Umsatztsteuer und Steuerberechnung

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  • mirkok
    Neuer Benutzer
    • 20.05.2025
    • 11

    #1

    Umsatztsteuer und Steuerberechnung

    Ich bin mir sicher, dass ich das alles richtig verstanden habe. Hätte aber gerne noch eine zweite Meinung.

    Wenn man nicht Bilanziert macht man eine EÜR, Beispiel:

    Steuer 2025
    - Die Umsatzsteuer die in 2025 vereinnahmt wurde, wird als Einnahme gerechnet. Z.B. 1900€
    - Die Ust-Zahlung die 2025 abgebucht wurde (das war die Ust. von 2024) wird als Ausgabe gebucht. Z.B. 800€
    - Die Vorsteuer von Rechnungen aus 2025 wird als Ausgabe gebucht. Z.B. 100€

    In diesem Beispiel wäre der Gewinn also durch die Ust. aus 2025 um 1000€ höher, die in den Gewinn einfließen und versteuert werden.

    Danke.
  • InsideFA
    Erfahrener Benutzer
    • 17.10.2008
    • 278

    #2
    In diesem Beispiel wäre der Gewinn also durch die Ust. aus 2025 um 1000€ höher, die in den Gewinn einfließen und versteuert werden.
    In 2024 waren es 800 €. Die haben im Jahr der Zahlung (2025) den Gewinn gemindert. Die Umsatzsteuer 2025 (1.900 minus 100 Vorsteuer) wird in 2026 gezahlt und mindert den Gewinn 2026 um 1.800 €.

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    • L. E. Fant
      Erfahrener Benutzer
      • 20.09.2013
      • 15394

      #3
      Zitat von mirkok Beitrag anzeigen
      Die Vorsteuer von Rechnungen aus 2025 wird als Ausgabe gebucht. Z.B. 100€
      Nein, das Rechnungsdatum ist unerheblich.

      Kommentar

      • mirkok
        Neuer Benutzer
        • 20.05.2025
        • 11

        #4
        Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen

        Nein, das Rechnungsdatum ist unerheblich.
        Sorry ich hatte mich falsch ausgedrückt. Ich meinte natürlich die Rechnungen(Ausgaben) im Jahr 2025. Also die für die GwG´s, Afas usw.

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