Hallo! kann man die Belege(eingescannt) direkt mit der Steuererkläung abschicken? Ich meine ohne irgendwelche Verknüpfungen vorzunehmen? Wie geht das? Danke
die Belege zusammen mit der Steuererklärung absenden
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Nein, das ist nicht möglich ! Entweder verknüpfen oder die Belegnachreichung nutzen oder einfach abwarten, ob das Finanzamt überhauptHallo! kann man die Belege(eingescannt) direkt mit der Steuererkläung abschicken? Ich meine ohne irgendwelche Verknüpfungen vorzunehmen?
Belege sehen will.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Warum sollte man das wollen? Die Verknüpfungen mit der Erklärung sind das was man hier nutzen sollte. Mit der Verknüpfung _kann_ sich der Finanzbeamte den Beleg holen, wenn er ihn prüfen will, muss das aber nicht tun.Zitat von platonva Beitrag anzeigenHallo! kann man die Belege(eingescannt) direkt mit der Steuererkläung abschicken? Ich meine ohne irgendwelche Verknüpfungen vorzunehmen? Wie geht das? Danke
Zusätzlich hat die Verknüpfung den Vorteil, dass man den Beleg auch nach dem Absenden der Erklärung ändern oder löschen kann. (Im letztgenannten Fall kann der Finanzbeamte dann natürlich nichts mehr sehen...)
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Ich konnte das fast nicht glauben, habe aber beim digitalen Finanzamt Hessen folgende Passage gefunden:Zitat von nullplaner Beitrag anzeigen
Warum sollte man das wollen? Die Verknüpfungen mit der Erklärung sind das was man hier nutzen sollte. Mit der Verknüpfung _kann_ sich der Finanzbeamte den Beleg holen, wenn er ihn prüfen will, muss das aber nicht tun.
Zusätzlich hat die Verknüpfung den Vorteil, dass man den Beleg auch nach dem Absenden der Erklärung ändern oder löschen kann. (Im letztgenannten Fall kann der Finanzbeamte dann natürlich nichts mehr sehen...)
"Die Belege werden beim Hochladen nicht direkt an das Finanzamt übertragen. Bei der Erstellung Ihrer Einkommensteuererklärung können Sie die Belege mit einzelnen Feldern verknüpfen. Nur diese verknüpften Belege können dann durch Ihr Finanzamt abgerufen und eingesehen werden. Bei Belegabruf erhalten Sie automatisch eine Nachricht über Mein ELSTER."
Quelle: https://finanzamt.hessen.de/elster-e...elegverwaltung
Also erst beim optionalen Belegabruf durch das Finanzamt wird der Beleg an die Finanzbehörde übertragen und dies dem Benutzer mitgeteilt.
Beleg ändern? Wie man einen verknüpften PDF-Beleg ändern könnte, weiß ich nicht. Vielleicht meint nullplaner nur die sogenannten Angaben zum Beleg wie Kategorie, Beschreibung, Betrag, etc.
Abschließend ein Hinweis zur Belegangabe Veranlagungsjahr: Dieses Feld wird bei Spendenbelegen oftmals fehlerhaft gefüllt. Bei Spendenbelegen für 2025 hat das System bei mir stest das Jahr 2026 erkannt, aufgrund des Ausstellungsdatums aus 2026. Man muss das Feld dann per Hand korrigieren.SCJ timote
Hinweis ohne Bezug zu diesem Beitrag: Bitte u.a. das Steuerformular und das Veranlagungsjahr angeben. Im Falle von Fehlermeldungen sollten diese möglichst zitiert werden. Das erleichtert hilfreiche Antworten.
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Man kann dabei nicht nur die Angaben zum Beleg ändern, sondern beim Beleg auch Seiten entfernen, hinzufügen oder anders zuschneiden.Zitat von timote Beitrag anzeigenBeleg ändern? Wie man einen verknüpften PDF-Beleg ändern könnte, weiß ich nicht. Vielleicht meint nullplaner nur die sogenannten Angaben zum Beleg wie Kategorie, Beschreibung, Betrag, etc.
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Das musste doch auch über dieses Formular gehen?
Elster-formular-Sonstige-Nachricht-an-das-Finanzamt.png
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Technisch ja, es ist aber nicht so gewollt. Für die Belegnachreichung gibt es schließlich ein spezielleres Formular.Das musste doch auch über dieses Formular gehen?
Sonstige_Nachricht.jpgFreundliche Grüße
Charlie24
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Okay, vielen Dank.Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigenTechnisch ja, es ist aber nicht so gewollt. Für die Belegnachreichung gibt es schließlich ein spezielleres Formular.
Sonstige_Nachricht.jpg
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Das liest sich ja so als würde man den Beleg in eine Cloud stellen.Zitat von nullplaner Beitrag anzeigen
Man kann dabei nicht nur die Angaben zum Beleg ändern, sondern beim Beleg auch Seiten entfernen, hinzufügen oder anders zuschneiden.
Kannst Du bitte mal die Herangehensweise beschreiben?
