Ich bin wieder Umgezogen. Meine Adresse ist nicht mehr die vom letzten Jahr wie kann ich das bei der Entfernungspauschale bemerken oder vermerken
Ich bin wieder Umgezogen. Meine Adresse ist nicht mehr die vom letzten Jahr wie kann ich das bei der Entfernungspauschale bemerken oder vermerken
Das passt in die Zeile, in der die Adresse der Tätigkeitsstätte eingetragen wird, Da schreibt man einfach dahinter: von A-Stadt aus
Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen!
Gar nicht. Die Entfernungspauschale ist abhängig von der Kilometerzahl und von den Anzahl der tatsächlichen Tage, also z.B.:
- Von A nach Z 34 km 180 Tage
- Von B nach Z 15 km 40 Tage
Schönen Gruß
Picard777
Hallo DirkKaiser,
bis zum Umzug gibst du die Tage von Whg. A zur Arbeit an und nach dem Umzug gibst du die entsprechenden Tage von Whg. B zur Arbeit an.
Tschüß
Vielen Dank für Ihre Antwort.