Hallo,
mein Sohn hat 2025 neben seinem Masterstudium als Werkstudent 2.934€ verdient, hiervon wurden 63€ als Steuern abgeführt (Bescheinigung liegt vor). Des weiteren hat er für seine Masterarbeit als Aufwandsentschädigung (Einkünfte aus selbständiger Arbeit) 6 x 750€ = 4.500€ steuerfrei erhalten (Bescheinigung liegt keine vor). Muss er die Aufwandsentschädigung in Anlage S eintragen? Reicht es nicht, nur die Bescheinigung über die Werkstudententätigkeit anzugeben, da er ja nur die 63€ Steuern zurückholen möchte? Wenn er die Aufwandsentschädung angibt, ändert sich ja auch nichts, weil er unter dem Steuerfreibetrag liegt.
mein Sohn hat 2025 neben seinem Masterstudium als Werkstudent 2.934€ verdient, hiervon wurden 63€ als Steuern abgeführt (Bescheinigung liegt vor). Des weiteren hat er für seine Masterarbeit als Aufwandsentschädigung (Einkünfte aus selbständiger Arbeit) 6 x 750€ = 4.500€ steuerfrei erhalten (Bescheinigung liegt keine vor). Muss er die Aufwandsentschädigung in Anlage S eintragen? Reicht es nicht, nur die Bescheinigung über die Werkstudententätigkeit anzugeben, da er ja nur die 63€ Steuern zurückholen möchte? Wenn er die Aufwandsentschädung angibt, ändert sich ja auch nichts, weil er unter dem Steuerfreibetrag liegt.

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