Werkstudententätigkeit und Masterarbeit

Einklappen
X
 
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge
  • udokarl
    Benutzer
    • 18.05.2021
    • 44

    #1

    Werkstudententätigkeit und Masterarbeit

    Hallo,
    mein Sohn hat 2025 neben seinem Masterstudium als Werkstudent 2.934€ verdient, hiervon wurden 63€ als Steuern abgeführt (Bescheinigung liegt vor). Des weiteren hat er für seine Masterarbeit als Aufwandsentschädigung (Einkünfte aus selbständiger Arbeit) 6 x 750€ = 4.500€ steuerfrei erhalten (Bescheinigung liegt keine vor). Muss er die Aufwandsentschädigung in Anlage S eintragen? Reicht es nicht, nur die Bescheinigung über die Werkstudententätigkeit anzugeben, da er ja nur die 63€ Steuern zurückholen möchte? Wenn er die Aufwandsentschädung angibt, ändert sich ja auch nichts, weil er unter dem Steuerfreibetrag liegt.
    Viele Grüße Udo Karl
  • L. E. Fant
    Erfahrener Benutzer
    • 20.09.2013
    • 15414

    #2
    Das sind jetzt keine Fragen zu Elster.

    Die Aufwandsentschädigung gehört jetzt grundsätzlich mal in die Einnahmenüberschussrechnung (EÜR). Der Gewinn ist dann in die Anlage S zu übertragen.

    Die steuerpflichtigen Einkünfte sind vollständig zu erklären.

    Kommentar

    • timote
      Erfahrener Benutzer
      • 24.01.2023
      • 758

      #3
      Eintrag in EÜR: Für einen einmaligen Vorgang dieser Art ist das m.E. eine recht strenge Handhabung. In anderen Forumsbeiträgen habe ich schon gelesen, man sollte den Eintrag der Einnahme in Anlage S vornehmen und abwarten, ob das Finanzamt überhaupt eine EÜR haben will.

      Dann bräuchte man sich auch nicht mit einer USt-Kleinunternehmerschaft etc. zu befassen.
      SCJ timote
      Hinweis ohne Bezug zu diesem Beitrag: Bitte u.a. das Steuerformular und das Veranlagungsjahr angeben. Im Falle von Fehlermeldungen sollten diese möglichst zitiert werden. Das erleichtert hilfreiche Antworten.

      Kommentar

      Lädt...