Fragen zu Anlage KAP

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  • marmotte
    Benutzer
    • 27.01.2023
    • 37

    #1

    Fragen zu Anlage KAP

    Hallo,

    folgende Situation: gemeinsame Veranlagung, beide Ehepartner haben jeweils 1000 Euro Sparer-Pauschbetrag als FSA bei diversen deutschen Banken eingereicht, keine gemeinschaftlichen Kapitaleinkünfte, keine ausländischen Kapitaleinkünfte.

    Zum Nachweis gegenüber der Krankenkasse (Familienversicherung) sollen die Kapitaleinkünfte eines Ehegatten im Einkommenssteuerbescheid erscheinen, damit der Nachweis nicht über die Steuerbescheinigungen der Banken geführt werden muss. Nur der Familienversicherte füllt die Anlage KAP aus. Es soll auch keine Günstigerprüfung durchgeführt werden (da Grenzsteuersatz zu hoch).

    1. Damit das Formular durch die Überprüfung geht, muss ich aber einen Antrag ankreuzen. Die Günstigerprüfung fällt wie gesagt weg, weil auch nur ein Ehegatte die Anlage KAP ausfüllt. Muss ich dann stattdessen den Antrag

    Ich beantrage eine Überprüfung des Steuereinbehalts für bestimmte Kapitalerträge.
    ankreuzen, auch wenn dieser Antrag eigentlich inhaltlich nicht zutrifft?

    2. Zum Sparer-Pauschbetrag in Zeile 16 und 17 sagt der Hilfetext

    Bei zusammen veranlagten Personen müssen Sie in den Fällen, in denen die andere Person keine Anlage KAP abgegeben hat, den von Beiden in Anspruch genommenen Sparer-Pauschbetrag in Zeile 17 eintragen, soweit Sie diesen Betrag nicht bereits in Zeile 16 eingetragen haben.
    Verstehe ich das richtig, dass wenn jeder für sich je 1000 Euro FSA in Anspruch genommen hat, in Zeile 16 und 17 jeweils 1000 einzutragen ist? Oder muss in Zeile 16 Null Euro und in Zeile 17 2000 Euro?

    Danke & Gruß
    marmotte
  • Kloebi
    Erfahrener Benutzer
    • 20.02.2011
    • 4677

    #2
    In Anspruch genommen heißt, das jeder nicht nur 1.000 Euro Freistellungsauftrag erteilt hat, sondern dass auch entsprechende Zinsen anfielen. War das so?
    Auf alle Fälle müssen beide Ehegatten eine Anlage KAP ausfüllen, wenn beide Zinsen erzielt haben.

    Kommentar

    • Charlie24
      Erfahrener Benutzer
      • 14.03.2014
      • 46185

      #3
      Verstehe ich das richtig, dass wenn jeder für sich je 1000 Euro FSA in Anspruch genommen hat, in Zeile 16 und 17 jeweils 1000 einzutragen ist?
      Das verstehst du richtig ! Damit ist m. E. allerdings nicht belegbar, dass der Ehegatte, der seine Kapitalerträge in den Zeilen 7 ff der Anlage KAP erklärt, diese

      Kapitalerträge auch wirklich vollständig erklärt hat. Ehegatten, die zusammenveranlagt werden, können bekanntlich gemeinsame Freistellungsaufträge erteilen,

      so dass einer auch mehr als 1.000 € freigestellte Zinsen erhalten kann.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar

      • marmotte
        Benutzer
        • 27.01.2023
        • 37

        #4
        Zitat von Kloebi Beitrag anzeigen
        In Anspruch genommen heißt, das jeder nicht nur 1.000 Euro Freistellungsauftrag erteilt hat, sondern dass auch entsprechende Zinsen anfielen. War das so?
        Nein. Der Ehegatte, der KAP ausfüllt, hat die 1000 Euro vollständig ausgeschöpft (und darüber hinaus Kapitaleinkünfte erzielt, von denen die Abgeltungssteuer einbehalten wurde). Der andere
        Ehegatte hat von den 1000 Euro z.B. nur 800 Euro in Anspruch genommen.

        Zitat von Kloebi Beitrag anzeigen
        Auf alle Fälle müssen beide Ehegatten eine Anlage KAP ausfüllen, wenn beide Zinsen erzielt haben.
        Ok, das wusste ich nicht. Muss man dann die Günstigerprüfung ankreuzen und bei dem ersten Ehegatten in Zeile 16 1000 Euro und beim anderen Ehegatten 800 Euro eintragen und Zeile 17 jeweils leer lassen?

        Kommentar

        • marmotte
          Benutzer
          • 27.01.2023
          • 37

          #5
          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
          Damit ist m. E. allerdings nicht belegbar, dass der Ehegatte, der seine Kapitalerträge in den Zeilen 7 ff der Anlage KAP erklärt, diese

          Kapitalerträge auch wirklich vollständig erklärt hat. Ehegatten, die zusammenveranlagt werden, können bekanntlich gemeinsame Freistellungsaufträge erteilen,

          so dass einer auch mehr als 1.000 € freigestellte Zinsen erhalten kann.
          Das verstehe ich ehrlich gesagt nicht. Auch wenn beide die Anlage KAP ausfüllen, könnte ich doch in Zeile 7 falsche Angaben machen...

