Fragen zu ausländischer Pension und Steuerberaterkosten

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  • DiHu
    Neuer Benutzer
    • 08.06.2026
    • 4

    #1

    Fragen zu ausländischer Pension und Steuerberaterkosten

    Liebe Forumsmitglieder,

    ich sitze an der Steuer für jemanden (Niedersachsen); Situation ist wie folgt:
    Einkommen:
    - ausländische Pension (wird Brutto für Netto ausgezahlt; Besteuerung erfolgt ausschließlich in D); es gibt hier folglich keine Lohnsteuerbescheinigung; die Pension ist in Pension & Leibrente unterteilt (maßgebliches Jahr für den Versorgungsbeginn ist 1991; Pensionseintritt 2000)
    - inländische Pension (Lohnsteuerbescheinigung vorhanden)

    Zu meinen Fragen:
    - wo trage ich die ausländische Pension (den Pensionsanteil) ein? Aktuell habe ich es bei "N", bin mir aber unsicher, ob das korrekt ist?! (die ausländische Leibrente hab ich bei R-AUS eingetragen; die inländische Pension hab ich - dank Lohnsteuerbescheinigung - in der Anlage N).
    - muss ich den Freibetrag zu Versorgungsbezügen und die Werbungskosten zu Versorgungsbezügen ebenfalls eintragen - oder passiert das automatisch? (wenn ja, dann würde ich das bei den Werbungskosten zu N eintragen..
    - Steuerberaterkosten aus dem letzten Jahr: diese würde ich natürlich auch gerne soweit wie möglich eingeben. Habe ich das richtig verstanden, dass ich die Hälfte der Kosten, die für die Anlage N entstanden sind, hier eintragen darf?

    Vielen Dank schonmal für Eure Hilfe!

    Sonnige Grüße
    Lilu
  • timote
    Erfahrener Benutzer
    • 24.01.2023
    • 748

    #2
    Steuerberatungskosten: Ich habe hier im Forum gelesen, dass diese bei den Einkunftsarten absetzbar sind, für die sie angefallen sind und in der Rechnung ausgewiesen wurden. Von "Hälfte der Kosten" weiß ich nichts. Wo hast du das gelesen?

    Pension: Habt ihr keine Kenntnis, wo und wie der Steuerberater diese zugeordnet hat?

    Versorgungsbezüge (inländisch?): Die betreffenden Angaben inkl. Freibetrag werden aus der el. Bescheinigung abgerufen und automatisch eingetragen. Für die Werbungskosten wird in der Steuerberechnung ein Pauschbetrag von € 102 abgezogen. Für mich persönlich wurde 2024 ein etwas höherer Gewerkschaftsbetrag anerkannt, den ich manuell eingtragen habe.
    SCJ timote
    Hinweis ohne Bezug zu diesem Beitrag: Bitte u.a. das Steuerformular und das Veranlagungsjahr angeben. Im Falle von Fehlermeldungen sollten diese möglichst zitiert werden. Das erleichtert hilfreiche Antworten.

    Kommentar

    • DiHu
      Neuer Benutzer
      • 08.06.2026
      • 4

      #3
      Moin,

      das mit den Steuerberaterkosten hört sich plausibler an als das, was ich (vermutlich irgendwo im Internet - ich geh mich mal schämen!) gelesen habe. danke

      Du hast mich grad auf eine Idee gebracht - natürlich! das geht ja aus der Rechnung des Steuerberaters hervor (Summe für die Anlage N, die er für die Honorarberechnung herangezogen hat).
      Vielen Dank!!!

      Prima, dann können wir die Steuer zeitnah finalisieren und abschicken.

      Vielen Dank für Deine Hilfe!

      Sonnige Grüße
      Lilu

      Kommentar

      • Beamtenschweiß
        Erfahrener Benutzer
        • 10.04.2014
        • 3029

        #4
        Zitat von DiHu Beitrag anzeigen
        Liebe Forumsmitglieder,

        ich sitze an der Steuer für jemanden

        Sonnige Grüße
        Lilu
        Bist du dazu überhaupt befugt?
        Unerlaubte Hilfe in Steuersachen kann teuer werden
        Mit freundlichen Grüßen

        Beamtenschweiß
        ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

        Kommentar

        • DiHu
          Neuer Benutzer
          • 08.06.2026
          • 4

          #5
          Danke für Deine Besorgnis es handelt sich hier um Verwandtschaft

          Viele Grüße
          Lilu

          Kommentar

          • Picard777
            Erfahrener Benutzer
            • 02.05.2006
            • 7880

            #6
            Hoffentlich Verwandtschaft im Sinne von § 15 AO ...
            Schönen Gruß

            Picard777

            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

            Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

            Kommentar

            • DiHu
              Neuer Benutzer
              • 08.06.2026
              • 4

              #7
              Positiv

              Kommentar

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