Hallo! kann man die Belege(eingescannt) direkt mit der Steuererkläung abschicken? Ich meine ohne irgendwelche Verknüpfungen vorzunehmen? Wie geht das? Danke
die Belege zusammen mit der Steuererklärung absenden
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Nein, das ist nicht möglich ! Entweder verknüpfen oder die Belegnachreichung nutzen oder einfach abwarten, ob das Finanzamt überhauptHallo! kann man die Belege(eingescannt) direkt mit der Steuererkläung abschicken? Ich meine ohne irgendwelche Verknüpfungen vorzunehmen?
Belege sehen will.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Warum sollte man das wollen? Die Verknüpfungen mit der Erklärung sind das was man hier nutzen sollte. Mit der Verknüpfung _kann_ sich der Finanzbeamte den Beleg holen, wenn er ihn prüfen will, muss das aber nicht tun.Zitat von platonva Beitrag anzeigenHallo! kann man die Belege(eingescannt) direkt mit der Steuererkläung abschicken? Ich meine ohne irgendwelche Verknüpfungen vorzunehmen? Wie geht das? Danke
Zusätzlich hat die Verknüpfung den Vorteil, dass man den Beleg auch nach dem Absenden der Erklärung ändern oder löschen kann. (Im letztgenannten Fall kann der Finanzbeamte dann natürlich nichts mehr sehen...)
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Ich konnte das fast nicht glauben, habe aber beim digitalen Finanzamt Hessen folgende Passage gefunden:Zitat von nullplaner Beitrag anzeigen
Warum sollte man das wollen? Die Verknüpfungen mit der Erklärung sind das was man hier nutzen sollte. Mit der Verknüpfung _kann_ sich der Finanzbeamte den Beleg holen, wenn er ihn prüfen will, muss das aber nicht tun.
Zusätzlich hat die Verknüpfung den Vorteil, dass man den Beleg auch nach dem Absenden der Erklärung ändern oder löschen kann. (Im letztgenannten Fall kann der Finanzbeamte dann natürlich nichts mehr sehen...)
"Die Belege werden beim Hochladen nicht direkt an das Finanzamt übertragen. Bei der Erstellung Ihrer Einkommensteuererklärung können Sie die Belege mit einzelnen Feldern verknüpfen. Nur diese verknüpften Belege können dann durch Ihr Finanzamt abgerufen und eingesehen werden. Bei Belegabruf erhalten Sie automatisch eine Nachricht über Mein ELSTER."
Quelle: https://finanzamt.hessen.de/elster-e...elegverwaltung
Also erst beim optionalen Belegabruf durch das Finanzamt wird der Beleg an die Finanzbehörde übertragen und dies dem Benutzer mitgeteilt.
Beleg ändern? Wie man einen verknüpften PDF-Beleg ändern könnte, weiß ich nicht. Vielleicht meint nullplaner nur die sogenannten Angaben zum Beleg wie Kategorie, Beschreibung, Betrag, etc.
Abschließend ein Hinweis zur Belegangabe Veranlagungsjahr: Dieses Feld wird bei Spendenbelegen oftmals fehlerhaft gefüllt. Bei Spendenbelegen für 2025 hat das System bei mir stest das Jahr 2026 erkannt, aufgrund des Ausstellungsdatums aus 2026. Man muss das Feld dann per Hand korrigieren.SCJ timote
Hinweis ohne Bezug zu diesem Beitrag: Bitte u.a. das Steuerformular und das Veranlagungsjahr angeben. Im Falle von Fehlermeldungen sollten diese möglichst zitiert werden. Das erleichtert hilfreiche Antworten.
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Man kann dabei nicht nur die Angaben zum Beleg ändern, sondern beim Beleg auch Seiten entfernen, hinzufügen oder anders zuschneiden.Zitat von timote Beitrag anzeigenBeleg ändern? Wie man einen verknüpften PDF-Beleg ändern könnte, weiß ich nicht. Vielleicht meint nullplaner nur die sogenannten Angaben zum Beleg wie Kategorie, Beschreibung, Betrag, etc.
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Das musste doch auch über dieses Formular gehen?
Elster-formular-Sonstige-Nachricht-an-das-Finanzamt.png
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Technisch ja, es ist aber nicht so gewollt. Für die Belegnachreichung gibt es schließlich ein spezielleres Formular.Das musste doch auch über dieses Formular gehen?
Sonstige_Nachricht.jpgFreundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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Okay, vielen Dank.Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigenTechnisch ja, es ist aber nicht so gewollt. Für die Belegnachreichung gibt es schließlich ein spezielleres Formular.
Sonstige_Nachricht.jpg
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Das liest sich ja so als würde man den Beleg in eine Cloud stellen.Zitat von nullplaner Beitrag anzeigen
Man kann dabei nicht nur die Angaben zum Beleg ändern, sondern beim Beleg auch Seiten entfernen, hinzufügen oder anders zuschneiden.
Kannst Du bitte mal die Herangehensweise beschreiben?
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#5 nullplaner: Ich habe auch ein Programm, mit dem ich PDF-Seiten hinzufügen oder entfernen kann. Aber dieses kann ich nicht innerhalb des Bereiches Meine Belege von Mein Elster anwenden. Dort sehe ich ohnehin nur die erste Seite des Beleges.
Ich müsste also den Beleg außerhalb von Mein Elster bearbeiten, wieder hochladen und dann den verknüpften Beleg durch die neue Version ersetzen. Ich wüsste nicht, wie wie, und es klingt nicht gerade nach solider Ordnungsmäßigkeit.
Hst du das schonmal getestet?SCJ timote
Hinweis ohne Bezug zu diesem Beitrag: Bitte u.a. das Steuerformular und das Veranlagungsjahr angeben. Im Falle von Fehlermeldungen sollten diese möglichst zitiert werden. Das erleichtert hilfreiche Antworten.
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Wenn man im Browser einen Beleg öffnet, dann kommt man folgendermaßen zu den Editiermöglichkeiten:
Edit-Button.png
Editiermöglichkeiten.png
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Die Belege die jemand mit seiner Steuererklärung verknüpft hat stehen dem Finanzbeamten zum Abruf zur Verfügung. Man darf sich das aber jederzeit anders überlegen und die Belege wieder löschen. Erst beim Abruf durch den Bearbeiter sind die Daten endgültig im Finanzamt vorhanden.
Was die Finanzverwaltung sich damit freihalten will ist der 173 AO. Die neuen Tatsachen. Erst wenn der Bearbeiter im Finanzamt auf Abrufen gedrückt hat wird ihm der Beleg zur Verfügung gestellt und er muss sich das Wissen darüber zurechnen lassen. Das ist wichtig wenn irgendetwas später in Frage gestellt wird, dass in den Unterlagen schon richtig dargestellt war. Nur wenn das Finanzamt auch abgerufen hat muss es sich diese Belege zurechnen lassen.
AO 2025 - § 173 …
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