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Arbeitszimmer in einer Mietwohnung korrekt absetzen

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    Arbeitszimmer in einer Mietwohnung korrekt absetzen

    Eigentlich ist die Frage folgende:

    Angenommen, wir zahlen 1.500 € Miete für die Wohnung.

    Außerdem zahlen wir monatlich folgende Nebenkosten:

    150 € – Gas / Heizung
    60 € – Strom
    50 € – Wasser / Abwasser
    30 € – Müllentsorgung

    Das Arbeitszimmer ist 15 m² groß.

    Ich habe mehrere Fragen dazu, wie ich den Betrag berechnen kann, den ich in Zeile 65 der EÜR eintragen kann:
    1. Ich muss berechnen, welchen prozentualen Anteil das Arbeitszimmer an der gesamten Wohnung bzw. am gesamten Haus hat. Aber was genau gilt als „gesamte Fläche“? Es gibt Dachzimmer, bei denen die Fläche unter Dachschrägen wahrscheinlich nur zur Hälfte angerechnet wird. Außerdem gibt es einen unbeheizten Heizungsraum im Keller usw. Gibt es ein Dokument, das ich vom Vermieter anfordern kann, in dem die gesamte Wohnfläche angegeben ist, sodass ich diese als Grundlage für die Berechnung verwenden kann? Bisher habe ich nur Grundrisse, aber die Berechnung daraus ist ziemlich umständlich. Außerdem ist die im Mietvertrag angegebene Fläche meiner Meinung nach nicht ganz korrekt bzw. etwas zu hoch angesetzt.
    2. Zu den Nebenkosten: 150 + 60 + 50 + 30 = 290 € pro Monat.
      Sollten diese ebenfalls entsprechend dem prozentualen Anteil des Arbeitszimmers an der gesamten Wohnung berücksichtigt werden, oder müssen dabei noch andere Faktoren einbezogen werden, zum Beispiel die Anzahl der Personen im Haushalt?
    Zuletzt geändert von Claus5858; Heute, 09:33.

    #2
    Käme für das Arbeitszimmer (überschläigig, Pi mal Daumen) denn mehr als 1.260 € im Jahr heraus? Falls nicht, könnte man doch einfach die Home-Office-Pauschale ansetzen?

    Oder mache ich da einen Denkfehler?

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      #3
      Ja, definitiv, es werden mehr. Denk zum Beispiel daran: Wenn das Arbeitszimmer 15 m² groß ist und die Wohnung 100 m² hat, dann ergibt sich schnell:

      12 × 0,15 × 1.500 € = 2700 €

      Ich hatte eine konkrete Frage gestellt. Entschuldigung. Die Pauschale kenne ich bereits.

      Zuletzt geändert von Claus5858; Heute, 09:33.

      Kommentar


        #4
        Ich mache das hier selbst seit Jahren schon einfach nach Fläche (hier: 11,02 qm zu 163,02 qm = 6,76%), und das Finanzamt hat es immer anstandslos akzeptiert.

        Die 163,02 qm stammen aus den offiziellen/amtlichen Bauplänen. Wäre natürlich optimal, wenn man die hätte; aber meiner Meinung nach kann man auch die Angaben im Mietvertrag dazu hernehmen. Hauptsache, man hat ein Dokument, das man dem Finanzamt als Begründung vorzeigen kann.

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          #5
          Bist du sicher, dass es die gesamte Gebäudefläche sein sollte und nicht eher die Wohnfläche?
          Aber wie gesagt: Bei der Gebäudefläche gibt es unterschiedliche Berechnungsfaktoren, zum Beispiel abhängig von Dachschrägen, Raumhöhe, Heizung usw.
          Wenn man Eigentümer des Hauses ist, gibt es vielleicht eine Bescheinigung oder ein offizielles Dokument, aus dem man diese Daten entnehmen kann?

          Und wie ist es mit den Nebenkosten – werden diese ebenfalls anteilig berücksichtigt?

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            #6
            Meine 6,76% bezogen sich schon auf die Wohnfläche (es ist hier ein Einfamilienhaus, da zählt der Keller nicht dazu; und das schräge Dachgeschoss wurde schon "passend" berücksichtigt).

            Und ja, die Nebenkosten natürlich auch anteilig. Das Arbeitszimmer muss ja schließlich auch geheizt werden

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              #7
              mhanft Danke, und jetzt kommt die eigentliche Frage: Woher bekommt man die Wohnfläche?

              Denk daran: Ich bin Mieter, nicht Eigentümer. In welchem Dokument ist diese Wohnfläche​ angegeben?​

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                #8
                In welchem Dokument ist diese Wohnfläche​ angegeben?​​
                Die Größe der Wohnung sollte im Mietvertrag angegeben sein. Ob das allerdings mit der Berechnung nach der Wohnflächenverordnung

                wirklich übereinstimmt, darauf ist kein Verlass. Manchmal ist nur eine Gesamtnutzfläche nach DIN angegeben. Wenn du dir nicht sicher bist,

                ob die Werte im Mietvertrag stimmen, kannst du ja alle Räume selbst vermessen und nicht nur das Arbeitszimmer. Vielleicht gibt es einen

                ordentlichen Grundrissplan im Maßstab 1:100 ?
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  Charlie24 aber genau hier liegt das Problem.

                  Um die Wohnfläche aus dem Grundrissplan zu berechnen, müsste ich alle Räume im Dachgeschoss, Balkone, Terrassen usw. mit den jeweiligen Berechnungsfaktoren berücksichtigen. Ich bin aber kein Experte und kann nicht sicherstellen, dass ich das korrekt mache.

                  Andererseits habe ich den Eindruck, dass die im Mietvertrag angegebene Fläche zu hoch angesetzt ist, und es ist auch nicht klar, was genau damit gemeint ist.

                  Gibt es keine offizielle Wohnungsdokumentation, in der die Wohnfläche angegeben ist? Oder ist „Wohnfläche“ gar kein klar definierter Begriff?

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                    #10
                    Oder ist „Wohnfläche“ gar kein klar definierter Begriff?​​
                    Es gab im Lauf der Jahre unterschiedliche Vorschriften und es gab auch sog. Kannbestimmungen, was die Anrechnung von Nebenflächen

                    wie Balkone und Terrassen angeht. Aktuell gilt seit 2004 die Wohnflächenverordnung, davor galt die II. Berechnungsverordnung.



                    Da ein Arbeitszimmer im beheizten Bereich liegt, würde ich die Berechnung auf die Innenräume beschränken, ein Balkon gehört

                    bekanntlich nicht zum beheizten Bereich.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

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                      #11
                      Danke, das heißt, es gibt kein separates Dokument, in dem die Wohnfläche der Wohnung offiziell festgehalten ist. Im Grunde muss man also den Grundriss und die WoFlV verwenden, um die Wohnfläche manuell zu berechnen.

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                        #12
                        in dem die Wohnfläche der Wohnung offiziell festgehalten ist.
                        Irgendwo gibt es sicher eine Wohnflächenberechnung, aber ein offizielles Dokument ist das ja auch nicht.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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