Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Vorfälligkeitstrafe

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Vorfälligkeitstrafe

    Hallo, aus Gesundheitlichen Gründen musste ich mein Haus 20 Monate vor Ablauf des Baukredites verkaufen. Dafür nahm die BHW 7500 Euro. Frage: Kann ich diese Summe geltendmachen? Wenn ja, wie.
    Danke

    #2
    AW: Vorfälligkeitstrafe

    Bei Selbstnutzung oder Veräußerung nicht, nur wenn auch künftig Vermietung = Finanzierungskosten.

    Kommentar


      #3
      AW: Vorfälligkeitstrafe

      Hi, schon komisch.
      Mache ich Plus/Gewinn wird der versteuert
      Mache ich Minus........0

      Ist dass echt so ?

      Kommentar


        #4
        AW: Vorfälligkeitstrafe

        Es geht um die Überschußerzielung. Wenn sie nicht mehr vermieten, erzielen sie keine Einkünfte mehr, dann können sie auch keine WK mehr abziehen. Der Gewinn aus dem Verkauf an sich ist ja nicht steuerbar, wenn sie das Haus 10 Jahre hatten oder selbst nutzten.

        Was hatten Sie mit dem Haus gemacht, das ist die entscheidende Frage.

        Kommentar


          #5
          AW: Vorfälligkeitstrafe

          Ich habe dass Haus, indem ich selber 8 Jahre gewohnt habe, verkauft. 20 Monate vor Ende der Zinsbindung. Dafür musste ich 7500 Euro Vorfälligkeitsstrafe zahlen. Ich bewohne jetzt eine Wohnung zur miete. Kann ich die 7500 Euro bei der Einkommenssteuer einsetzen ??

          Kommentar


            #6
            AW: Vorfälligkeitstrafe

            Klare Antwort: Bei Selbstnutzung nicht, genausowenig wie in den letzten acht Jahren die Schuldzinsen für den Kredit. Das sind alles Vorgänge auf der privaten Vermögensebene und hat nichts mit Einkunftserzielung zu tun.

            Kommentar


              #7
              AW: Vorfälligkeitstrafe

              Ok, ich dachte wenn man Gewinn macht muss man diesen versteuern.
              Somit wäre es, für mich, Logisch den Verlust anzugeben.
              Aber war eine Frage Wert.
              Danke

              Kommentar


                #8
                AW: Vorfälligkeitstrafe

                Nur am Rande wegen Erbschaft eines vom Vater gekauften und vererbten Hauses:
                Das FA wollte wissen, wann gekauft?

                Wurde die Immobilie innerhalb von 10 Jahren angeschafft (gebaut) und wieder veräußert?
                Dann wären es private Veräußerungsgeschäfte und damit steuerpflichtig.
                Dort könnten vielleicht solche Kosten abgesetzt werden - sicher bin ich mir nicht.
                Gruss (S)stiller
                STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
                Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
                ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
                Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
                Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
                Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
                Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

                Kommentar

                Lädt...
                X