Hallo,
ab Februar 2010 betreibe ich eine Photovoltaikanlage,
als Kleinstunternehemer habe ich die Regelbesteuerung gewählt.
Dadurch habe ich die MWST von der PV- Anlage als UST- Vorsteuer erstattet bekommen.
Meine Umsatzsteuerjahreserklärung weist einen Betrag aus, den ich an das Finazamt abführen müsste. (Nach meinen Verstäntnis)
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist durch AfA und der, ja vorher, bezahlten MWSt der PV- Anlage negativ, der Betrag ist höher als der von der Umastzsteurjahreserklärung.
Somit würde doch das Finazamt kein Anspruch haben, Oder?
Muß die Umsatzsteuerjahreserklärung separat abgegebeb werden, oder wird es mit der Einkommensteuer zusammen berechnet und berücksichtigt?
Vielen Dank im Voraus
Akkumo
ab Februar 2010 betreibe ich eine Photovoltaikanlage,
als Kleinstunternehemer habe ich die Regelbesteuerung gewählt.
Dadurch habe ich die MWST von der PV- Anlage als UST- Vorsteuer erstattet bekommen.
Meine Umsatzsteuerjahreserklärung weist einen Betrag aus, den ich an das Finazamt abführen müsste. (Nach meinen Verstäntnis)
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist durch AfA und der, ja vorher, bezahlten MWSt der PV- Anlage negativ, der Betrag ist höher als der von der Umastzsteurjahreserklärung.
Somit würde doch das Finazamt kein Anspruch haben, Oder?
Muß die Umsatzsteuerjahreserklärung separat abgegebeb werden, oder wird es mit der Einkommensteuer zusammen berechnet und berücksichtigt?
Vielen Dank im Voraus
Akkumo
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