ab 2025 neues Ankreuzfeld "Ergänzende Angaben zur Steuererklärung"

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  • Elster-Helfer
    Benutzer
    • 04.08.2026
    • 38

    #1

    ab 2025 neues Ankreuzfeld "Ergänzende Angaben zur Steuererklärung"

    DStV erreicht Klarstellung

    Neues Ankreuzfeld "Ergänzende Angaben zur Steuererklärung"

    Die neue Kennziffer 500 in Steuererklärungsformularen hat bei Beratern und Steuerpflichtigen zahlreiche Fragen aufgeworfen. Das BMF hat jetzt auf eine Initiative von BVL und DStV hierzu reagiert.

    haufe-News
    06.10.2026 | 07:30 Uhr



    mit Link zum BMF-Schreiben.
  • Beamtenschweiß
    Erfahrener Benutzer
    • 10.04.2014
    • 3051

    #2
    Wirklich neu ist dieses Feld nicht. Es wurde nur ab 2025 offiziell mit einer Kennzahl versehen und zusätzlichen Kennzahlen um zu "erklären" was man mit seinem Text will.
    Mit freundlichen Grüßen

    Beamtenschweiß
    ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

    Kommentar

    • multi
      Erfahrener Benutzer
      • 03.01.2018
      • 4339

      #3
      Ich würde mich fast aus dem Fenster lehnen und behaupten, dass die Höhe der bei den Steuerpflichtigen zahlreich aufgetreten Fragen zu diesem Feld in diesem Forum ziemlich genau bei Null liegt.

      Kommentar

      • Charlie24
        Erfahrener Benutzer
        • 14.03.2014
        • 46175

        #4
        ... dass die Höhe der bei den Steuerpflichtigen zahlreich aufgetreten Fragen zu diesem Feld in diesem Forum ziemlich genau bei Null liegt.
        So ist es ! Nur die Benutzer kommerzieller Steuerprogramme bekamen gelegentlich nicht auf Anhieb erklärliche Fehlermeldungen.

        Hallo zusammen, ich arbeite mit dem Taxman pro V31.31 und erhalte bei einem seit Jahren bestehenden Lohnsteuermandanten die obige Fehlermeldung und kann keinen Versand vornehmen - kann mir bitte jemand helfen, danke
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar

        • Elster-Helfer
          Benutzer
          • 04.08.2026
          • 38

          #5
          Der Elster-Nutzer sollte schon wissen, was es mit diesem Feld auf sich hat!

          Weil:

          "Alle Welt" schreit nach Bürokratieentlastung und schnelleren Verwaltungs-Verfahren - und dann werden solche Felder mangels Beschreibung von Anwendern "einfach so und völlig unnötigerweise" oder auch "einfach nur sicherheitshalber" ausgefüllt - und bremsen das Verwaltungsverfahren unnötigerweise aus!


          haufe-news:

          "Mit den neuen Vordrucken zu Einkommensteuer und Umsatzsteuer 2025 wurde das bisherige sog. qualifizierte Freitextfeld um die strukturierte Kennziffer 500 ergänzt. Steuerpflichtige müssen nun vor der Eingabe ergänzender Angaben eine Fallkonstellation auswählen."

          "Im Mittelpunkt standen Fragen zu möglichen neuen Offenlegungspflichten sowie zu denkbaren Auswirkungen auf steuerliche Berichtigungs-, Verfahrens- und Strafvorschriften."

          "Keine neuen Pflichten, keine neuen Risiken"

          BMF (teilweise sinngemäß):

          - Die Nutzung dieser Eingabefelder schließt den ESt-Fall von der "ausschließlich automationsgestützten Steuerfestsetzung" aus:

          "Da steuerliche Sachverhalte dem Finanzamt vollständig und transparent offenzulegen sind (§ 150
          Absatz 2 i. V. m. § 90 AO), haben Steuerpflichtige das Finanzamt über das Freitextfeld der elektro-
          nischen Steuererklärung insbesondere auf Sachverhalte hinzuweisen, die sie in den strukturier-
          ten Eingabefeldern nicht erklären konnten oder bei deren Erklärung sie bewusst von der Verwal-
          tungsmeinung abgewichen sind. Das Freitextfeld nach § 150 Absatz 7 AO ermöglicht es insoweit
          den Steuerpflichtigen, in der Steuererklärung auf Sachverhalte hinzuweisen, die eine personelle
          Prüfung durch das Finanzamt erfordern."

