die Belege zusammen mit der Steuererklärung absenden

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  • platonva
    Benutzer
    • 11.02.2009
    • 34

    #1

    die Belege zusammen mit der Steuererklärung absenden

    Hallo! kann man die Belege(eingescannt) direkt mit der Steuererkläung abschicken? Ich meine ohne irgendwelche Verknüpfungen vorzunehmen? Wie geht das? Danke
  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 46008

    #2
    Hallo! kann man die Belege(eingescannt) direkt mit der Steuererkläung abschicken? Ich meine ohne irgendwelche Verknüpfungen vorzunehmen?
    Nein, das ist nicht möglich ! Entweder verknüpfen oder die Belegnachreichung nutzen oder einfach abwarten, ob das Finanzamt überhaupt

    Belege sehen will.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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    • nullplaner
      Benutzer
      • 15.05.2015
      • 91

      #3
      Zitat von platonva Beitrag anzeigen
      Hallo! kann man die Belege(eingescannt) direkt mit der Steuererkläung abschicken? Ich meine ohne irgendwelche Verknüpfungen vorzunehmen? Wie geht das? Danke
      Warum sollte man das wollen? Die Verknüpfungen mit der Erklärung sind das was man hier nutzen sollte. Mit der Verknüpfung _kann_ sich der Finanzbeamte den Beleg holen, wenn er ihn prüfen will, muss das aber nicht tun.
      Zusätzlich hat die Verknüpfung den Vorteil, dass man den Beleg auch nach dem Absenden der Erklärung ändern oder löschen kann. (Im letztgenannten Fall kann der Finanzbeamte dann natürlich nichts mehr sehen...)

      Kommentar

      • timote
        Erfahrener Benutzer
        • 24.01.2023
        • 750

        #4
        Zitat von nullplaner Beitrag anzeigen

        Warum sollte man das wollen? Die Verknüpfungen mit der Erklärung sind das was man hier nutzen sollte. Mit der Verknüpfung _kann_ sich der Finanzbeamte den Beleg holen, wenn er ihn prüfen will, muss das aber nicht tun.
        Zusätzlich hat die Verknüpfung den Vorteil, dass man den Beleg auch nach dem Absenden der Erklärung ändern oder löschen kann. (Im letztgenannten Fall kann der Finanzbeamte dann natürlich nichts mehr sehen...)
        Ich konnte das fast nicht glauben, habe aber beim digitalen Finanzamt Hessen folgende Passage gefunden:
        "Die Belege werden beim Hochladen nicht direkt an das Finanzamt übertragen. Bei der Erstellung Ihrer Einkommensteuererklärung können Sie die Belege mit einzelnen Feldern verknüpfen. Nur diese verknüpften Belege können dann durch Ihr Finanzamt abgerufen und eingesehen werden. Bei Belegabruf erhalten Sie automatisch eine Nachricht über Mein ELSTER.​"
        Quelle: https://finanzamt.hessen.de/elster-e...elegverwaltung

        Also erst beim optionalen Belegabruf durch das Finanzamt wird der Beleg an die Finanzbehörde übertragen und dies dem Benutzer mitgeteilt.

        Beleg ändern? Wie man einen verknüpften PDF-Beleg ändern könnte, weiß ich nicht. Vielleicht meint nullplaner nur die sogenannten Angaben zum Beleg wie Kategorie, Beschreibung, Betrag, etc.

        Abschließend ein Hinweis zur Belegangabe Veranlagungsjahr: Dieses Feld wird bei Spendenbelegen oftmals fehlerhaft gefüllt. Bei Spendenbelegen für 2025 hat das System bei mir stest das Jahr 2026 erkannt, aufgrund des Ausstellungsdatums aus 2026. Man muss das Feld dann per Hand korrigieren.
        SCJ timote
        Hinweis ohne Bezug zu diesem Beitrag: Bitte u.a. das Steuerformular und das Veranlagungsjahr angeben. Im Falle von Fehlermeldungen sollten diese möglichst zitiert werden. Das erleichtert hilfreiche Antworten.

