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Selbstständige / EST Formular / EÜR doppelt gemoppelt

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    Selbstständige / EST Formular / EÜR doppelt gemoppelt

    Hallo!

    Muss man sowohl im Formular „EST“ als auch im Formular „EÜR“ die Gewinne aus selbstständiger Tätigkeit eintragen?

    In der Anlage S unter Punkt 1 muss man seinen Gewinn als Selbstständiger angeben. Dort können jedoch nur zwei Einträge vorgenommen werden. Wenn man einen dritten Eintrag hinzufügen möchte, erscheint die Meldung, dass die maximal zulässige Anzahl an Einträgen erreicht ist.

    Anschließend soll ich die Gewinne aus der selbstständigen Tätigkeit in die Anlage EÜR eintragen. Hier ist ausreichend Platz vorhanden.

    Nun meine Frage: Warum müssen die Einkünfte in beiden Anlagen angegeben werden? Darf ich die Angaben in der Anlage S weglassen und sie ausschließlich in der Anlage EÜR eintragen?

    Vielen Dank für die Antwort.
    ​ Danke für die Antowrt

    #2
    Ich verstehe die Frage nicht im Ansatz. Die EÜR dient der Ermittlung der der Differenz aus Einnahmen und Ausgaben. Dieses Ergebnis ist der Gewinn (wenn negativ auch Verlust genannt). Der kommt in die Anlage G oder S.

    Was soll da doppelt sein und warum will man das Ergebnis aus der Anlage G oder S dann wieder in die EÜR zurück übernehmen? Das ist doch offensichtlich ein Zirkelschluss, nicht nur bei den Einträgen, sondern auch im Kopf.

    Kommentar


      #3
      Warum müssen die Einkünfte in beiden Anlagen angegeben werden?
      Die Anlage EÜR dient der Gewinnermittlung und muss getrennt von der Einkommensteuererklärung übermittelt werden, ist also eigentlich keine Anlage.

      Darf ich die Angaben in der Anlage S weglassen
      Nein ! Ohne Eintrag des Gewinns in die Anlage S oder G (bei Gewerbe) ist die Erklärung unvollständig und auch keine Steuerberechnung möglich.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar

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