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    Wartezeit bei Einspruch ...

    Hallo zusammen,
    weiß jemand, wie lange die Bearbeitung eines Einspruchs dauert?
    Und welche Möglichkeiten gibt es, sich über die Dauer der Beantwortung zu beschweren?
    Datum des EkSt-Bescheids 2024: 26.01.2026
    Datum meines Einspruchs: 15.02.2026
    ...
    Gruß
    HOS

    #2
    weiß jemand, wie lange die Bearbeitung eines Einspruchs dauert?
    Woher soll das jemand wissen ? Ich kann mich an ein Einspruchsverfahren erinnern, das fast 1 Jahr gedauert hat und ebenso

    an eines, bei dem innerhalb von 3 Wochen abgeholfen wurde.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Zitat von Campes Beitrag anzeigen
      Hallo zusammen,
      weiß jemand, wie lange die Bearbeitung eines Einspruchs dauert?
      Und welche Möglichkeiten gibt es, sich über die Dauer der Beantwortung zu beschweren?
      Datum des EkSt-Bescheids 2024: 26.01.2026
      Datum meines Einspruchs: 15.02.2026
      Das hängt natürlich davon ab, was die Person, die den Fall auf dem Tisch hat, sonst noch zu tun hat. Weiterhin davon, ob der Bearbeiter dem Einspruch selbst abhilft oder ihn zur Entscheidung abgibt.

      Grundsätzlich finde ich drei Monate völlig in Ordnung, danach könnte man mal vorsichtig nachfragen.

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        #4
        Zitat von multi Beitrag anzeigen
        Grundsätzlich finde ich drei Monate völlig in Ordnung, danach könnte man mal vorsichtig nachfragen.
        und wenn man sich unbeliebt machen will, könnte man nach einem halben Jahr eine Untätigkeitsklage einreichen.

        Kommentar


          #5
          Zitat von Trekker Beitrag anzeigen
          und wenn man sich unbeliebt machen will, könnte man nach einem halben Jahr eine Untätigkeitsklage einreichen.
          Mit Betonung auf unbeliebt. Ich bin bis jetzt bei jedem Amt mit freundlichen Nachfragen am Telefon sehr gut gefahren.

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            #6
            Die Untätigkeitsklage geht auch nur, wenn über den Einspruch ohne Mitteilung eines zureichenden Grundes nicht in angemessener Zeit entschieden wurde. Einfach so nach 6 Monaten Untätigkeitsklage wird nicht reichen, sofern das Finanzamt sich vorher rührt.
            Schönen Gruß

            Picard777

            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

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