Fragen zu Anlage KAP

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  • multi
    Erfahrener Benutzer
    • 03.01.2018
    • 4345

    #31
    Zitat von HundKatzeMaus Beitrag anzeigen
    Ich habe meine Zweifel, ob die Krankenkasse einer fiktiven Steuerberechnung glaubt.
    Es ging nicht um fiktive Berechnungen sondern schon darum, dass die Erklärung schon übermittelt und der Krankenkasse der Bescheid zur Kenntnis gegeben wird.

    Einzige Frage ist eigentlich, ob die Krankenkasse eher glaubt, wenn Zeile 4 angekreuzt wird und beide Eheleute daher alle Erträge erklären müssen, als wenn Zeile 5 angekreuzt wird und nur der Mann alle Erträge erklärt, während für die Frau nur der ausgeschöpfte Freistellungsauftrag erfasst wird.

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    • marmotte
      Benutzer
      • 27.01.2023
      • 39

      #32
      Zitat von HundKatzeMaus Beitrag anzeigen
      Das fürchte ich auch, denn es geht hier nicht um die korrekte Angabe in einer Steuererklärung oder gar um Steuerhinterziehung, sondern um die Einnahmen aus Kapitalvermögen, die bei der Krankenkasse anzugeben sind, damit die korrekte Beitragsbemessung berechnet werden kann.
      Es geht darum, dass die Krankenkasse prüfen will, ob die Kriterien für die Familienversicherung erfüllt sind (monatliches Einkommen unterhalb 1/7 der Bezugsgröße). Dies wird zunächst mit einem Fragebogen erfragt. Füllt man dort "Null" aus, wird man in Ruhe gelassen. Füllt man dort wahrheitsgemäß z.B. 30 Euro aus, muss man Nachweise liefern. Der einfachste und mit am wenigsten Folgeproblemen behaftete Nachweis ist eine Einkommensteuerbescheid, auf dem die Kapitalerträge vollständig gelistet sind.

      Meine Eingangfrage war daher eigentlich nur, wie bekomme ich diesen von mir geforderten Bescheid, da auf dem KAP-Formular keinen Antrag gibt, der lautet: "Bitte Kapitaleinkünfte vollständig auflisten und weder eine Günstigerprüfung durchführen noch nicht verrechnete FSA prüfen o.ä.".



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