Hallo zusammen,
ich bin Werkstudent und studentisch krankenversichert (KVdS). Die Beiträge zur KV/PV zahle ich komplett selbst, mein Arbeitgeber zahlt keinen Zuschuss (Nr. 24 der Lohnsteuerbescheinigung ist leer). Familienversichert bin ich nicht mehr. Rentenversicherungspflichtig bin ich als Werkstudent aber schon.
Meine KV/PV-Beiträge (laut Datenübermittlung der Kasse) habe ich in der Anlage Vorsorgeaufwand in Zeile 16 und 18 eingetragen, außerdem Kfz-Haftpflichtbeiträge in Zeile 45. In Zeile 49 (Anspruch auf steuerfreie Zuschüsse / Arbeitgeberbeiträge / Beihilfen) habe ich „Nein“ ausgewählt.
Trotzdem zeigt die vorläufige Steuerberechnung bei den sonstigen Vorsorgeaufwendungen „davon abziehbar 1.900 €“. Nach meinem Verständnis von § 10 Abs. 4 Satz 1 EStG müsste in meinem Fall der Höchstbetrag von 2.800 € gelten.
Habe ich etwas übersehen bzw. an der falschen Stelle eingetragen?
Ist das nur eine Eigenheit der vorläufigen Berechnung, und das Finanzamt setzt im Bescheid dann trotzdem 2.800 € an?
Danke euch!
ich bin Werkstudent und studentisch krankenversichert (KVdS). Die Beiträge zur KV/PV zahle ich komplett selbst, mein Arbeitgeber zahlt keinen Zuschuss (Nr. 24 der Lohnsteuerbescheinigung ist leer). Familienversichert bin ich nicht mehr. Rentenversicherungspflichtig bin ich als Werkstudent aber schon.
Meine KV/PV-Beiträge (laut Datenübermittlung der Kasse) habe ich in der Anlage Vorsorgeaufwand in Zeile 16 und 18 eingetragen, außerdem Kfz-Haftpflichtbeiträge in Zeile 45. In Zeile 49 (Anspruch auf steuerfreie Zuschüsse / Arbeitgeberbeiträge / Beihilfen) habe ich „Nein“ ausgewählt.
Trotzdem zeigt die vorläufige Steuerberechnung bei den sonstigen Vorsorgeaufwendungen „davon abziehbar 1.900 €“. Nach meinem Verständnis von § 10 Abs. 4 Satz 1 EStG müsste in meinem Fall der Höchstbetrag von 2.800 € gelten.
Habe ich etwas übersehen bzw. an der falschen Stelle eingetragen?
Ist das nur eine Eigenheit der vorläufigen Berechnung, und das Finanzamt setzt im Bescheid dann trotzdem 2.800 € an?
Danke euch!

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