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          • Charlie24
            Erfahrener Benutzer
            • 14.03.2014
            • 46185

            #6
            Ok, das wusste ich nicht.
            So absolut stimmt die Aussage ja auch nicht ! Nur bei einem Antrag auf Günstigerprüfung müssen sämtliche Kapitalerträge beider Ehegatten erklärt werden.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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            • Charlie24
              Erfahrener Benutzer
              • 14.03.2014
              • 46185

              #7
              Auch wenn beide die Anlage KAP ausfüllen, könnte ich doch in Zeile 7 falsche Angaben machen...
              Es geht nicht um falsche, sondern um unvollständige Angaben, die im Formular ja durchaus erlaubt sind.

              Lies mal die Hilfetexte zur Zeile 5 sowie zu den Zeilen 16 und 17 der Anlage KAP.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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              • marmotte
                Benutzer
                • 27.01.2023
                • 37

                #8
                Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                So absolut stimmt die Aussage ja auch nicht ! Nur bei einem Antrag auf Günstigerprüfung müssen sämtliche Kapitalerträge beider Ehegatten erklärt werden.
                Es geht nicht darum, eine Günstigerprüfung durchführen zu lassen. Was ich brauche, ist einen Steuerbescheid, auf dem sinngemäß steht

                Kapitalerträge Ehegatte 1: 3000 Euro
                Sparer-Pauschbetrag: -1000 Euro
                Einkünfte i.S.d. §32 d Abs. 1 EStG: 2000 Euro

                Damit weiß dann die Krankenkasse, was Ehegatte 1 für Einkünfte hat. Für den anderen Ehegatten ist dies nicht relevant. Es wurden über die Abgeltungssteuer bereits alles versteuert. Es geht auch nicht darum, nicht-verbrauchte FSA noch auszunutzen. Die Krankenkasse akzeptiert sowieso maximal 1000 Euro Sparerpauschbetrag.

                Mir geht es darum, wie ich das ganze möglichst einfach in Elster erfassen kann, damit der Bescheid die korrekten Angaben enthält und ich diesen als Nachweis verwenden kann.

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                • marmotte
                  Benutzer
                  • 27.01.2023
                  • 37

                  #9
                  Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                  Es geht nicht um falsche, sondern um unvollständige Angaben, die im Formular ja durchaus erlaubt sind.
                  Ich verstehe nach wie vor nicht, warum man nicht auch unvollständige Angaben machen kann, wenn beide Ehegatten die KAP ausfüllen würden.

                  Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                  Lies mal die Hilfetexte zur Zeile 5 sowie zu den Zeilen 16 und 17 der Anlage KAP.
                  Der Hilfetext zu Zeile 5 zählt beispielhafte Fälle auf, die auf mich nicht zutreffen.

                  Den Hilfetext zu Zeilen 16 und 17 hatte ich ja teilweise schon oben zitiert, aber verstehe ihn offenbar nicht.

                  Möglicherweise darf man die Frage hier nicht beantworten, aber ich möchte eigentlich nur wissen, wie ich die Kapitaleinkünfte auf den Bescheid bekomme, also
                  • müssen beide Ehegatten KAP ausfüllen?
                  • welchen Antrag muss man stellen (Zeile 4 oder 5 oder beides)?
                  • welche Beträge müssen in Zeile 16 und 17?

                  Kommentar

                  • Charlie24
                    Erfahrener Benutzer
                    • 14.03.2014
                    • 46185

                    #10
                    Der Hilfetext zu Zeile 5 zählt beispielhafte Fälle auf, die auf mich nicht zutreffen
                    Also macht ein Antrag in Zeile 5 keinen Sinn. Da das Formular aber bei Angaben in Zeile 7 ff zwingend einen Antrag haben will,

                    bleibt nur der Antrag in Zeile 4 der Anlage KAP. Der macht zwar im konkreten Fall auch keinen Sinn, es ist aber nicht verboten, die

                    Günstigerprüfung auch dann zu beantragen, wenn sie erfolglos bleibt. Da in diesem Fall sämtliche Kapitalerträge beider Ehegatten

                    anzugeben sind, erhöht sich der Erklärungsaufwand. Da ist es doch einfacher, der Krankenkasse die Kapitalerträge des betroffenen

                    Ehegatten mitzuteilen und ggf. dessen Steuerbescheinigungen vorzulegen, falls die Krankenkasse Belege sehen will.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                    • marmotte
                      Benutzer
                      • 27.01.2023
                      • 37

