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Umsatzsteuererklärung,wan an das Finanzamt?

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    Umsatzsteuererklärung,wan an das Finanzamt?

    Hallo,
    ab Februar 2010 betreibe ich eine Photovoltaikanlage,
    als Kleinstunternehemer habe ich die Regelbesteuerung gewählt.
    Dadurch habe ich die MWST von der PV- Anlage als UST- Vorsteuer erstattet bekommen.
    Meine Umsatzsteuerjahreserklärung weist einen Betrag aus, den ich an das Finazamt abführen müsste. (Nach meinen Verstäntnis)
    Die Gewinn- und Verlustrechnung ist durch AfA und der, ja vorher, bezahlten MWSt der PV- Anlage negativ, der Betrag ist höher als der von der Umastzsteurjahreserklärung.
    Somit würde doch das Finazamt kein Anspruch haben, Oder?
    Muß die Umsatzsteuerjahreserklärung separat abgegebeb werden, oder wird es mit der Einkommensteuer zusammen berechnet und berücksichtigt?
    Vielen Dank im Voraus
    Akkumo

    #2
    AW: Umsatzsteuererklärung,wan an das Finanzamt?

    sind alles verschiedene Schuhe
    EÜR
    ESt
    USt
    UStVA
    GewSt
    GewSt-Zerlegung
    Feststellung- gesondert/einheitlich :-(

    Ohne StB sind die Jahreserklärungen bis 31.05. des Folgejahres abzugeben.

    Gruss stiller
    Gruss (S)stiller
    STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
    Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
    ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
    Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
    Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
    Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
    Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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      #3
      AW: Umsatzsteuererklärung,wan an das Finanzamt?

      Hallo SlashDD für Ihren Bericht.
      Ich habe eine Bitte
      können Sie meine UST- Daten mal überprüfen:
      Im Anhang B Angaben zur besteuerung der Kleinunternehmer, habe ich wie folgt ausgefüllt!
      zeile 25; Umsatz im kalenderjahr. 2010 2004 €, ist das Bruto für gelieferten Strom.
      33 Steuer 380,73 €
      62 Vorsteuerbeträge aus Rechnungen von anderen Unternehmer = 4538,50
      71 Steuer (Übertrag in Zeile 99) = 4538,50
      Unter F. Berechnung der zu entrichtenden Umsatzsteuer
      Zeile 92 / 98 = 380,76 €
      99 Abziehbare Vorst (aus Zeile 71) = 4538,50 €
      101 Verbleibender Betrag = - 41757,74 €
      Umsatzsteuer / Überschuss
      105 (Einem Überschuss ist ein Minuszeichen vorangestellt) - 4157,74 €
      Verbleibende Umsatzsteuer / Verbleibender Überschuss
      Zeile 107 (Einem Überschuss ist ein Minuszeichen vorangestellt) - 4157,74 €
      Abschlusszahlung ( noch an die Finanzkasse zu entrichten) / Erstattungsanspruch
      Zeile 109 (Ein Erstattungsanspruch ist ein Minuszeichen vorangestellt) -4175,74 €

      Jetzt meine Frage: Die -4157,74 € muß ich an die Finazkasse abführen oder ist das der Erstattungsbetrag den ich vom Finazamt erwarten kann?
      Aber!
      ich habe doch die Vorsteuer vom Finazamt erstattet bekommen, verrechnet das Finazamt beides?
      Für die Info bedanke ich schon im Voraus
      Akkumo

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        #4
        AW: Umsatzsteuererklärung,wan an das Finanzamt?

        Zeile 108 ist auszufuellen. da kommt die summe der beträge aus den voranmeldungen rein.

        im idealfall entspricht dies der summe aus Zeile 107 und somit kommt am ende 0 raus.

        und ja ein minus ist eine erstattung, das sollte ja dem entsprechen, was sie bereits vom FA bekommen haben.

        Kommentar


          #5
          AW: Umsatzsteuererklärung,wan an das Finanzamt?

          Zitat von Akkumo Beitrag anzeigen
          Im Anhang B Angaben zur besteuerung der Kleinunternehmer, habe ich wie folgt ausgefüllt!
          zeile 25; Umsatz im kalenderjahr. 2010 2004 €, ist das Bruto für gelieferten Strom.
          Daneben steht:

          Die Zeilen ... sind nur auszufüllen, wenn ... auf die Anwendung des § 19 Abs. 1 ... nicht verzichtet worden ist.

          Also: raus damit!

          Kommentar


            #6
            AW: Umsatzsteuererklärung,wan an das Finanzamt?

            Zitat von Elefant Beitrag anzeigen
            Daneben steht:

            Die Zeilen ... sind nur auszufüllen, wenn ... auf die Anwendung des § 19 Abs. 1 ... nicht verzichtet worden ist.

            Also: raus damit!
            Danke Elefant,Ich hätte mich schon früher gemeldet,
            leider war ich ausser gefecht!

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              #7
              AW: Umsatzsteuererklärung,wan an das Finanzamt?

              Zitat von Falzo Beitrag anzeigen
              Zeile 108 ist auszufuellen. da kommt die summe der beträge aus den voranmeldungen rein.

              im idealfall entspricht dies der summe aus Zeile 107 und somit kommt am ende 0 raus.

              und ja ein minus ist eine erstattung, das sollte ja dem entsprechen, was sie bereits vom FA bekommen haben.
              Falzo auch meinen Dank.
              durch den Eintrag in Zeile 108 wird das Ergebnis für mich positiv!

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