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Hallo, aus Gesundheitlichen Gründen musste ich mein Haus 20 Monate vor Ablauf des Baukredites verkaufen. Dafür nahm die BHW 7500 Euro. Frage: Kann ich diese Summe geltendmachen? Wenn ja, wie.
Danke
Es geht um die Überschußerzielung. Wenn sie nicht mehr vermieten, erzielen sie keine Einkünfte mehr, dann können sie auch keine WK mehr abziehen. Der Gewinn aus dem Verkauf an sich ist ja nicht steuerbar, wenn sie das Haus 10 Jahre hatten oder selbst nutzten.
Was hatten Sie mit dem Haus gemacht, das ist die entscheidende Frage.
Ich habe dass Haus, indem ich selber 8 Jahre gewohnt habe, verkauft. 20 Monate vor Ende der Zinsbindung. Dafür musste ich 7500 Euro Vorfälligkeitsstrafe zahlen. Ich bewohne jetzt eine Wohnung zur miete. Kann ich die 7500 Euro bei der Einkommenssteuer einsetzen ??
Klare Antwort: Bei Selbstnutzung nicht, genausowenig wie in den letzten acht Jahren die Schuldzinsen für den Kredit. Das sind alles Vorgänge auf der privaten Vermögensebene und hat nichts mit Einkunftserzielung zu tun.
Ok, ich dachte wenn man Gewinn macht muss man diesen versteuern.
Somit wäre es, für mich, Logisch den Verlust anzugeben.
Aber war eine Frage Wert.
Danke
Nur am Rande wegen Erbschaft eines vom Vater gekauften und vererbten Hauses:
Das FA wollte wissen, wann gekauft?
Wurde die Immobilie innerhalb von 10 Jahren angeschafft (gebaut) und wieder veräußert?
Dann wären es private Veräußerungsgeschäfte und damit steuerpflichtig.
Dort könnten vielleicht solche Kosten abgesetzt werden - sicher bin ich mir nicht.
Gruss (S)stiller
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