                      #11
                      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                      Also macht ein Antrag in Zeile 5 keinen Sinn. Da das Formular aber bei Angaben in Zeile 7 ff zwingend einen Antrag haben will,

                      bleibt nur der Antrag in Zeile 4 der Anlage KAP. Der macht zwar im konkreten Fall auch keinen Sinn, es ist aber nicht verboten, die

                      Günstigerprüfung auch dann zu beantragen, wenn sie erfolglos bleibt. Da in diesem Fall sämtliche Kapitalerträge beider Ehegatten

                      anzugeben sind, erhöht sich der Erklärungsaufwand.
                      Ok, das kann ich nachvollziehen, also die Günstigerprüfung (sinnlos aber erlaubt) beantragen und für beide die KAP ausfüllen. Dann müssen in Zeile 16 jeweils der tatsächlich in Anspruch genommene Freibetrag, also in obigem Beispiel 1000 bei einem und 800 beim anderen, und die Zeile 17 jeweils leer lassen.

                      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                      Da ist es doch einfacher, der Krankenkasse die Kapitalerträge des betroffenen

                      Ehegatten mitzuteilen und ggf. dessen Steuerbescheinigungen vorzulegen, falls die Krankenkasse Belege sehen will.
                      Das möchte ich halt nicht, weil es die Krankenkasse nichts angeht, bei welchen Banken man Kunde ist. Das Finanzamt weiß das ja eh (durch die FSA).

                      Nur vollständigkeitshalber gefragt: Was passiert, wenn man den Antrag nach Zeile 5 stellen würde, obwohl dieser keinen Sinn macht?

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                      • Charlie24
                        Erfahrener Benutzer
                        • 14.03.2014
                        • 46185

                        #12
                        Das Finanzamt weiß das ja eh (durch die FSA).
                        Das Finanzamt kennt nur die Banken, bei denen aufgrund der Freistellungsaufträge steuerfreie Kapitalerträge erzielt wurden.

                        Bei uns sind das nur vier von sechs Geldinstituten, bei denen wir Kapitalerträge erzielen.

                        Was passiert, wenn man den Antrag nach Zeile 5 stellen würde, obwohl dieser keinen Sinn macht?
                        Es passiert nichts.

                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                        • marmotte
                          Benutzer
                          • 27.01.2023
                          • 37

                          #13
                          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                          Das Finanzamt kennt nur die Banken, bei denen aufgrund der Freistellungsaufträge steuerfreie Kapitalerträge erzielt wurden.
                          Ja, das stimmt natürlich. Aber die Krankenkasse kennt bei uns keine der Banken. Zumal aus den Steuerbescheinigungen der Banken ja noch viel mehr hervorgeht, als die reinen Kapitalerträge, z.B. ob diese aus Aktienveräußerungen sind o.ä. Auf dem Steuerbescheid steht ja dann nur eine Summe, und nur diese ist relevant für die Krankenkasse, die Details sind unerheblich. Zumal der Steuerbescheid ja eh eingereicht werden muss, damit geprüft werden kann, ob andere Einkunftsarten vorliegen.

                          Vielleicht hab ich das eingangs nicht erwähnt, aber es geht hierbei nicht darum, etwas zu verschweigen oder so, sondern möglichst datensparsam die benötigten Informationen nachzuweisen. Wenn dies eben über die Günstigerprüfung plus zweimal KAP geht, dann halt so. Ich hätte mir zwar gerne die eine KAP gespart, aber soviel Aufwand ist es ja dann doch nicht.

                          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                          Es passiert nichts.
                          Ok. Vielen Dank für deine Antworten.

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                          • Charlie24
                            Erfahrener Benutzer
                            • 14.03.2014
                            • 46185

                            #14
                            Vielleicht hab ich das eingangs nicht erwähnt,
                            Doch, hast du schon, aber beim Antrag in Zeile 5 erwartet das Finanzamt keine vollständige Erklärung aller Kapitalerträge.

                            Der taugt eben nur zur Überprüfung des Steuereinbehalts in bestimmten Fällen. Die Ehegatten mit 800,00 bzw. 1.000,00 €

                            freigestellten Zinsen wären z. B. so ein Fall, wenn bei dem mit den 1.000,00 € Steuern einbehalten wurden. Da erklärt man

                            dann nur die Bank, die Steuern einbehalten hat und füllt die Zeile 17 aus. Ich hatte den Eröffnungsbeitrag aber so verstanden,

                            dass der Höchstbetrag von 2.000 € komplett ausgeschöpft wurde.
                            Zuletzt geändert von Charlie24; 08.10.2026, 15:46.
                            Freundliche Grüße
                            Charlie24

                            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                              • 03.01.2018
                              • 4341

                              #15
                              Wobei man der Berechnung im Bescheid mE nicht direkt ansieht, ob Zeile 4 erfolglos oder Zeile 5 angekreuzt wurde. Evtl steht in den Erläuterungen irgend ein kleiner Satz, dass die Berechnung ergeben hat, dass die tarifliche Besteuerung nicht günstiger ist, das habe ich noch nicht ausprobiert.

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