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#5 nullplaner: Ich habe auch ein Programm, mit dem ich PDF-Seiten hinzufügen oder entfernen kann. Aber dieses kann ich nicht innerhalb des Bereiches Meine Belege von Mein Elster anwenden. Dort sehe ich ohnehin nur die erste Seite des Beleges.
Ich müsste also den Beleg außerhalb von Mein Elster bearbeiten, wieder hochladen und dann den verknüpften Beleg durch die neue Version ersetzen. Ich wüsste nicht, wie wie, und es klingt nicht gerade nach solider Ordnungsmäßigkeit.
Hst du das schonmal getestet?SCJ timote
Hinweis ohne Bezug zu diesem Beitrag: Bitte u.a. das Steuerformular und das Veranlagungsjahr angeben. Im Falle von Fehlermeldungen sollten diese möglichst zitiert werden. Das erleichtert hilfreiche Antworten.
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Wenn man im Browser einen Beleg öffnet, dann kommt man folgendermaßen zu den Editiermöglichkeiten:
Edit-Button.png
Editiermöglichkeiten.png
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Die Belege die jemand mit seiner Steuererklärung verknüpft hat stehen dem Finanzbeamten zum Abruf zur Verfügung. Man darf sich das aber jederzeit anders überlegen und die Belege wieder löschen. Erst beim Abruf durch den Bearbeiter sind die Daten endgültig im Finanzamt vorhanden.
Was die Finanzverwaltung sich damit freihalten will ist der 173 AO. Die neuen Tatsachen. Erst wenn der Bearbeiter im Finanzamt auf Abrufen gedrückt hat wird ihm der Beleg zur Verfügung gestellt und er muss sich das Wissen darüber zurechnen lassen. Das ist wichtig wenn irgendetwas später in Frage gestellt wird, dass in den Unterlagen schon richtig dargestellt war. Nur wenn das Finanzamt auch abgerufen hat muss es sich diese Belege zurechnen lassen.
AO 2025 - § 173 …
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Hallo,
ich greife einmal diesen Beitrag auf, da ich eine Frage in diesem Zusammenhang habe. Ich hatte in meiner ESt-Erklärung Belege hochgeladen und im entsprechenden Eingabefeld der ESt-Erklärung wie vorgesehen "verknüpft". Das Finanzamt hat sie aber offensichtlich nicht abgerufen (keine Meldung über Datenabruf erhalten) und nochmal angefordert, was zu erheblichem Zeitverzug geführt hat.
Das Hochladen der Belege selbst hat funktioniert, sie sind in meinELSTER sichtbar. Kann man die Tatsache der Verknüpfung irgendwo in der Übertragungsbestätigung der ESt-Erklärung oder sonstwo erkennen?
Im übrigen kann ich mir nicht vorstellen, dass sich das Finanzamt (wie in der letzten Antwort #12 erwähnt) einfach auf "Nichtwissen / neue Tatsachen" berufen kann, wenn es bereitgestellte Belege von sich aus nicht abruft. Wenn mir jemand eine Rechnung in den Briefkasten wirft, kann ich auch nicht sagen, ich hätte sie noch nicht gelesen oder keine Zeit gehabt, meinen Briefkasten zu leeren.
Ich vermute fast, dass das ELSTER-Programm da einen Fehler hat und eventuell das FA von der Tatsache einer Verknüpfung nicht erfährt oder das alles softwaremäßig nicht richtig funktioniert.
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Zumindest in der Vorschau wurde die Verknüpfung mit einem Beleg angezeigt. Ich habe soeben mal in unserem Übertragungsprotokoll für 2025Kann man die Tatsache der Verknüpfung irgendwo in der Übertragungsbestätigung der ESt-Erklärung oder sonstwo erkennen?
nachgesehen, dort sind mit Belegen verknüpfte Felder ebenfalls markiert, was am Ende des Übertragungsprotokolls auch erläutert wird.
Unser Finanzamt hat den verknüpften Beleg auch nicht abgerufen, es hat aber auch keine Belege nachgefordert.
Fazit: Kein Fehler in Mein ELSTER !
Legende_Beleg.jpg
Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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Danke.
Das ist wirklich merkwürdig. Ich kann in meinem Übertragungsprotokoll keinen Hinweis auf Verknüpfungen sehen, nur die von mir eingetragenen Zahlen. Das Original des Formulars kann man ja nicht mehr sichtbar machen, nur einen Datenausdruck. Andererseits bin ich mir völlig sicher, dass ich die Verknüpfung in dem betreffenden Datenfeld angelegt habe und das in der Vorschau auch angezeigt bekam.
"Für dieses Feld wurde eine Quelle aus dem Belegspeicher verwendet" klingt eher so, als ob Zahlen aus dem Beleg automatisch ausgelesen und eingetragen wurden. Das soll ja auch möglich sein. Hier geht es aber lediglich darum, einen Beleg als Nachweis zur Einsicht bereitzustellen.
So richtig optimal ist die Sache mit den Belegen nicht gelöst. Ich glaube fast, es war früher einfacher, ein paar Blatt Papier zusammenzuheften und mit in den Umschlag mit der Steuererklärung zu stecken.
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