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Anlage V für 2025, Unterschied Abschnitt 13 und Abschnitt 14

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    Anlage V für 2025, Unterschied Abschnitt 13 und Abschnitt 14

    Hallo

    ich versuche die Anlage V für meine Mietwohnung zu machen.

    In Zeile 15 habe ich die Mieteinnahme und in Zeile 20 die vom Mieter gezahlten Nebenkostenvorauszahlungen eingetragen.

    Da noch kein Abrechnung der Hausverwaltung für 2025 existiert wollte ich das gezahlte Hausgeld in die drei Posten
    • umlegbare Kosten (Abschnitt 13, Zeile 73)
    • nicht umlegbare Kosten (Abschnitt 14, Zeile 76)
    • Rücklagen
    aufteilen (analog zum Wirtschaftsplan).

    Da meine Mieterin die Abrechnung immer von einem Mieterverein überprüfen lässt ergibt sich eigentlich in jedem Jahr, dass ich nicht alle im Wirtschaftsplan als umlegbaren Kosten gekennzeichneten Posten, umlegen kann. Bei manchen Posten weiß ich es auch schon im voraus, dass sie ablehnt.

    Aber Abschnitt 13 hat den Titel "13 - Umgelegte Kosten"

    Muss ich nun teilwiese im Wirtschaftsplan als umlegbare Kosten gekennzeichnete Posten in Abschnitt 14 " 14 - Nicht umgelegte Kosten" eingeben, wenn ich schon weiß, dass ich diese wohl selber tragen muss?

    Mir ist die ganze Unterscheidung zwischen Abschnitt 13 und Abschnitt 14 nicht klar.
    Beides ist doch noch dem Abflussprinzip in 2025 Abfluss (d.h. Werbungskosten). Es wird von mir ja als Hausgeld gezahlt.
    Der Zufluss ist die Vorauszahlung aus Zeile 20 sowie die Abrechnung für 2024 in Zeile 21

    Wieso muss ich bei den Werbungskosten zwischen umlegbar und nicht umlegbar unterscheiden?​
    Welche Auswirkung hat es was man wo einträgt?

    Vielen Dank
    Hans






    #2
    Wieso muss ich bei den Werbungskosten zwischen umlegbar und nicht umlegbar unterscheiden?​
    Von der Aufteilung zwischen umgelegten und nicht umgelegten Kosten erhofft sich die Finanzverwaltung eine bessere Plausibilisierung

    der Angaben in der Anlage V, ebenso von der Aufteilung der Umlagen auf laufende Zahlungen und Abrechnungen für das Vorjahr.

    Ob das gelingt, sei dahingestellt.

    Welche Auswirkung hat es was man wo einträgt?​
    Es hat keine Auswirkungen. Das sind alles Werbungskosten.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Das ist die Idee zur Steuererklärung auf dem Bierdeckel.

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        #4
        Wenn man es schon immer richtig eingetragen hat, ergibt sich keine Änderung.

        Diese neuen Eintragungen sind den Mitmenschen geschuldet, welche immer nur die lfd. Nebenkosten erklären und etwaige vereinnahmte Nachzahlungen unter den Tisch fallen lassen.
        Mit der neuen Abfrage möchte man diese mit der Nase drauf stoßen, dass es so nicht geht und hofft, dass diese dadurch ehrlicher bei der Steuererklärung werden.
        Mit freundlichen Grüßen

        Beamtenschweiß
        ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

        Kommentar


          #5
          Wenn man es schon immer richtig eingetragen hat, ergibt sich keine Änderung.​
          Die Aufteilung auf umgelegte und nicht umgelegte Kosten verursacht bei bestimmten Konstellationen durchaus Mehrarbeit, ein Beispiel dafür ist

          der CO2-Anteil des Vermieters bei Wohnungen, die mit Gas oder Heizöl beheizt werden.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Zitat von Beamtenschweiß Beitrag anzeigen
            Diese neuen Eintragungen sind den Mitmenschen geschuldet, welche immer nur die lfd. Nebenkosten erklären und etwaige vereinnahmte Nachzahlungen unter den Tisch fallen lassen.
            Mit der neuen Abfrage möchte man diese mit der Nase drauf stoßen, dass es so nicht geht und hofft, dass diese dadurch ehrlicher bei der Steuererklärung werden.
            Wenn man - wie in der Vergangenheit - die umlegbaren Nebenkosten nicht deklarieren würde, wäre man auf der sicheren Seite und könnte sich den ganzen Aufwand sparen.

            Im Zeitalter der Entbürokratiesierung gehören solche Anforderungen, wie auch die Berechnung des Co²-Anteils, in die Mülltonne.

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              #7
              Wenn man - wie in der Vergangenheit - die umlegbaren Nebenkosten nicht deklarieren würde, wäre man auf der sicheren Seite
              Was allerdings auch in der Vergangenheit falsch war, auch wenn viele Finanzämter die Behandlung als durchlaufender Posten akzeptiert haben.

              Im Zeitalter der Entbürokratiesierung gehören solche Anforderungen, wie auch die Berechnung des Co²-Anteils, in die Mülltonne.​
              Unser Finanzamt sieht das anders, die möchten das möglichst differenziert erklärt haben, was für mich auch kein Problem ist.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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