Meine Rente wurde rückwirkend für mehrere Vorjahre erhöht. Damit erhöht sich der Jahresbetrag der Rente und teilt sich in den Rentenanteil des Veranlagungsjahres sowie der Nachzahlung über mehrere Jahre.
Bei der Besteuerung ist das FA der Ansicht, den bisherigen Freibetrag als feststehenden Betrag sowohl auf die aktuelle Rente wie auch auf die Nachzahlungen anzuwenden. Demgegenüber hat die OFD Frankfurt entscheiden, dass für Rentennachzahlungen der Rentenfreibetrag neu -höher- anzusetzen ist.
((Verfügung vom 21.9.2011, Az. S 2255 A - 23 - St 218; Abruf-Nr. 114223)
Wie soll das nun in der Praxis angewendet werden?
Das FA berücksichtigt als Rentenfreibetrag lediglich den alten Festbetrag und wendet diesen sowohl auf den Jahresrentenbetrag wie auf die Nachzahlung für mehrere Jahre an. Also kein neu festgesetzter Rentenfreibetrag.
Demgegenüber wird in der Elster Berechnung auf den Jahresrentenbetrag der Prozentsatz angewendet, der zum Zeitpunkt des Renteneintritts maßgeblich war und somit eine Neuberechnung des Rentenfreibetrags ermittelt. Für die Nachzahlung wird der alte Festbetrag als steuerfreier Betrag angesetzt,
Der Unterschied zwischen den beiden Verfahrensweisen ist erheblich. Welche ist denn nun korrekt und wo finde ich relevante Hinweise zur Klärung des Sachverhalts?
Bei der Besteuerung ist das FA der Ansicht, den bisherigen Freibetrag als feststehenden Betrag sowohl auf die aktuelle Rente wie auch auf die Nachzahlungen anzuwenden. Demgegenüber hat die OFD Frankfurt entscheiden, dass für Rentennachzahlungen der Rentenfreibetrag neu -höher- anzusetzen ist.
((Verfügung vom 21.9.2011, Az. S 2255 A - 23 - St 218; Abruf-Nr. 114223)
Wie soll das nun in der Praxis angewendet werden?
Das FA berücksichtigt als Rentenfreibetrag lediglich den alten Festbetrag und wendet diesen sowohl auf den Jahresrentenbetrag wie auf die Nachzahlung für mehrere Jahre an. Also kein neu festgesetzter Rentenfreibetrag.
Demgegenüber wird in der Elster Berechnung auf den Jahresrentenbetrag der Prozentsatz angewendet, der zum Zeitpunkt des Renteneintritts maßgeblich war und somit eine Neuberechnung des Rentenfreibetrags ermittelt. Für die Nachzahlung wird der alte Festbetrag als steuerfreier Betrag angesetzt,
Der Unterschied zwischen den beiden Verfahrensweisen ist erheblich. Welche ist denn nun korrekt und wo finde ich relevante Hinweise zur Klärung des Sachverhalts?

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