung
Einklappen
Keine Ankündigung bisher.
Wie muss bei Zusammenveranlagung der Pflegepauschbetrag erfasst werden?
Einklappen
X
-
Da muss nichts zugeordnet werden. Auf der Startseite der Anlage Außergewöhnliche Belastungen steht sogar der Hinweis:... oder unter unseren gemeinsamen Daten ? Wenn ja, wie muss ich das machen bzw. eintragen?
Diese Anlage ist bei Zusammenveranlagung von Ehegatten / Lebenspartnern gemeinsam auszufüllen.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
-
unter "außergewöhnlichen Belastungen" Seite 3, Zeilen 15-18.Zitat von Ralle01 Beitrag anzeigenWir möchten jetzt unter " außergewöhnlichen Belastungen" den Pauschbetrag geltend machen. wie muss ich das machen bzw. eintragen?
Gruß - Hans
Kommentar

Kommentar