Hallo,
ich erhalte bei der Berechnung der Bemessungsgrundlage immer 0.
Erklärte Arbeitsstunden eines Einzelunternehmers: 175
davon maximal förderfähige Stunden: 0
(Hinweis: X/12 x 2.080 Stunden; dabei ist X die Anzahl der Monate des Wirtschaftsjahres ab dem 01.07.2020 und 2.080 Stunden sind die in einem Wirtschaftsjahr maximal zulässigen Arbeitsstunden, ermittelt aus 40 Wochenarbeitsstunden x 52 Wochen)
Warum sind das denn 0 Stunden? Es müssten doch 175 sein. Fehlt mir ein Eintrag irgendwo vorher?
Ich möchte ausschließlich die Eigenleistung und eigenbetriebliche FuE-Sachkosten erfassen.
Vielen Dank für die Hilfe!
ich erhalte bei der Berechnung der Bemessungsgrundlage immer 0.
Erklärte Arbeitsstunden eines Einzelunternehmers: 175
davon maximal förderfähige Stunden: 0
(Hinweis: X/12 x 2.080 Stunden; dabei ist X die Anzahl der Monate des Wirtschaftsjahres ab dem 01.07.2020 und 2.080 Stunden sind die in einem Wirtschaftsjahr maximal zulässigen Arbeitsstunden, ermittelt aus 40 Wochenarbeitsstunden x 52 Wochen)
Warum sind das denn 0 Stunden? Es müssten doch 175 sein. Fehlt mir ein Eintrag irgendwo vorher?
Ich möchte ausschließlich die Eigenleistung und eigenbetriebliche FuE-Sachkosten erfassen.
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