Hallo,
folgende Situation: gemeinsame Veranlagung, beide Ehepartner haben jeweils 1000 Euro Sparer-Pauschbetrag als FSA bei diversen deutschen Banken eingereicht, keine gemeinschaftlichen Kapitaleinkünfte, keine ausländischen Kapitaleinkünfte.
Zum Nachweis gegenüber der Krankenkasse (Familienversicherung) sollen die Kapitaleinkünfte eines Ehegatten im Einkommenssteuerbescheid erscheinen, damit der Nachweis nicht über die Steuerbescheinigungen der Banken geführt werden muss. Nur der Familienversicherte füllt die Anlage KAP aus. Es soll auch keine Günstigerprüfung durchgeführt werden (da Grenzsteuersatz zu hoch).
1. Damit das Formular durch die Überprüfung geht, muss ich aber einen Antrag ankreuzen. Die Günstigerprüfung fällt wie gesagt weg, weil auch nur ein Ehegatte die Anlage KAP ausfüllt. Muss ich dann stattdessen den Antrag
ankreuzen, auch wenn dieser Antrag eigentlich inhaltlich nicht zutrifft?
2. Zum Sparer-Pauschbetrag in Zeile 16 und 17 sagt der Hilfetext
Verstehe ich das richtig, dass wenn jeder für sich je 1000 Euro FSA in Anspruch genommen hat, in Zeile 16 und 17 jeweils 1000 einzutragen ist? Oder muss in Zeile 16 Null Euro und in Zeile 17 2000 Euro?
Danke & Gruß
marmotte
folgende Situation: gemeinsame Veranlagung, beide Ehepartner haben jeweils 1000 Euro Sparer-Pauschbetrag als FSA bei diversen deutschen Banken eingereicht, keine gemeinschaftlichen Kapitaleinkünfte, keine ausländischen Kapitaleinkünfte.
Zum Nachweis gegenüber der Krankenkasse (Familienversicherung) sollen die Kapitaleinkünfte eines Ehegatten im Einkommenssteuerbescheid erscheinen, damit der Nachweis nicht über die Steuerbescheinigungen der Banken geführt werden muss. Nur der Familienversicherte füllt die Anlage KAP aus. Es soll auch keine Günstigerprüfung durchgeführt werden (da Grenzsteuersatz zu hoch).
1. Damit das Formular durch die Überprüfung geht, muss ich aber einen Antrag ankreuzen. Die Günstigerprüfung fällt wie gesagt weg, weil auch nur ein Ehegatte die Anlage KAP ausfüllt. Muss ich dann stattdessen den Antrag
Ich beantrage eine Überprüfung des Steuereinbehalts für bestimmte Kapitalerträge.
2. Zum Sparer-Pauschbetrag in Zeile 16 und 17 sagt der Hilfetext
Bei zusammen veranlagten Personen müssen Sie in den Fällen, in denen die andere Person keine Anlage KAP abgegeben hat, den von Beiden in Anspruch genommenen Sparer-Pauschbetrag in Zeile 17 eintragen, soweit Sie diesen Betrag nicht bereits in Zeile 16 eingetragen haben.
Danke & Gruß
marmotte

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