Hallo
es handelt sich um meine (nachträgliche) Umsatzsteuervoranmeldung.
Meine freiberufliche Tätigkeit habe ich offiziell am 1.9.2010 beim Finanzamt angemeldet. Demnach trage ich nun die UstVoranmeldungen seit September nach (habe auch eine genehmigte Fristverlängerung vom Finanzamt vorliegen).
Ich habe bisher keine Einnahmen, dafür aber ein paar Ausgaben.
Meine Frage:
Die Ausgaben, die vor dem September anfielen, wie z.B. der Kauf von Druckerpatronen, muss ich die im September mit angeben oder im tatsächlich angefallenen Monat (hier Juli)?
vielen Dank!
es handelt sich um meine (nachträgliche) Umsatzsteuervoranmeldung.
Meine freiberufliche Tätigkeit habe ich offiziell am 1.9.2010 beim Finanzamt angemeldet. Demnach trage ich nun die UstVoranmeldungen seit September nach (habe auch eine genehmigte Fristverlängerung vom Finanzamt vorliegen).
Ich habe bisher keine Einnahmen, dafür aber ein paar Ausgaben.
Meine Frage:
Die Ausgaben, die vor dem September anfielen, wie z.B. der Kauf von Druckerpatronen, muss ich die im September mit angeben oder im tatsächlich angefallenen Monat (hier Juli)?
vielen Dank!
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