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Kapitalertragssteuer: Von Bank schon abgezogen, taucht im Formular nicht auf

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    Kapitalertragssteuer: Von Bank schon abgezogen, taucht im Formular nicht auf

    Ich habe letztes Jahr zum ersten Mal von einer Bank beim Verkauf von Aktien etc. bzw. bei Zinsen direkt Steuern abgezogen bekommen. Es tauchte dann also nur der Netto-Betrag in meinem Bankkonto als Gutschrift aus. Ich gehe mal davon aus, dass die Bank meine Erträge direkt ans Finanzamt abgeführt hat.
    Als ich mir aber heute meine Maske in Elster anschaute, standen darin nur die Angaben, die ich letztes Jahr aufgrund von per Post zugeschickten Auszügen gemacht hatte.
    Ich habe nun keine Ahnung, wo genau ich was eintragen muss.

    Trade Republic erklärt auf ihrer Seite Folgendes:

    Dein Steuerbericht fasst alle Kapitalerträge und die darauf einbehaltenen Steuern für das Kalenderjahr zusammen. Dieses Dokument wird als digitales PDF ausgestellt und ist in der App unter Profil -> Steuern verfügbar.

    Was du ggf. manuell in deiner Einkommensteuererklärung angeben musst

    Soweit auf deine Kapitalerträge Kapitalertragsteuer einbehalten wurde, ist die Einkommensteuer grundsätzlich mit dem Steuerabzug abgegolten (keine Erklärungspflicht). In bestimmten Fällen kann eine Angabe in der Steuererklärung dennoch erforderlich sein. Folgende Punkte musst du, unter Berücksichtigung von Freibeträgen und Pauschalen, manuell in deiner Steuererklärung angeben:
    • Gewinne und Einkünfte aus Kryptowährungen.
    • Gewinne aus ETCs mit physischer Lieferung.
    • "Sonstige Einkünfte", wie Saveback und Refer-a-Friend Bonus.

    Was dein Steuerbericht enthält

    Dein Steuerbericht führt nur die Punkte auf, die für deine Aktivität im Steuerjahr relevant sind:
    • Kapitalerträge: Realisierte Veräußerungsgewinne und andere Kapitalerträge.
    • Freistellungsauftrag: Genutzter Betrag des Freistellungsauftrags.
    • Einbehaltene Steuern: Kapitalertragssteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer.
    • Verlustbescheinigung: Sofern beantragt, wurden deine nicht genutzten Verluste zum Jahresende auf null gesetzt und in deinem Steuerbericht ausgewiesen, sodass du sie über deine Einkommensteuererklärung geltend machen kannst.
    • Ausländische Quellensteuern: Quellensteuern, die möglicherweise für eine Steueranrechnung in Frage kommen (werden nicht ins nächste Jahr übertragen).
    Das würde bedeuten, dass ich nur meine Saveback-Einkünfte eintragen muss?

    Jetzt muss ich erst mal die PDF-Datei auf deren Seite finden, denn die wird mir zumindest am PC-Browser nicht angezeigt...

    #2
    Entschuldigung. Die Frage wurde zweimal gepostet. Ich hatte sie nochmal abgeschickt, da ich nach dem ersten Klick einen Fehlermeldung bekommen hatte...
    Leider weiß ich nicht, wie man den Thread löschen kann
    Vielleicht kann das ein Admin machen...

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      #3
      Vielleicht kann das ein Admin machen...
      Wird erledigt ! Ist der Broker in Deutschland ansässig ?
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        Vielen Dank.

        Es ist Trade Republic.
        Das PDF-Formular mit meiner Aufstellung habe ich mittlerweile gefunden. Kann man nur über die App runterladen, nicht über den Browser

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          #5
          Es ist Trade Republic.
          Das hatte ich schon gelesen, beantwortet allerdings die Frage nicht. Wenn Steuern abgeführt wurden, gehe ich mal davon aus, dass die

          Kapitalerträge dem Steuerabzug unterlegen haben und nicht erklärt werden müssen.Erklärt werden müssen allerdings Leistungen sowie

          Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften. Dafür gibt es die Anlage SO zur Einkommensteuererklärung. Bei Leistungen gibt es eine

          Freigrenze, bei privaten Veräußerungsgeschäften ebenfalls.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            TR ist in Deutschland ansässig.
            Die letzten Jahre habe ich immer Kleckerbeträge aus Sparkonten an Zinsen und dementsprechenden Kapitaleinkünften bekommen. Die habe ich dann in Steuererklärung eingetragen.
            Ich nehme bei TR am Saveback teil, da bekomme ich pro Monat zwischen 10 und 15 Euro. Freibetrag war für 2025 aktiviert. Da war ich drunter.
            Lasse ich dann die Felder in der Anlage KAP einfach alle frei?

