Definition von Mieteinahmen

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  • woher
    Neuer Benutzer
    • 01.09.2026
    • 1

    #1

    Definition von Mieteinahmen

    Hallo,
    folgenden Text habe ich gefunden:
    Die Ermittlung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung gestaltet sich folgendermaßen:
    + Mieteinnahmen
    - Erhaltungsaufwendungen
    - Finanzierungskosten
    - Versicherungen
    - Hausverwaltungskosten
    - Haushaltsnahe Dienstleistungen
    - Grundsteuer
    = Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung

    Ist unter Mieteinnahmen die Nettomiete anzugeben oder die incl. der Nebenkosten Voraszahlungen?
  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 46140

    #2
    Ist unter Mieteinnahmen die Nettomiete anzugeben oder die incl. der Nebenkosten Voraszahlungen?
    Die Anlage V ist m. E. verständlich aufgebaut. Wenn Nebenkosten gesondert vereinbart sind, was der Regelfall ist, ist bei den Mieteinnahmen nur

    die Nettokaltmiete zu erfassen. Die Nebenkosten sind unter Umlagen zu erfassen und zwar getrennt nach den Vorauszahlungen für das laufende Jahr

    und Erstattungen bzw. Nachzahlungen aus der Abrechnung für das Vorjahr.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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    • Beamtenschweiß
      Erfahrener Benutzer
      • 10.04.2014
      • 3043

      #3
      Die haushaltsnahen Dienstleistungen haben als extra Position bei den WK zu V+V eigentlich nix zu suchen.
      Diese Begrifflichkeit gibt es nur bei § 35a EStG bzgl. V+V wären dies sonstige Werbungskosten welche z.B. in den Hausverwalterkosten enthalten sein können.
      Mit freundlichen Grüßen

      Beamtenschweiß
      ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

      Kommentar

      • Nati0211
        Neuer Benutzer
        • 02.09.2026
        • 2

        #4
        Hallo, ich habe das Problem, dass eine in 2023 gekaufte Duplexgarage in 2025 erstmals steuerlich angeben möchte. Da sie bis jetzt betriebsuntauglich war, konnte ich diese nicht vermieten. Dieses Jahr wurde eine neue Hubanlage eingebaut und seit Mitte des Jahres hab ich sie vermietet. Nun sagt mir Elster, dass ich Mieteinnahmen angeben muss, die ich aber nicht habe und es wird mir ständig als Fehler angezeigt. Genauso geht es mit den Nebenkosten als Umlage, die ich ja nicht habe.

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        • L. E. Fant
          Erfahrener Benutzer
          • 20.09.2013
          • 15434

          #5
          Eine Null wird dort nicht akzeptiert?

          Kommentar

          • HundKatzeMaus
            Erfahrener Benutzer
            • 31.08.2022
            • 1386

            #6
            ... eine in 2023 gekaufte Duplexgarage in 2025 erstmals steuerlich angeben ...
            Moin Nati0211, was genau möchtest du denn nun von uns eigentlich wissen? Eine kurze Beschreibung wäre dafür sehr hilfreich. ;-)
            Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewähr!

            Kommentar

            • Nati0211
              Neuer Benutzer
              • 02.09.2026
              • 2

              #7
              Hallo HundKatzeMaus,
              mein Problem ist jetzt dass ich jetzt in der Anlage V den Button " an Angehörige zu Wohnzwecken" nicht verneinen kann. Die Auswahl "ja" und "nein" ist und bleibt die ganze Zeit braun hinterlegt. Dadurch werde ich auch immer aufgefordert eine Mieteinnahme (die ja nicht erfolgt) anzugeben. Eine "Null" wird nicht akzeptiert. Da diese Position immer in der Fehlerliste erscheint, kann ich auch den gesamten Vorgang nicht abschließen....
              Danke für einen Tipp

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              • Charlie24
                Erfahrener Benutzer
                • 14.03.2014
                • 46140

                #8
                Etwas genauere Angaben wären vermutlich hilfreich. Hast du bei Wohnflächen (speziell Zeile 12) eventuell 0-Werte eingetragen ?

                Wo wolltest du die 0 € bei den Mieteinnahmen erfassen ? Zeile 26 oder anderswo ?
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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