Ehefrau 2024 verstorben

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  • horst1952
    Neuer Benutzer
    • 14.06.2026
    • 2

    #1

    Ehefrau 2024 verstorben

    Moin Moin,
    Ich habe heute meine Steuererklärung für 2025 angefangen und dabei festgestellt, das meine 2024 verstorbene Ehefrau immer noch inden Formularen vorhanden ist.
    ich habe bei der Erklärung für 2024 das Sterbedatum angegeben. weiter habe ich nichts gemacht.
    wie wird die Erklärung jetzt korrekt ausgefüllt?
    Würde mich über Hilfestellunge freuen.
    lg Horst Adam
  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 45984

    #2
    wie wird die Erklärung jetzt korrekt ausgefüllt?
    Du musst alle Angaben zu deiner verstorbenen Frau löschen, sie darf in der Steuererklärung für 2025 nicht mehr vorkommen.

    Beim Familienstand trägst du bei verwitwet seit den Sterbetag ein. Zur Veranlagungsart darfst du keine Angaben mehr machen.

    Fall du bisher einen "Haushalt" mit deiner Frau als Person B angelegt hattest, löschst du deine verstorbene Frau aus dem Profil.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar

    • horst1952
      Neuer Benutzer
      • 14.06.2026
      • 2

      #3
      Vielen Dank für die Antwort.
      Ist es bei den Krankenkassenbeiträgen nicht so, dass diese automatisch dem Finanzamt übermittelt werden?
      liebe Grüße.
      Horst Adam

      Kommentar

      • Charlie24
        Erfahrener Benutzer
        • 14.03.2014
        • 45984

        #4
        Ist es bei den Krankenkassenbeiträgen nicht so, dass diese automatisch dem Finanzamt übermittelt werden?
        Ja, das ist so ! Je nach Art der Krankenversicherung werden sie aber nicht immer von der Krankenkasse selbst übermittelt,

        bei pflichtversicherten Rentnern z. B. liefert die Rentenversicherung auch die Krankenkassenbeiträge.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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