        Kommentar

        • nullplaner
          Benutzer
          • 15.05.2015
          • 91

          #5
          Zitat von timote Beitrag anzeigen
          Beleg ändern? Wie man einen verknüpften PDF-Beleg ändern könnte, weiß ich nicht. Vielleicht meint nullplaner nur die sogenannten Angaben zum Beleg wie Kategorie, Beschreibung, Betrag, etc.
          Man kann dabei nicht nur die Angaben zum Beleg ändern, sondern beim Beleg auch Seiten entfernen, hinzufügen oder anders zuschneiden.

          Kommentar

          • HendrikF
            Benutzer
            • 12.01.2015
            • 91

            #6

            Das musste doch auch über dieses Formular gehen?




            Elster-formular-Sonstige-Nachricht-an-das-Finanzamt.png
            Angehängte Dateien

            Kommentar

            • Charlie24
              Erfahrener Benutzer
              • 14.03.2014
              • 46008

              #7
              Das musste doch auch über dieses Formular gehen?​
              Technisch ja, es ist aber nicht so gewollt. Für die Belegnachreichung gibt es schließlich ein spezielleres Formular.

              Sonstige_Nachricht.jpg
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              • HendrikF
                Benutzer
                • 12.01.2015
                • 91

                #8
                Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                Technisch ja, es ist aber nicht so gewollt. Für die Belegnachreichung gibt es schließlich ein spezielleres Formular.

                Sonstige_Nachricht.jpg
                Okay, vielen Dank.

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                • Trekker
                  Erfahrener Benutzer
                  • 23.03.2023
                  • 330

                  #9
                  Zitat von nullplaner Beitrag anzeigen

                  Man kann dabei nicht nur die Angaben zum Beleg ändern, sondern beim Beleg auch Seiten entfernen, hinzufügen oder anders zuschneiden.
                  Das liest sich ja so als würde man den Beleg in eine Cloud stellen.
                  Kannst Du bitte mal die Herangehensweise beschreiben?

                  Kommentar

                  • timote
                    Erfahrener Benutzer
                    • 24.01.2023
                    • 750

                    #10
                    #5 nullplaner: Ich habe auch ein Programm, mit dem ich PDF-Seiten hinzufügen oder entfernen kann. Aber dieses kann ich nicht innerhalb des Bereiches Meine Belege von Mein Elster anwenden. Dort sehe ich ohnehin nur die erste Seite des Beleges.

                    Ich müsste also den Beleg außerhalb von Mein Elster bearbeiten, wieder hochladen und dann den verknüpften Beleg durch die neue Version ersetzen. Ich wüsste nicht, wie wie, und es klingt nicht gerade nach solider Ordnungsmäßigkeit.

                    Hst du das schonmal getestet?
                    SCJ timote
                    Hinweis ohne Bezug zu diesem Beitrag: Bitte u.a. das Steuerformular und das Veranlagungsjahr angeben. Im Falle von Fehlermeldungen sollten diese möglichst zitiert werden. Das erleichtert hilfreiche Antworten.

                    Kommentar

                    • nullplaner
                      Benutzer
                      • 15.05.2015
                      • 91

                      #11
                      Wenn man im Browser einen Beleg öffnet, dann kommt man folgendermaßen zu den Editiermöglichkeiten:


                      Edit-Button.png


                      Editiermöglichkeiten.png

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                      • Sirius
                        Neuer Benutzer
                        • 22.03.2007
                        • 10

                        #12
                        Die Belege die jemand mit seiner Steuererklärung verknüpft hat stehen dem Finanzbeamten zum Abruf zur Verfügung. Man darf sich das aber jederzeit anders überlegen und die Belege wieder löschen. Erst beim Abruf durch den Bearbeiter sind die Daten endgültig im Finanzamt vorhanden.
                        Was die Finanzverwaltung sich damit freihalten will ist der 173 AO. Die neuen Tatsachen. Erst wenn der Bearbeiter im Finanzamt auf Abrufen gedrückt hat wird ihm der Beleg zur Verfügung gestellt und er muss sich das Wissen darüber zurechnen lassen. Das ist wichtig wenn irgendetwas später in Frage gestellt wird, dass in den Unterlagen schon richtig dargestellt war. Nur wenn das Finanzamt auch abgerufen hat muss es sich diese Belege zurechnen lassen.
                        AO 2025 - § 173 …

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