            Fallen Aktienverkäufe unter private Veräußerungsgeschäfte?

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              #7
              Wenn Du die Felder in der Anlage KAP freilassen willst, dann würd ich an Deiner Stelle die Anlage KAP gleich ganz entfernen.

              Bei den Gewinnen aus Aktienverkäufen handelt es sich um Kapitalerträge.

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                #8
                Von wollen kann keine Rede sein ;-) Ich weiß ja nicht, ob ich sie freilassen darf/kann...

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                  #9
                  Zitat von Eschl Beitrag anzeigen
                  Ich weiß ja nicht, ob ich sie freilassen darf/kann...
                  Dann solltest Du mal auf das Fragezeichen klicken.

                  image.png

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                    #10
                    Ich nehme bei TR am Saveback teil, da bekomme ich pro Monat zwischen 10 und 15 Euro
                    Ob das auch zu den Kapitalerträgen rechnet, müsste ja aus den Unterlagen von TR ersichtlich sein.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                      #11
                      https://www.n-tv.de/broker-vergleich/trade-republic/saveback/​

                      Muss ich den Trade Republic Saveback versteuern?

                      Nein, es handelt sich beim Cashback des Brokers weder um einen Kapitalertrag noch ein Einkommen, da es sich hierbei um einen nachträglichen Rabatt für eine ursprünglich aus dem Guthaben getätigte Zahlung handelt. Daher fällt der Trade Republic Saveback auch nicht unter die Abgeltungssteuer. Es gibt zwar Freigrenzen für Prämien und Boni, aber klassisches Cashback fällt nicht darunter, da es sich um einen Preisnachlass handelt.
                      mfg. - Kent

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                        #12
                        Ich habe nun die im Jahresbericht aufgeführte Summe in die Steuererklärung eingetragen. Das scheint geklappt zu haben. Zum einen kann keine Fehlermeldung, zum anderen hat sich das Ergebnis der Steuererklärung dadurch nicht geändert.

                        Was Saveback angeht, so bekomme ich dieses Geld bei TR ja gar nicht mal auf mein Girokonto gutgeschrieben, sondern man kann diese Funktion nur nutzen, wenn man sie auf ein Aktienkonto gutschreiben lässt. Insofern ist das ja eigentlich nichts anderes eine Ausgabe, um Aktien zu kaufen.
                        Daher finde ich aber die Aussage in der TR-Erklärung umso merkwürdiger:

                        «Folgende Punkte musst du, unter Berücksichtigung von Freibeträgen und Pauschalen, manuell in deiner Steuererklärung angeben: Gewinne und Einkünfte aus Kryptowährungen.
                        Gewinne aus ETCs mit physischer Lieferung.
                        "Sonstige Einkünfte", wie Saveback und Refer-a-Friend Bonus

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                          #13
                          Ok, wie die Einnahmen rechtlich einzuordnen sind, ist jedenfalls nicht Thema dieses Forums.

                          Für Kapitaleinkünfte bekommst Du ja von TR eine Steuerbescheinigung. Sonstige Einkünfte würden grundsätzlich in die Anlage SO gehören.

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                            #14
                            Zitat von Eschl Beitrag anzeigen
                            Ich habe nun die im Jahresbericht aufgeführte Summe in die Steuererklärung eingetragen. Das scheint geklappt zu haben. Zum einen kann keine Fehlermeldung, zum anderen hat sich das Ergebnis der Steuererklärung dadurch nicht geändert.
                            Bleibt immer noch die spannende Frage, warum die KAP überhaupt abgegeben wird. Nur weil man eine Steuerbescheinigung bekommen hat?
                            mfg. - Kent

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                              #15
                              Ich dachte, dass muss so. Nicht, dass sie mir dann unterstellen, was unterschlagen zu haben.
                              Ist schon bei den eBay Einkünften nach dieser Neuregelung spannend. Da trage ich nichts ein, weil ich ja offensichtlich mit gebrauchten Sachen, die ich unter Neuwert verkaufe, keinen Gewinn mache. Kann ein Finanzbeamter aber auch anders sehen. Hebe aber alle Belege auf.
                              Ich habe über 20 Jahre beim gleichen Finanzamt den gleichen Finanzbeamten gehabt. Der war extrem nett und hat jede Frage geduldig beantwortet. Da wusste man dann auch, dass der einem nichts Böses will.
                              Wie es nach meinem Umzug beim neuen Finanzamt ist, kann ich noch nicht sagen.

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