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haushaltsnahe Aufwendungen

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    haushaltsnahe Aufwendungen

    Servus mitsammen,
    hätte folgende Frage:
    hab 2022 begonnen ein EFWH zu bauen, dies war am 01.07.2023 bezugsfertig und ich wohne seitdem darin. Lass derzeit den Garten komplett anlegen.
    Sind die 2026 in Rechnung gestellten Arbeitsstunden (Kosten 7.000 Euro) also mit max. 6.000 Euro zu 20% abzugsfähig als haushaltsnahe Aufwendungen ??
    Uns wie muß die dazugehörige Rechnung lauten, dass diese Steuervergünstigung in Anspruch genommen werden kann ??

    #2
    Die Frage betrifft Steuerrecht und nicht die elektronische Steuererklärung, deshalb nur ganz kurz.

    Es handelt sich beim Anlegen des Gartens wohl um eine Handwerkerleistung, wovon du ja auch selbst ausgehst.

    Da der Haushalt seit 2023 besteht, dürfte die Geltendmachung kein Problem sein. Die Arbeitskosten müssen aus der Rechnung

    ersichtlich sein, Barzahlung ist nicht erlaubt.



    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Danke Charly für die schnelle und kompetente Antwort, einfach kompetent

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