Liebe Forumsmitglieder,
ich sitze an der Steuer für jemanden (Niedersachsen); Situation ist wie folgt:
Einkommen:
- ausländische Pension (wird Brutto für Netto ausgezahlt; Besteuerung erfolgt ausschließlich in D); es gibt hier folglich keine Lohnsteuerbescheinigung; die Pension ist in Pension & Leibrente unterteilt (maßgebliches Jahr für den Versorgungsbeginn ist 1991; Pensionseintritt 2000)
- inländische Pension (Lohnsteuerbescheinigung vorhanden)
Zu meinen Fragen:
- wo trage ich die ausländische Pension (den Pensionsanteil) ein? Aktuell habe ich es bei "N", bin mir aber unsicher, ob das korrekt ist?! (die ausländische Leibrente hab ich bei R-AUS eingetragen; die inländische Pension hab ich - dank Lohnsteuerbescheinigung
- in der Anlage N).
- muss ich den Freibetrag zu Versorgungsbezügen und die Werbungskosten zu Versorgungsbezügen ebenfalls eintragen - oder passiert das automatisch? (wenn ja, dann würde ich das bei den Werbungskosten zu N eintragen..
- Steuerberaterkosten aus dem letzten Jahr: diese würde ich natürlich auch gerne soweit wie möglich eingeben. Habe ich das richtig verstanden, dass ich die Hälfte der Kosten, die für die Anlage N entstanden sind, hier eintragen darf?
Vielen Dank schonmal für Eure Hilfe!
Sonnige Grüße
Lilu
ich sitze an der Steuer für jemanden (Niedersachsen); Situation ist wie folgt:
Einkommen:
- ausländische Pension (wird Brutto für Netto ausgezahlt; Besteuerung erfolgt ausschließlich in D); es gibt hier folglich keine Lohnsteuerbescheinigung; die Pension ist in Pension & Leibrente unterteilt (maßgebliches Jahr für den Versorgungsbeginn ist 1991; Pensionseintritt 2000)
- inländische Pension (Lohnsteuerbescheinigung vorhanden)
Zu meinen Fragen:
- wo trage ich die ausländische Pension (den Pensionsanteil) ein? Aktuell habe ich es bei "N", bin mir aber unsicher, ob das korrekt ist?! (die ausländische Leibrente hab ich bei R-AUS eingetragen; die inländische Pension hab ich - dank Lohnsteuerbescheinigung
- in der Anlage N).- muss ich den Freibetrag zu Versorgungsbezügen und die Werbungskosten zu Versorgungsbezügen ebenfalls eintragen - oder passiert das automatisch? (wenn ja, dann würde ich das bei den Werbungskosten zu N eintragen..
- Steuerberaterkosten aus dem letzten Jahr: diese würde ich natürlich auch gerne soweit wie möglich eingeben. Habe ich das richtig verstanden, dass ich die Hälfte der Kosten, die für die Anlage N entstanden sind, hier eintragen darf?
Vielen Dank schonmal für Eure Hilfe!
Sonnige Grüße
Lilu


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