          - Wenn das Freitextfeld zu kurz ist, kann eine Anlage elektronisch eingebunden werden:

          "Können diese Sachverhalte aufgrund der Längenbe-
          grenzung des Freitextfeldes in der elektronischen Steuererklärung nicht vollständig angegeben
          werden, können sie auf einer gesonderten Anlage elektronisch erklärt und als referenzierter Be-
          leg (RaBe) mit dem Freitextfeld verknüpft werden.​"

          - Warum wurde dieses Feld in 2025 hinzugefügt/erweitert?

          Um unnötige Eingaben des Steuerpflichtigen und damit unnötige händische Bearbeitung des Finanzamtes zu vermeiden!


          "Nach Auswertungen der Steuerverwaltung wurden vielfach Angaben im Freitextfeld gemacht,
          die weder tatsächlich noch rechtlich erforderlich waren und die Verwaltungsarbeit unnötig er-
          schwert haben. Aus diesem Grund ist dem Freitextfeld zur Strukturierung und Vorsortierung der
          anzugebenen Sachverhalte seit dem Veranlagungszeitraum 2025 ein Enumerationsfeld – von
          Ihnen als „Ankreuzfeld“ bezeichnet – mit vier vorgegebenen Werten vorangestellt.​"

          ​"Das dem Freitextfeld neu vorgeschaltete Enumerationsfeld hat eine ausschließlich (an)leitende
          Funktion, um insbesondere steuerlich nicht beratene Steuerpflichtige bei der korrekten Nutzung
          des Freitextfeldes zu unterstützen​."

          "Aus dem Enumerati-
          onsfeld ergeben sich also weder Auswirkungen auf Berichtigungspflichten des § 153 AO noch auf
          die Beurteilung des „nachträglichen Bekanntwerdens von Tatsachen“ nach § 173 Abs. 1 AO oder
          andere verfahrens- oder strafrechtliche Folgen, z. B. durch eine irrtümliche Auswahl des Grun-
          des, aus dem das Freitextfeld genutzt wird. Auch begründet das Enumerationsfeld keine neuen
          Offenlegungspflichten.​"

          Kommentar

          • timote
            Erfahrener Benutzer
            • 24.01.2023
            • 788

            #6
            Nach meiner Erinnerung gab es bei einem Thread im Sommer diesen Jahres die Überlegung, das Feld ergänzende Angaben zu nutzen, ich meine, zur Erläuterung bestimmter Kapitalerträge.

            Den verlinkten Facheitrag in #1 fand ich durchaus interessant.

            P.S.: Den Beitrag #5 konnte ich unerklärlicher Weise nicht sehen, als ich meinen Beitrag hier ca. 1 Stunde später verfasst habe.
            Zuletzt geändert von timote; Heute, 18:38.
            SCJ timote
            Hinweis ohne Bezug zu diesem Beitrag: Bitte u.a. das Steuerformular und das Veranlagungsjahr angeben. Im Falle von Fehlermeldungen sollten diese möglichst zitiert werden. Das erleichtert hilfreiche Antworten.

            Kommentar

            • multi
              Erfahrener Benutzer
              • 03.01.2018
              • 4339

              #7
              Zitat von Elster-Helfer Beitrag anzeigen
              Der Elster-Nutzer sollte schon wissen, was es mit diesem Feld auf sich hat!

              Weil:

              "Alle Welt" schreit nach Bürokratieentlastung und schnelleren Verwaltungs-Verfahren - und dann werden solche Felder mangels Beschreibung von Anwendern "einfach so und völlig unnötigerweise" oder auch "einfach nur sicherheitshalber" ausgefüllt - und bremsen das Verwaltungsverfahren unnötigerweise aus!


              [
              Das ist eine Erkenntnis, die in diesem Forum ohne Unterstützung seitens Steuerberatern schon lange verbreitet wird, auch ohne dass sie fett in rot erfolgt.

