Werkstudent mit KVdS, Vorsorgeaufwendung mit Höchstbetrag 1.900€ statt 2.800€

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  • Schnitzelweckle
    Neuer Benutzer
    • 07.03.2019
    • 9

    #1

    Werkstudent mit KVdS, Vorsorgeaufwendung mit Höchstbetrag 1.900€ statt 2.800€

    Hallo zusammen,

    ich bin Werkstudent und studentisch krankenversichert (KVdS). Die Beiträge zur KV/PV zahle ich komplett selbst, mein Arbeitgeber zahlt keinen Zuschuss (Nr. 24 der Lohnsteuerbescheinigung ist leer). Familienversichert bin ich nicht mehr. Rentenversicherungspflichtig bin ich als Werkstudent aber schon.

    Meine KV/PV-Beiträge (laut Datenübermittlung der Kasse) habe ich in der Anlage Vorsorgeaufwand in Zeile 16 und 18 eingetragen, außerdem Kfz-Haftpflichtbeiträge in Zeile 45. In Zeile 49 (Anspruch auf steuerfreie Zuschüsse / Arbeitgeberbeiträge / Beihilfen) habe ich „Nein“ ausgewählt.

    Trotzdem zeigt die vorläufige Steuerberechnung bei den sonstigen Vorsorgeaufwendungen „davon abziehbar 1.900 €“. Nach meinem Verständnis von § 10 Abs. 4 Satz 1 EStG müsste in meinem Fall der Höchstbetrag von 2.800 € gelten.


    Habe ich etwas übersehen bzw. an der falschen Stelle eingetragen?
    Ist das nur eine Eigenheit der vorläufigen Berechnung, und das Finanzamt setzt im Bescheid dann trotzdem 2.800 € an?


    Danke euch!
  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 46202

    #2
    Das sieht auf den ersten Blick alles richtig aus. Ob sich ein Fehler in die Steuervorausberechnung eingeschlichen hat, kann ich nicht sagen,

    da müsste ich den Fall erst nachstellen. Deine Versicherungen kosten zusammen mehr als die 2.800 €, die für dich als Höchstbetrag gelten ?

    Deine Lohnsteuerbescheinigung enthält zur KV und PV keine Angaben, auch keine 0,00-Werte ?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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    • Charlie24
      Erfahrener Benutzer
      • 14.03.2014
      • 46202

      #3
      Nachtrag: Ich habe einen vergleichbaren Fall soeben nachgestellt. Bei mir wird korrekt mit 2.800 € gerechnet.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      • Schnitzelweckle
        Neuer Benutzer
        • 07.03.2019
        • 9

        #4
        Danke dir für die schnelle Antwort!

        Zu 1: Nein, insgesamt sind es 2.179 € (KV 1.377 €, PV 430 €, Kfz-Haftpflicht 372 €), also unter 2.800 €.

        Zu 2: Nein, in der Anlage Vorsorgeaufwand sind die Zeilen 11–15 komplett leer. Meine KV-/PV-Beiträge stehen in Zeile 16 und 18, da ich sie als Werkstudent in der KVdS selbst zahle.

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        • Schnitzelweckle
          Neuer Benutzer
          • 07.03.2019
          • 9

          #5
          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
          Nachtrag: Ich habe einen vergleichbaren Fall soeben nachgestellt. Bei mir wird korrekt mit 2.800 € gerechnet.
          Ein Unterschied könnte sein: In meinen beiden Lohnsteuerbescheinigungen ist Nr. 28 befüllt (158,33 € und 1.581,19 €, in den Belegdaten als „nachgewiesene Beiträge zur privaten Kranken- und Pflege-Pflichtversicherung“ bezeichnet), obwohl ich gesetzlich in der KVdS bin. Hattest du Nr. 28 in deinem Testfall auch befüllt?

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          • Schnitzelweckle
            Neuer Benutzer
            • 07.03.2019
            • 9

            #6
            Habe mal meine Eingaben bzw die Antragsübersicht mittels Anthropics Claude (KI) anonymisiert
            Diese Zeilen/Felder habe ich ausgefüllt

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            • Charlie24
              Erfahrener Benutzer
              • 14.03.2014
              • 46202

              #7
              Hattest du Nr. 28 in deinem Testfall auch befüllt?
              Nein, natürlich nicht ! Die Nummer 28 der Lohnsteuerbescheinigung betraf bis 2025 entweder die sog. Mindestvorsorgepauschale

              oder bei PKV-Versicherten die voraussichtlichen Beiträge zur KV und PV. Die haben in der Einkommensteuererklärung nichts verloren !

              Maßgeblich sind allein die von deiner KV übermittelten tatsächlichen Beiträge zur KV und PV.
              Zuletzt geändert von Charlie24; Heute, 18:34. Grund: Präzisiert !
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              • Schnitzelweckle
                Neuer Benutzer
                • 07.03.2019
                • 9

                #8
                Eingetragen in meiner Einkommensteuererklärung sind auch nur meine Beiträge zu KV und PV.
                Nummer 28 (Mindestvorsorgepauschale) wird ja soweit ich das verstehe nirgends abgezogen, sondern ist eine rein rechnerische Größe die ein Unternehmen in der Abrechnung ansetzt um die Lohnsteuerhöhe zu berechnen? Als Werkstudent zahlt mein Arbeitgeber nichts an meiner PV/KV, das sind allein meine Kosten.

                Daher dachte ich, müsste ich die 2800€ Grenze bei den Vorsorgeaufwendungen haben

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                • Charlie24
                  Erfahrener Benutzer
                  • 14.03.2014
                  • 46202

                  #9
                  Daher dachte ich, müsste ich die 2800€ Grenze bei den Vorsorgeaufwendungen haben
                  Hast du ja auch ! Warum die Steuerberechnung deines Programms fälschlich mit einem Höchstbetrag von 1.900 € rechnet, kann ich dir nicht sagen.

                  Mein ELSTER rechnet richtig. Den AN-Beitrag zur Arbeitslosenversicherung hast du anscheinend vergessen.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                  Kommentar

                  • Schnitzelweckle
                    Neuer Benutzer
                    • 07.03.2019
                    • 9

                    #10
                    Dann mal schauen was das Finanzamt draus macht wenn ich es so abschicke

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