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Betriebsausgabenpauschale für nebenamtliche Lehr- und Prüfungstätigkeit

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    Betriebsausgabenpauschale für nebenamtliche Lehr- und Prüfungstätigkeit

    Hallo,

    ich bin selbständig und habe im vergangenen Jahr zusätzlich Einkünfte als freiberufliche Dozentin an einer privaten Hochschule erzielt. Für letztere kann ich wohl die Betriebsausgabenpauschaule für nebenamtliche Lehr- und Prüfungstätigkeit in Höhe von 25% der entsprechenden Betriebseinnahmen in Anspruch nehmen. Für meine eigentliche Selbständigkeit hatte ich natürlich auch Betriebsausgaben.

    Trage ich nun in die Anlage EÜR Betriebsausgaben (für die eigentliche selbständige Tätigkeit) und zusätzlich die Betriebsausgabenpauschale ein, bekomme ich den Hinweis "Sie machen neben einer Betriebsausgabenpauschale (in Zeile 24) weitere Betriebsausgaben geltend. Der Abzug weiterer Betriebsausgaben ist in der Regel nicht zulässig.". Leider finde ich auch nirgendwo ein Freitextfeld, in dem ich dem Finanzamt diese Konstellation mitteilen könnte.

    Soll/muss ich für beide Tätigkeiten separate Anlagen EÜR erstellen? Oder reiche ich eine Anlage EÜR ein und es wird eine Rückfrage kommen, die ich dann eben beantworte?

    Viele Grüße

    #2
    Soll/muss ich für beide Tätigkeiten separate Anlagen EÜR erstellen?
    Das wäre vielleicht besser, setzt aber m. E. zwei betriebliche Steuernummern voraus, die du wahrscheinlich nicht hast.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Weiß denn das Finanzamt nicht von Deiner selbständigen Tätigkeit?

      Du müsstest ja auch eine Steuernummer für die Gewinnermittlung mitgeteilt bekommen haben, aus der zu entnehmen ist, für welche Tätigkeit diese gilt.

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        #4
        Hallo,

        Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit (freier Beruf) habe ich seit zig Jahren - sie sind dem Finanzamt bestens bekannt. Und nun ergab es sich eben, dass ich letztes Jahr in meinem Fachgebiet als Dozentin tätig war (davon weiß das Finanzamt natürlich noch nichts).

        Gibt es denn irgendwo ein Freitextfeld, wo man das kurz erläutern kann? Sonst ist klar, dass zumindest eine Rückfrage kommen wird.

        Viele Grüße

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          #5
          Hallo,

          gerade sehe ich, dass zwar die Anlage EÜR kein Freitextfeld enthält aber die Feststellungserklärung, zu der sie gehört. Dann werde ich das dort erläutern.

          Viele Grüße

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            #6
            Vor 8 Jahren gab es zu dem Thema hier mal eine Diskussion:


            Da war der "Trick", die eine EÜR mit der Gewerbesteuernummer abzugeben, die wird es hier nicht geben.

            Als ich noch eine selbstständige Tätigkeit parallel zu einer gewerblichen Tätigkeit hatte, wollte das FA zwei EÜR von mir haben! Es muss also irgendwie möglich sein.
            (Damals hatte ich unwissend alles in eine EÜR gepackt. Ich musste dann noch eine 2. EÜR als Null-Meldung versenden. Vermutlich hat es wegen der zeitlichen Differenz der Abgabe der beiden EÜR keine Probleme gegeben. Eine Extra-Steuernummer für die Gewerbesteuer hatte ich noch nicht.)

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