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"Höchstbetrag sonstige Vorsorgeaufwendungen"?

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    "Höchstbetrag sonstige Vorsorgeaufwendungen"?

    Sehr schön, so ein Forum hier.

    Ich habe also meine Steuer für 2011 schon gemacht und auch den Bescheid wieder bekommen, hätte da aber noch eine Fragen zu:

    Was genau habe ich unnötiger Weise oder in zu großer Höhe in meine Steuererklärung eingetragen, wenn da am ende bei den Erläuterungen steht:
    Der Höchstbetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen wurde bereits durch die Berücksichtigung ihrer Beiträge zur KRankenversicherung (Basisabsicherung und zur gesetzlichen Pflegeversicherung ausgeschöpft; ein darüber hinausgehender Abzug von sonstigen Vorsorgeaufwendungen ist daher nicht möglich.
    Ich habe in meiner Steuererklärung, so wie im Jahr davor (Wobei es da diese Erläuterung auch schon gab) und den Jahren davor auch folgende Dinge mit drin:

    Anlage Vorsorgeaufwand, Seite 2, Zeile 46: Eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit ca. 20€

    Zeile 47: Private Haftpflicht, Unfallversicherung, Motorrad/Autoversicherung: insg. ca. 800€.

    Zeile 48: Lebensversicherung ca. 480€.

    Anlage AV, Seite 1, Zeile 4,5,6,7,8: Angaben zu meiner Riesterrente, insg. ca. 2060€.

    Was davon könnte ich mir fürs nächste Jahr sparen aufzuschreiben?

    Diese doch sehr abstrakte Formulierung und auch google Erklärungen konnten mir irgendwie nicht so richtig helfen bisher. Danke für eine Erklärung.

    #2
    AW: "Höchstbetrag sonstige Vorsorgeaufwendungen"?

    für die abziehbarkeit von vorsorgeaufwendungen gibt es hoechstgrenzen, die lediglich von beiträgen zur basisversorgung ueberschritten werden duerfen.
    für nichtselbständige arbeitnehmer sind dies 1900 euro für 2011.

    das heisst wenn ihre krankenkassen-beiträge diese summe bereits überschreiten, können sie sich haftpflicht und co auf der zweiten seite der anlage vorsorgeaufwand sparen, diese sind mit sonstige vorsorgeaufwendungen gemeint und wirken sich dann nicht mehr aus.

    Riester hat IMHO damit nix zu tun, das ist ne andere Baustelle.

    der eintrag auch im nächsten jahr kann aber nicht schaden, es kann sich ja auch mal was aendern an der gesetzeslage, der höhe der hoechstbeträge, etc.

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      #3
      AW: "Höchstbetrag sonstige Vorsorgeaufwendungen"?

      Weitere sonstige Vorsorgeaufwendungen sind die Zeilen 44-50 (s. Blocküberschrift).

      Diese wirken sich nicht aus, wenn schon mit der Krankenversicherung der Höchstbetrag nach neuem Recht erreicht wird. Da aber gleichzeitig noch Günstigerprüfungen nach altem Recht erfolgen, würde ich das auf jeden Fall immer eintragen. Ansonsten kann es passieren, dass das alte Recht mal günstiger ist, der Computer es mangels Angaben aber nícht erkennen kann.

      Riester hat damit nichts zu tun. Hier gibt es eine andere Günstigerprüfung mit der Zulage. Wenn man das will (warum sollte man es nicht wollen?) muss man die Anlage AV abgeben.

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        #4
        AW: "Höchstbetrag sonstige Vorsorgeaufwendungen"?

        der falzo war schneller, die Aussage ist aber gleich.

        @falzo: Was ich schon immer mal fragen wollte: Was soll IMHO bedeuten?

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          #5
          AW: "Höchstbetrag sonstige Vorsorgeaufwendungen"?

          IMHO = in my honest opinion

          Also alles weiter eintragen und gut ist?

          Ansonsten wären das genau die Dinge hier:
          Anlage Vorsorgeaufwand, Seite 2, Zeile 46: Eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit ca. 20€

          Zeile 47: Private Haftpflicht, Unfallversicherung, Motorrad/Autoversicherung: insg. ca. 800€.

          Zeile 48: Lebensversicherung ca. 480€.

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            #6
            AW: "Höchstbetrag sonstige Vorsorgeaufwendungen"?

            trags weiter ein, dann machst du nichts falsch. Mit der Datenübernahme aus dem Vorjahr musst du ja nur noch schauen, ob sich der Betrag geändert hat.

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              #7
              AW: "Höchstbetrag sonstige Vorsorgeaufwendungen"?

              Alles klar, vielen Dank.

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                #8
                AW: "Höchstbetrag sonstige Vorsorgeaufwendungen"?

                Zitat von hausrocker4 Beitrag anzeigen
                IMHO = in my honest opinion
                Ich kenns als 'in my humble opinion'

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                  #9
                  AW: "Höchstbetrag sonstige Vorsorgeaufwendungen"?

                  geht beides, manchmal kürze ich auch deutsch mEn ab oder so...
                  hab ich mir irgendwann vor jahren mal angewoehnt, um eben auszudruecken, dass es sich bei eigentlich allem was ich so schreibe lediglich um meine meinung handelt und keineswegs anspruch auf richtigkeit oder vollständigkeit erhebt ... und nu werd ichs nicht mehr los.. sorry ;-)

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                    #10
                    AW: "Höchstbetrag sonstige Vorsorgeaufwendungen"?

                    hy mal eine frage bei zeile 47 steht doch nur im todesfall, kann ich da drotzdem meine kfz versicherung angeben?

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                      #11
                      AW: "Höchstbetrag sonstige Vorsorgeaufwendungen"?

                      das mit dem todesfall gehört nur zu den risikoversicherungen, also

                      1. unfallversicherungen,
                      2. haftpflichtversicherung,
                      3. risikoversicherung, die im todesfall...

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