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Ust.voranmeldung - Ausgaben vor Betriebaufnahme

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    Ust.voranmeldung - Ausgaben vor Betriebaufnahme

    Hallo
    es handelt sich um meine (nachträgliche) Umsatzsteuervoranmeldung.
    Meine freiberufliche Tätigkeit habe ich offiziell am 1.9.2010 beim Finanzamt angemeldet. Demnach trage ich nun die UstVoranmeldungen seit September nach (habe auch eine genehmigte Fristverlängerung vom Finanzamt vorliegen).
    Ich habe bisher keine Einnahmen, dafür aber ein paar Ausgaben.
    Meine Frage:
    Die Ausgaben, die vor dem September anfielen, wie z.B. der Kauf von Druckerpatronen, muss ich die im September mit angeben oder im tatsächlich angefallenen Monat (hier Juli)?
    vielen Dank!

    #2
    AW: Ust.voranmeldung - Ausgaben vor Betriebaufnahme

    Strenggenommen musst Du für jeden Monat, in dem Du die Tätigkeit ausgeübt hast, eine Umsatzsteuer-Voranmeldung abgeben. Die Tätigkeit wird ja schon ausgeübt, wenn man sich darauf vorbereitet.

    Wenn das Finanzamt schon davon ausgeht, dass Du ab September Voranmeldungen abgeben wirst, dann wird es wohl kaum etwas dagegen haben, wenn Du die ersten Vorsteuerbeträge im September zusammenfasst. Es sei denn, es wären Rechnungen aus vorangegangenen Jahren dabei.

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      #3
      AW: Ust.voranmeldung - Ausgaben vor Betriebaufnahme

      Hallo elefant
      vielen Dank. Das bestätigt meine Vermutung.

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