Die Person, der die Bescheide... elektronisch bereitgestellt werden ??

Einklappen
X
 
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge
  • Claus5858
    Benutzer
    • 14.04.2026
    • 47

    #1

    Die Person, der die Bescheide... elektronisch bereitgestellt werden ??

    Ich fülle gerade die „Einwilligung zur elektronischen Bereitstellung von Bescheiden und sonstigen Schreiben“ aus, um Benachrichtigungen für eine andere Person elektronisch zu erhalten — auf Grundlage einer Vollmacht.

    Im ersten Schritt gebe ich die Steuernummer ein. Im zweiten Schritt erscheint dann:

    Antragsteller
    Die Person, der die Bescheide und sonstigen Schreiben elektronisch bereitgestellt werden.

    Dort wird automatisch meine IdNr. eingetragen.

    Soll das so sein, oder muss dort die IdNr. der Person eingetragen werden, zu der die Steuernummer gehört?

    Wenn ich es so lasse, sieht es in der Ergebnisansicht nicht korrekt aus: In der Spalte „Einwilligungsgeber“ wird meine IdNr. zusammen mit der Steuernummer einer anderen Person angezeigt.

  • timote
    Erfahrener Benutzer
    • 24.01.2023
    • 776

    #2
    Kann jemand etwas zu der Frage sagen, wo gerade im Forum nicht viel los ist? Ich selbst bin da eher überfragt.
    SCJ timote
    Hinweis ohne Bezug zu diesem Beitrag: Bitte u.a. das Steuerformular und das Veranlagungsjahr angeben. Im Falle von Fehlermeldungen sollten diese möglichst zitiert werden. Das erleichtert hilfreiche Antworten.

    Kommentar

    • Charlie24
      Erfahrener Benutzer
      • 14.03.2014
      • 46116

      #3
      Kann jemand etwas zu der Frage sagen, wo gerade im Forum nicht viel los ist? Ich selbst bin da eher überfragt.
      Ich leider ebenfalls, da ich mir bisher von meinen Kindern keine Vollmachten habe einräumen lassen.

      Was da angezeigt wird, ist nicht immer auf Anhieb verständlich. Das muss aber nicht heißen, dass die Einwilligung als Vollmachtnehmer

      nicht funktioniert hat.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar

      • Elster-Helfer
        Neuer Benutzer
        • 04.08.2026
        • 17

        #4
        Diese Funktion ist m.W./m.E. nicht für Privatpersonen geschaffen worden:

        grafik.png

        grafik.png
        grafik.png
        Ja, da steht drin die "Vollmacht für Privatversonen / Angehörige nach § 15 AO" ...

        Ich würde diese Möglichkeit als Privatperson-Helfer niemals nutzen, weil ich damit Verpflichtungen eingehe, wie z.B. die Einhaltung der Einspruchsfrist oder die rechtzeitige Weiterleitung des Bescheides bzw. des Schreibens an den Steuerpflichtigen, die ich als Privatperson ohne Berufs-Haftpflichtversicherung niemals eingehen würde!

        Berater müssen eine Berufs-Haftpflichtversicherung abschließen, ansonsten wird die Zulassung entzogen.

        Außerdem würde ich mir folgende Frage stellen:

        1. Wenn ich als Privatperson einem Angehörigen bei der Erstellung seiner ESt-Erklärung behilflich bin, diese über mein EOP absende, und dem Angehörigen den Berechnungsausdruck übergebe, dann ist es doch wohl nicht zuviel verlangt von Angehörigen, dass diese zwei Zahlen miteinander vergleichen - die müssen ja nur die Endsummen "Nachzahlung 33€" oder "Erstattung 33€" aus dem Berechnungsblatt mit dem ESt-Bescheid vergleichen ... !?

        2.Außerdem erhält der Privatperson-Helfer in sein EOP "unverbindliche Bescheiddaten" und eine "Vergleichsrechnung" - also warum soll sich eine Privatperson das mit der Empfangsvollmacht antun ... !?

        Die meisten Steuerberater machen das wohl i.d.R. so:
        - Eintrag ins Posteingangsbuch,
        - Bescheid kontrollieren - i.d.R. (95% !?) also zwei Zahlen miteinander vergleichen ...,
        - Gebührenrechnung erstellen,
        - alles an Mandant mit Anschreiben "i.O. lt. Erklärung" zusenden ...
        - Eintrag ins Postausgangsbuch ...

        Kommentar

        • timote
          Erfahrener Benutzer
          • 24.01.2023
          • 776

          #5
          Claus5858: Ich habe gerade mal Mein Elster aufgerufen und vermute, dass du im falschen Pfad bist unter "Elektronische Bekanntgabe verwalten".

          M.E. müsstest du unter "Vollmachten verwalten" zunächst dich als Vollmachtnehmer registrieren, und zwar in der Regel für "Angehörige § 15 AO". Wie es nach dem Absenden dieses Formulars weitergeht, möchte ich jetzt nicht testen.

          Ich hoffe, das hilft dir ein Stück weiter, falls die Frage noch besteht.

          Ergänzung, Elster-Helfer: Du warst schneller als ich, Überschneidung.

          Eine Vollmacht für eine Privatperson kann Sinn machen, wenn der Verwandte z B dement oder sonstwie nicht hinreichend handlungsfähig ist.
          Zuletzt geändert von timote; Heute, 21:50.
          SCJ timote
          Hinweis ohne Bezug zu diesem Beitrag: Bitte u.a. das Steuerformular und das Veranlagungsjahr angeben. Im Falle von Fehlermeldungen sollten diese möglichst zitiert werden. Das erleichtert hilfreiche Antworten.

          Kommentar

          Lädt...