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Renten aus Direktversicherung und Unterstützungskassen

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    Renten aus Direktversicherung und Unterstützungskassen

    Liebe Community,
    ich sitze erstmalig als Renter an meiner Einkommensteuererklärung und habe eine Frage zur Eintragung der "Renteneinkünfte" aus einer Direktversicherung und einer Zusatzkasse (Unterstützungskasse). Muss beides in Anlage R-AV / bAV eingetragen werden oder zählen die Zahlungen aus der Unterstützungskasse als Einkommen gemäß Anlage N?

    Die Beiträge der Unterstützungskasse werden von dem Versicherungsträger über meinen bisherigen Arbeitnehmer nach Abzug einer Pauschale für Kranken- und Pflegeversicherung an mich ausgezahlt. Am Ende des Jahres erhalte ich vom bisherigen Arbeitgeber eine Aufstellung aller im Jahr ausgezahlten Beträge an mich und an die Kranken-/Pflegekasse.

    Ich habe beide Renten "versuchsweise" in Anlage R-AV eingetragen und einen fehlerfreien Prüflauf in Elster erhalten; allerdings wurden in der "Vorläufigen Einkommenssteuererklärung" die Renten sowohl in der Gesamtsumme als auch dem zu versteuernden Ertraganteil addiert (m.E. darf nur der Ertragsanteil aus beiden Zusatzrenten zum Einkommen addiert werden. Dazu war ich heute in der Präsenzsprechstunde meines Finanzamtes in Bonn und habe dazu keine Lösung erhalten. Wer hat hierzu eine Idee. Habe ich die Renten falsch eingetragen oder rechnet Elster falsch?

    #2
    Wer hat hierzu eine Idee.
    Für diese Renten müssten doch Leistungsmitteilungen elektronisch übermittelt worden sein und auch schriftlich vorliegen ?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hallo Klemens#174,

      Für Renten, die über deinen Arbeitgeber abgerechnet werden, brauchst du meist eine Lohnsteuerkarte, die kommen dann in die Anlage N.
      Pensionskassen oder Zusatzversorgungskassen kommen in die Anlage R-AV.
      Die Schlüsselung nach Nr. 1, bis Nr. 11, gibt dann an wie stark sie versteuert werden.
      Außerdem steht das immer auf der Leistungsmitteilung, die ja auch Charlie schon erwähnte, wie und wo du das eintragen musst.

      Gruß - Hans

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        #4
        Charlie24, Hans53, mein Arbeitgeber hat mir für die Zahlungen aus der Unterstützungskasse am Jahresende eine Lohnsteuerbescheinigung geschickt und die Auszahlung unter 3. eingetragen, 4. ist leer und die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung stehen unter 28. Ich gehe davon aus, dass diese Bescheinigung auch dem Finanzamt gemeldet wurde. Für die Direktversicherung gab es eine Leistungsmitteilung, mit den von Hans skizzierten Angaben für die Anlage R-AV; für die Zahlungen der Unterstützungskasse (für den Arbeitgeber ein durchlaufender Posten) aber nicht. Ich würde die Zahlungen aus der Unterstützungskasse daher in N eintragen (nachgelagerte Besteuerung) und die Direktversicherung in die Anlage R-AV? Was mich dabei irritiert: Elster hat bei der vorläufigen Einkommenssteuerberechnung die Direktversicherung mit vollem Auszahlungsbetrag UND dem zu versteuernden Ertragsanteil als zu versteuerndes Einkommen addiert, was m.E. ein "Fehler" ist .....
        Zuletzt geändert von Klemens#174; Gestern, 19:29.

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          #5
          Anlage N ist natürlich richtig. Hast Du denn keinen Bescheinigungsabruf?

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            #6
            ... am Jahresende eine Lohnsteuerbescheinigung geschickt
            Dann hast du doch alles, was du brauchst.

            Bei einer Registrierung auf die persönliche Steuer-ID würden alle Bescheinigungen automatisch in die Steuererklärung übernommen,

            ausgenommen die Zeile 28 deiner Lohnsteuerbescheinigung. Für die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung muss es eigene

            Bescheinigungen geben. Wenn bei dir kein Bescheinigungsabruf möglich ist, bist du eventuell mit Steuernummer registriert, damit geht

            das nicht.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              Charlie24 Hans53 L. E. Fant , danke für Eure Unterstützung

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