Wartezeit bei Einspruch ...

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  • Campes
    Neuer Benutzer
    • 07.07.2013
    • 14

    #1

    Wartezeit bei Einspruch ...

    Hallo zusammen,
    weiß jemand, wie lange die Bearbeitung eines Einspruchs dauert?
    Und welche Möglichkeiten gibt es, sich über die Dauer der Beantwortung zu beschweren?
    Datum des EkSt-Bescheids 2024: 26.01.2026
    Datum meines Einspruchs: 15.02.2026
    ...
    Gruß
    HOS
  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 45997

    #2
    weiß jemand, wie lange die Bearbeitung eines Einspruchs dauert?
    Woher soll das jemand wissen ? Ich kann mich an ein Einspruchsverfahren erinnern, das fast 1 Jahr gedauert hat und ebenso

    an eines, bei dem innerhalb von 3 Wochen abgeholfen wurde.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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    • multi
      Erfahrener Benutzer
      • 03.01.2018
      • 4282

      #3
      Zitat von Campes Beitrag anzeigen
      Hallo zusammen,
      weiß jemand, wie lange die Bearbeitung eines Einspruchs dauert?
      Und welche Möglichkeiten gibt es, sich über die Dauer der Beantwortung zu beschweren?
      Datum des EkSt-Bescheids 2024: 26.01.2026
      Datum meines Einspruchs: 15.02.2026
      Das hängt natürlich davon ab, was die Person, die den Fall auf dem Tisch hat, sonst noch zu tun hat. Weiterhin davon, ob der Bearbeiter dem Einspruch selbst abhilft oder ihn zur Entscheidung abgibt.

      Grundsätzlich finde ich drei Monate völlig in Ordnung, danach könnte man mal vorsichtig nachfragen.

      Kommentar

      • Trekker
        Erfahrener Benutzer
        • 23.03.2023
        • 329

        #4
        Zitat von multi Beitrag anzeigen
        Grundsätzlich finde ich drei Monate völlig in Ordnung, danach könnte man mal vorsichtig nachfragen.
        und wenn man sich unbeliebt machen will, könnte man nach einem halben Jahr eine Untätigkeitsklage einreichen.

        Kommentar

        • multi
          Erfahrener Benutzer
          • 03.01.2018
          • 4282

          #5
          Zitat von Trekker Beitrag anzeigen
          und wenn man sich unbeliebt machen will, könnte man nach einem halben Jahr eine Untätigkeitsklage einreichen.
          Mit Betonung auf unbeliebt. Ich bin bis jetzt bei jedem Amt mit freundlichen Nachfragen am Telefon sehr gut gefahren.

          Kommentar

          • Picard777
            Erfahrener Benutzer
            • 02.05.2006
            • 7880

            #6
            Die Untätigkeitsklage geht auch nur, wenn über den Einspruch ohne Mitteilung eines zureichenden Grundes nicht in angemessener Zeit entschieden wurde. Einfach so nach 6 Monaten Untätigkeitsklage wird nicht reichen, sofern das Finanzamt sich vorher rührt.
            Schönen Gruß

            Picard777

            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

            Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

            Kommentar

            • Jimmy33
              Neuer Benutzer
              • 14.03.2024
              • 10

              #7
              Hallo zusammen,

              nachdem ich den vorläufigen Bescheid 2025 durch die zuständige Sachbearbeiterin nun erhalten habe, scheint dieser fehlerhaft zu sein.

              Daher möchte ich Einspruch einlegen. Was ist hier - erfahrungsgemäß - der schnellste Weg?

              In MeinElster, Post, E-Mail oder vor Ort.

              Danke euch.

              Grüße
              Jim

              Kommentar

              • L. E. Fant
                Erfahrener Benutzer
                • 20.09.2013
                • 15394

                #8
                Du kannst den Einspruch heute noch per Elster einreichen!

                Kommentar

                • Jimmy33
                  Neuer Benutzer
                  • 14.03.2024
                  • 10

                  #9
                  Das ist mir bewusst, die Frage zielte eher darauf ab, wo die schnellste Bearbeitungszeit zu erwarten ist.
                  (Das Formular in Elster habe ich bereits gesichtet, es ist so Nutzerunfreundlich wie möglich gehalten.)

                  Kommentar

                  • L. E. Fant
                    Erfahrener Benutzer
                    • 20.09.2013
                    • 15394

                    #10
                    Zitat von Jimmy33 Beitrag anzeigen
                    Das ist mir bewusst, die Frage zielte eher darauf ab, wo die schnellste Bearbeitungszeit zu erwarten ist.
                    Das hab ich mir schon gedacht.

                    Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass Dein Bearbeiter den Einspruch erstmal auf die Seite legt, wenn er auf eine nicht genehme Art eingegangen ist.

                    Kommentar

                    • InsideFA
                      Erfahrener Benutzer
                      • 17.10.2008
                      • 279

                      #11
                      Das ist mir bewusst, die Frage zielte eher darauf ab, wo die schnellste Bearbeitungszeit zu erwarten ist.
                      Gegenfrage: warum glauben Sie, dass sich die Bearbeitungszeiten nach der Art des Eingangs richten?

                      Kommentar

                      • Picard777
                        Erfahrener Benutzer
                        • 02.05.2006
                        • 7880

                        #12
                        Ich würde an Deiner Stelle die elektronische Variante nutzen, denn dann ist der Einspruch schon ein paar Minuten später für den Bearbeiter sichtbar, wenn die Steuernummer die richtige ist. Per Mail geht häufig gar nicht mehr genauso wie vor Ort, und per Post kann Alles schon deshalb verzögern, weil das vielleicht erst eingescannt wird.
                        Schönen Gruß

                        Picard777

                        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

                        Kommentar

                        • Beamtenschweiß
                          Erfahrener Benutzer
                          • 10.04.2014
                          • 3030

                          #13
                          Zitat von Jimmy33 Beitrag anzeigen
                          Hallo zusammen,

                          nachdem ich den vorläufigen Bescheid 2025 durch die zuständige Sachbearbeiterin nun erhalten habe, scheint dieser fehlerhaft zu sein.

                          Daher möchte ich Einspruch einlegen. Was ist hier - erfahrungsgemäß - der schnellste Weg?

                          In MeinElster, Post, E-Mail oder vor Ort.

                          Danke euch.

                          Grüße
                          Jim
                          Was meinst du eigentlich mit vorläufiger Bescheid?

                          Ist der Bescheid vorläufig nach § 165 AO oder meinst du ggf. einen Festsetzungsvorschlag des Finanzamtes ((Projekt AMSEL).
                          Bei Letzerem kannst du keinen Einspruch einlegen. Wenn dir der Festsetzungsvorschlag nicht gefällt, dann musst du selber eine Einkommensteuererklärung einreichen.
                          Mit freundlichen Grüßen

                          Beamtenschweiß
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