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Verzögerung beim Einstellen von FA-Dokumenten?

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    Verzögerung beim Einstellen von FA-Dokumenten?

    Ich habe eine Mail erhalten mit dem Titel "Zum elektronischen Abruf bereitgestelltes Dokument 123/456/78901 EStB 2025 vom 30.04.2026", in dem es u.a. heißt: "das oben genannte Dokument steht ab sofort zum elektronischen Abruf bereit."

    Ich habe mich sofort in MeinElster eingeloggt, aber dort steht kein neues Dokument bereit. Eine Verwechslung des Zugangs ist ausgeschlossen; ich verwende ausschließlich diesen Account und ich habe zusätzlich auch noch einmal sorgfältig die die Steuernummer geprüft (sie ist identisch). Die Bewscheide der Vorjahre sind weiterhin einsehbar.
    1. Ist es womöglich trotz des anderslautenden Texts normal, dass es eine Verzögerung gibt, bis ein Dokument tatsächlich in Elster eingestellt und in MeinElster sichtbar wird? Falls ja, was wäre eine übliche Frist? Stunden? Tage?
    2. Wie ist vorzugehen, falls ich tatsächlich keinen Bescheid erhalte? Muss ich dann Widerspruch gegen den (nicht erhaltenen) Bescheid einlegen?

    #2
    § 122a Abs. 4 AO lautet:
    Ein zum Abruf bereitgestellter Verwaltungsakt gilt am vierten Tag nach der Bereitstellung zum Abruf als bekannt gegeben. Im Zweifel hat die Behörde den Zeitpunkt der Bereitstellung zum Abruf nachzuweisen.
    Erste Maßnahme daher: Ruhe bewahren. Bis zu vier Tage abwarten. Gegen nicht bekannt gegebene Bescheide kann man keinen Rechtsbehelf einlegen.

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      #3
      Mittlerweile ist das Finanzamt soweit, dass es prüfen kann ob die elektronische Übermittlung eines Bescheides geklappt hat oder nicht. Dies dient hauptsächlich für den unter #2 beschriebenen Nachweis im Streitfall und natürlich bekommt das Amt auch einen Hinweis wenn die Übermittlung nicht geklappt hat (warum auch immer).
      Im Zweifel wird der Bearbeiter dir den Bescheid einfach in Papier schicken und dann gilt dort die Zustellfrist per Post (aktuell glaub 4 Tage aber Versand) und deine Einspruchsfrist beginnt auch erst ab da.

      Um all deine Zweifel auszuräumen könntest du diene Frage auch einfach per Mail an dein Finanzamt stellen. "ICh habe eine Nachricht zur Datenabholung erhalten aber der Bescheid ist nicht da, können Sie das prüfen?"
      Das ist noch kein Einspruch und Fragen kostet bekanntlich nichts.

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