ab 2025 neues Ankreuzfeld "Ergänzende Angaben zur Steuererklärung"

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  • Elster-Helfer
    Benutzer
    • 04.08.2026
    • 37

    #1

    ab 2025 neues Ankreuzfeld "Ergänzende Angaben zur Steuererklärung"

    DStV erreicht Klarstellung

    Neues Ankreuzfeld "Ergänzende Angaben zur Steuererklärung"

    Die neue Kennziffer 500 in Steuererklärungsformularen hat bei Beratern und Steuerpflichtigen zahlreiche Fragen aufgeworfen. Das BMF hat jetzt auf eine Initiative von BVL und DStV hierzu reagiert.

    haufe-News
    06.10.2026 | 07:30 Uhr



    mit Link zum BMF-Schreiben.
  • Beamtenschweiß
    Erfahrener Benutzer
    • 10.04.2014
    • 3051

    #2
    Wirklich neu ist dieses Feld nicht. Es wurde nur ab 2025 offiziell mit einer Kennzahl versehen und zusätzlichen Kennzahlen um zu "erklären" was man mit seinem Text will.
    Mit freundlichen Grüßen

    Beamtenschweiß
    ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

    Kommentar

    • multi
      Erfahrener Benutzer
      • 03.01.2018
      • 4336

      #3
      Ich würde mich fast aus dem Fenster lehnen und behaupten, dass die Höhe der bei den Steuerpflichtigen zahlreich aufgetreten Fragen zu diesem Feld in diesem Forum ziemlich genau bei Null liegt.

      Kommentar

      • Charlie24
        Erfahrener Benutzer
        • 14.03.2014
        • 46174

        #4
        ... dass die Höhe der bei den Steuerpflichtigen zahlreich aufgetreten Fragen zu diesem Feld in diesem Forum ziemlich genau bei Null liegt.
        So ist es ! Nur die Benutzer kommerzieller Steuerprogramme bekamen gelegentlich nicht auf Anhieb erklärliche Fehlermeldungen.

        Hallo zusammen, ich arbeite mit dem Taxman pro V31.31 und erhalte bei einem seit Jahren bestehenden Lohnsteuermandanten die obige Fehlermeldung und kann keinen Versand vornehmen - kann mir bitte jemand helfen, danke
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar

        • Elster-Helfer
          Benutzer
          • 04.08.2026
          • 37

          #5
          Der Elster-Nutzer sollte schon wissen, was es mit diesem Feld auf sich hat!

          Weil:

          "Alle Welt" schreit nach Bürokratieentlastung und schnelleren Verwaltungs-Verfahren - und dann werden solche Felder mangels Beschreibung von Anwendern "einfach so und völlig unnötigerweise" oder auch "einfach nur sicherheitshalber" ausgefüllt - und bremsen das Verwaltungsverfahren unnötigerweise aus!


          haufe-news:

          "Mit den neuen Vordrucken zu Einkommensteuer und Umsatzsteuer 2025 wurde das bisherige sog. qualifizierte Freitextfeld um die strukturierte Kennziffer 500 ergänzt. Steuerpflichtige müssen nun vor der Eingabe ergänzender Angaben eine Fallkonstellation auswählen."

          "Im Mittelpunkt standen Fragen zu möglichen neuen Offenlegungspflichten sowie zu denkbaren Auswirkungen auf steuerliche Berichtigungs-, Verfahrens- und Strafvorschriften."

          "Keine neuen Pflichten, keine neuen Risiken"

          BMF (teilweise sinngemäß):

          - Die Nutzung dieser Eingabefelder schließt den ESt-Fall von der "ausschließlich automationsgestützten Steuerfestsetzung" aus:

          "Da steuerliche Sachverhalte dem Finanzamt vollständig und transparent offenzulegen sind (§ 150
          Absatz 2 i. V. m. § 90 AO), haben Steuerpflichtige das Finanzamt über das Freitextfeld der elektro-
          nischen Steuererklärung insbesondere auf Sachverhalte hinzuweisen, die sie in den strukturier-
          ten Eingabefeldern nicht erklären konnten oder bei deren Erklärung sie bewusst von der Verwal-
          tungsmeinung abgewichen sind. Das Freitextfeld nach § 150 Absatz 7 AO ermöglicht es insoweit
          den Steuerpflichtigen, in der Steuererklärung auf Sachverhalte hinzuweisen, die eine personelle
          Prüfung durch das Finanzamt erfordern."

          - Wenn das Freitextfeld zu kurz ist, kann eine Anlage elektronisch eingebunden werden:

          "Können diese Sachverhalte aufgrund der Längenbe-
          grenzung des Freitextfeldes in der elektronischen Steuererklärung nicht vollständig angegeben
          werden, können sie auf einer gesonderten Anlage elektronisch erklärt und als referenzierter Be-
          leg (RaBe) mit dem Freitextfeld verknüpft werden.​"

          - Warum wurde dieses Feld in 2025 hinzugefügt/erweitert?

          Um unnötige Eingaben des Steuerpflichtigen und damit unnötige händische Bearbeitung des Finanzamtes zu vermeiden!


          "Nach Auswertungen der Steuerverwaltung wurden vielfach Angaben im Freitextfeld gemacht,
          die weder tatsächlich noch rechtlich erforderlich waren und die Verwaltungsarbeit unnötig er-
          schwert haben. Aus diesem Grund ist dem Freitextfeld zur Strukturierung und Vorsortierung der
          anzugebenen Sachverhalte seit dem Veranlagungszeitraum 2025 ein Enumerationsfeld – von
          Ihnen als „Ankreuzfeld“ bezeichnet – mit vier vorgegebenen Werten vorangestellt.​"

          ​"Das dem Freitextfeld neu vorgeschaltete Enumerationsfeld hat eine ausschließlich (an)leitende
          Funktion, um insbesondere steuerlich nicht beratene Steuerpflichtige bei der korrekten Nutzung
          des Freitextfeldes zu unterstützen​."

          "Aus dem Enumerati-
          onsfeld ergeben sich also weder Auswirkungen auf Berichtigungspflichten des § 153 AO noch auf
          die Beurteilung des „nachträglichen Bekanntwerdens von Tatsachen“ nach § 173 Abs. 1 AO oder
          andere verfahrens- oder strafrechtliche Folgen, z. B. durch eine irrtümliche Auswahl des Grun-
          des, aus dem das Freitextfeld genutzt wird. Auch begründet das Enumerationsfeld keine neuen
          Offenlegungspflichten.​"

          Kommentar

          • timote
            Erfahrener Benutzer
            • 24.01.2023
            • 788

            #6
            Nach meiner Erinnerung gab es bei einem Thread im Sommer diesen Jahres die Überlegung, das Feld ergänzende Angaben zu nutzen, ich meine, zur Erläuterung bestimmter Kapitalerträge.

            Den verlinkten Facheitrag in #1 fand ich durchaus interessant.
            SCJ timote
            Hinweis ohne Bezug zu diesem Beitrag: Bitte u.a. das Steuerformular und das Veranlagungsjahr angeben. Im Falle von Fehlermeldungen sollten diese möglichst zitiert werden. Das erleichtert hilfreiche Antworten.

            Kommentar

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