Hallo!
Muss man sowohl im Formular „EST“ als auch im Formular „EÜR“ die Gewinne aus selbstständiger Tätigkeit eintragen?
In der Anlage S unter Punkt 1 muss man seinen Gewinn als Selbstständiger angeben. Dort können jedoch nur zwei Einträge vorgenommen werden. Wenn man einen dritten Eintrag hinzufügen möchte, erscheint die Meldung, dass die maximal zulässige Anzahl an Einträgen erreicht ist.
Anschließend soll ich die Gewinne aus der selbstständigen Tätigkeit in die Anlage EÜR eintragen. Hier ist ausreichend Platz vorhanden.
Nun meine Frage: Warum müssen die Einkünfte in beiden Anlagen angegeben werden? Darf ich die Angaben in der Anlage S weglassen und sie ausschließlich in der Anlage EÜR eintragen?
Vielen Dank für die Antwort.
Danke für die Antowrt
Muss man sowohl im Formular „EST“ als auch im Formular „EÜR“ die Gewinne aus selbstständiger Tätigkeit eintragen?
In der Anlage S unter Punkt 1 muss man seinen Gewinn als Selbstständiger angeben. Dort können jedoch nur zwei Einträge vorgenommen werden. Wenn man einen dritten Eintrag hinzufügen möchte, erscheint die Meldung, dass die maximal zulässige Anzahl an Einträgen erreicht ist.
Anschließend soll ich die Gewinne aus der selbstständigen Tätigkeit in die Anlage EÜR eintragen. Hier ist ausreichend Platz vorhanden.
Nun meine Frage: Warum müssen die Einkünfte in beiden Anlagen angegeben werden? Darf ich die Angaben in der Anlage S weglassen und sie ausschließlich in der Anlage EÜR eintragen?
Vielen Dank für die Antwort.
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