Ich bin mir sicher, dass ich das alles richtig verstanden habe. Hätte aber gerne noch eine zweite Meinung.
Wenn man nicht Bilanziert macht man eine EÜR, Beispiel:
Steuer 2025
- Die Umsatzsteuer die in 2025 vereinnahmt wurde, wird als Einnahme gerechnet. Z.B. 1900€
- Die Ust-Zahlung die 2025 abgebucht wurde (das war die Ust. von 2024) wird als Ausgabe gebucht. Z.B. 800€
- Die Vorsteuer von Rechnungen aus 2025 wird als Ausgabe gebucht. Z.B. 100€
In diesem Beispiel wäre der Gewinn also durch die Ust. aus 2025 um 1000€ höher, die in den Gewinn einfließen und versteuert werden.
Danke.
Wenn man nicht Bilanziert macht man eine EÜR, Beispiel:
Steuer 2025
- Die Umsatzsteuer die in 2025 vereinnahmt wurde, wird als Einnahme gerechnet. Z.B. 1900€
- Die Ust-Zahlung die 2025 abgebucht wurde (das war die Ust. von 2024) wird als Ausgabe gebucht. Z.B. 800€
- Die Vorsteuer von Rechnungen aus 2025 wird als Ausgabe gebucht. Z.B. 100€
In diesem Beispiel wäre der Gewinn also durch die Ust. aus 2025 um 1000€ höher, die in den Gewinn einfließen und versteuert werden.
Danke.

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