Servus mitsammen,
hätte folgende Frage:
hab 2022 begonnen ein EFWH zu bauen, dies war am 01.07.2023 bezugsfertig und ich wohne seitdem darin. Lass derzeit den Garten komplett anlegen.
Sind die 2026 in Rechnung gestellten Arbeitsstunden (Kosten 7.000 Euro) also mit max. 6.000 Euro zu 20% abzugsfähig als haushaltsnahe Aufwendungen ??
Uns wie muß die dazugehörige Rechnung lauten, dass diese Steuervergünstigung in Anspruch genommen werden kann ??
hätte folgende Frage:
hab 2022 begonnen ein EFWH zu bauen, dies war am 01.07.2023 bezugsfertig und ich wohne seitdem darin. Lass derzeit den Garten komplett anlegen.
Sind die 2026 in Rechnung gestellten Arbeitsstunden (Kosten 7.000 Euro) also mit max. 6.000 Euro zu 20% abzugsfähig als haushaltsnahe Aufwendungen ??
Uns wie muß die dazugehörige Rechnung lauten, dass diese Steuervergünstigung in Anspruch genommen werden kann ??

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