              Kommentar

              • multi
                Erfahrener Benutzer
                • 03.01.2018
                • 4339

                #8
                Zitat von timote Beitrag anzeigen
                Nach meiner Erinnerung gab es bei einem Thread im Sommer diesen Jahres die Überlegung, das Feld ergänzende Angaben zu nutzen, ich meine, zur Erläuterung bestimmter Kapitalerträge.
                Samt Hinweis darauf, dass dies zur Aussteuerung zur manuellen Bearbeitung führt.

                Kommentar

                • Hans53
                  Erfahrener Benutzer
                  • 28.10.2022
                  • 725

                  #9
                  Zitat von multi Beitrag anzeigen

                  Das ist eine Erkenntnis, die in diesem Forum ohne Unterstützung seitens Steuerberatern schon lange verbreitet wird, auch ohne dass sie fett in rot erfolgt.
                  Das alles lässt bei mir schon sehr die Erinnerung an einen bestimmten "Gast" aufkommen.

                  Gruß - Hans
                  Zuletzt geändert von Hans53; Heute, 18:19.

                  Kommentar

                  • multi
                    Erfahrener Benutzer
                    • 03.01.2018
                    • 4339

                    #10
                    Zitat von Hans53 Beitrag anzeigen

                    Das alles lässt bei mir schon sehr die Erinnerung an bestimmten einen "Gast" aufkommen.
                    Dies ist eine Vermutung, der ich ausdrücklich nicht entgegen trete.

                    Kommentar

                    • Charlie24
                      Erfahrener Benutzer
                      • 14.03.2014
                      • 46175

                      #11
                      Samt Hinweis darauf, dass dies zur Aussteuerung zur manuellen Bearbeitung führt.
                      Eine der Auswahlmöglichkeiten heißt sogar ausdrücklich:
                      :
                      In dieser Steuererklärung sollen Sachverhalte personell vertieft geprüft werden.
                      Wer das will, den wird man nicht davon abbringen können, dort Angaben zu machen.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                      Kommentar

                      • Elster-Helfer
                        Benutzer
                        • 04.08.2026
                        • 38

                        #12
                        Danke für die "kritische Begleitung" meiner Postings - das hat mich dazu gebracht, mir das nochmals genauer anzusehen!

                        Mit folgenden Ergebnissen:

                        Ich befürchte, dass dieses schlichte Antwortschreiben (langfristig betrachtet) des BMF nicht das Papier wert ist, auf dem es steht ... !?

                        Warum?

                        Im Hauptvordruck steht zur Erläuterung dieser Eingabemöglichkeit:

                        "Sie haben ergänzende Angaben eingetragen, die das Finanzamt prüfen wird. Diese Eintragung ist (= muss) nur zu machen, wenn steuererhebliche Sachverhalte nicht erklärt werden konnten und / oder bewusst eine von der Verwaltungsauffassung abweichende Rechtsauffassung vertreten wird und / oder Sachverhalte personell vertieft geprüft werden sollen."

                        Wie kam dieser Satz da rein? Wer denn wohl sonst als das BMF hat dafür gesorgt, dass dieser Satz da rein kam?

                        Die Antwort des BMF erfolgte nun in einem "einfachen Antwortschreiben" an die Fragesteller und die Bundessteuerberaterkammer - m.W. fehlt die Veröffentlichung im Bundessteuerblatt - und damit fehlt m.E. die "Bindungswirkung der Verwaltung" ... !?

                        Es stehen nun also zwei Aussagen / Schreiben desselben Absenders nebeneinander!

                        Wenn es das BMF wirklich so meint, wie es im Schreiben steht, dann muss es die Hinweise/Erläuterungen hierzu im Hauptvordruck ändern!

                        Es wird sich deshalb erst noch zeigen müssen,

                        - welche Folgerungen die Finanzverwaltung daraus zieht, sollten äußerst kritisch zu sehende und vor allem leichtfertige "Hinweise" wie die von Charlie24
                        Wer das will, den wird man nicht davon abbringen können, dort Angaben zu machen.
                        dazu führen, dass diese Erfassungfelder "regelmäßig" nicht genutzt werden - zwecks "Ausnutzung des Blindflugs der Finanzverwaltung im automatisierten Veranlagungsverfahren" ...

                        - was der Bundesrechnungshof von derartigen "Tipps" hält und wie der Finanzminister u.a. dann reagieren ...


                        Zuletzt geändert von Elster-Helfer; Heute, 19:57.

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