Ich fülle gerade die „Einwilligung zur elektronischen Bereitstellung von Bescheiden und sonstigen Schreiben“ aus, um Benachrichtigungen für eine andere Person elektronisch zu erhalten — auf Grundlage einer Vollmacht.
Im ersten Schritt gebe ich die Steuernummer ein. Im zweiten Schritt erscheint dann:
Antragsteller
Die Person, der die Bescheide und sonstigen Schreiben elektronisch bereitgestellt werden.
Dort wird automatisch meine IdNr. eingetragen.
Soll das so sein, oder muss dort die IdNr. der Person eingetragen werden, zu der die Steuernummer gehört?
Wenn ich es so lasse, sieht es in der Ergebnisansicht nicht korrekt aus: In der Spalte „Einwilligungsgeber“ wird meine IdNr. zusammen mit der Steuernummer einer anderen Person angezeigt.
Im ersten Schritt gebe ich die Steuernummer ein. Im zweiten Schritt erscheint dann:
Antragsteller
Die Person, der die Bescheide und sonstigen Schreiben elektronisch bereitgestellt werden.
Dort wird automatisch meine IdNr. eingetragen.
Soll das so sein, oder muss dort die IdNr. der Person eingetragen werden, zu der die Steuernummer gehört?
Wenn ich es so lasse, sieht es in der Ergebnisansicht nicht korrekt aus: In der Spalte „Einwilligungsgeber“ wird meine IdNr. zusammen mit der Steuernummer einer anderen Person angezeigt.
