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Fragen zum Antrag auf Wohnungsbauprämie 2012

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    Fragen zum Antrag auf Wohnungsbauprämie 2012

    Ich sitze gerade vor dem "Antrag auf Wohnungsbauprämie für 2012" und habe dazu Fragen.

    Ich liege mit meinem "zu versteuernden Einkommen (zvE)" im Jahre 2012, das ja maßgebend ist, über den 17.900 Euro, jedoch unter 25.600 Euro als Alleinstehender.

    Unter "II. Aufwendungen, für die eine Prämie beantragt wird" kann ein Kreuz gemacht werden bei


    "Ich (Wir) beantrage(n) die Einbeziehung der vermögenswirksamen Leistungen in die prämienbegünstigten Aufwendungen durch die Bausparkasse, weil das maßgebende zu versteuernde Einkommen über 17.900 Euro (Alleinstehende) bzw. 35.800 Euro (Ehegatten) liegt und deshalb kein Anspruch auf Arbeitnehmer-Sparzulage besteht."


    In der Tabelle unter römisch II. steht bei mir folgendes:


    Spalte Nr. 1: meine Vertragsnummer

    Spalte Nr. 2: das Abschlussdatum Monat/Jahr

    Spalte Nr. 3: Aufwendungen 2012 (ohne VL) lt. Kontoauszug mit Anspruch auf Prämienauszahlung, betragen: 0

    Spalte Nr. 4: Aufwendungen 2012 (ohne VL) lt. Kontoauszug mit Anspruch auf Prämienvormerkung, betragen: ein großer dreistelliger Betrag

    Spalte Nr. 5: bei Überschreitung des Höchstbetrags Prämiengewährung für: ist leer

    Spalte Nr. 6: nachrichtlich vermögenswirksame Leistungen in vollen Euro, betragen: 0


    Soll/Kann ich unter römisch II. rechts ("Ich (Wir) beantrage(n) die Einbeziehung der vermögenswirksamen Leistungen...") nun ein Kreuz machen? Wenn ja, was bedeutet das und entstehen irgendwelche Nachteile? Wenn nein, aus welchem Grund nicht? Bitte mit Begründung.


    Bitte um Antwort.

    Danke.

    #2
    AW: Fragen zum Antrag auf Wohnungsbauprämie 2012

    Hat ja wohl nicht wirklich etwas mit Elster zu tun, oder ? Nur so viel:

    Deine Frage ist doch schon beantwortet, wenn das so heißt: Ich (Wir) beantrage(n) die Einbeziehung der vermögenswirksamen Leistungen in die prämienbegünstigten Aufwendungen durch die Bausparkasse, WEIL das maßgebende zu versteuernde Einkommen über 17.900 Euro (Alleinstehende) bzw. 35.800 Euro (Ehegatten) liegt und deshalb kein Anspruch auf Arbeitnehmer-Sparzulage besteht.

    Oder anders herum ausgedrückt: Wenn Du Kohle haben willst, musst Du etwas beantragen. Es kann aber nur eins geben, entweder Arbeitnehmersparzulage ODER Wohnungsbauprämie, Du musst Dich entscheiden. Da Du wegen Überschreiten der Grenzen keine Sparzulage bekommen kannst, liegt da eine bestimmte andere Entscheidung nahe ...
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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      #3
      AW: Fragen zum Antrag auf Wohnungsbauprämie 2012

      Danke zunächst für die Antwort!

      Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
      Deine Frage ist doch schon beantwortet, wenn das so heißt: Ich (Wir) beantrage(n) die Einbeziehung der vermögenswirksamen Leistungen in die prämienbegünstigten Aufwendungen durch die Bausparkasse, WEIL das maßgebende zu versteuernde Einkommen über 17.900 Euro (Alleinstehende) bzw. 35.800 Euro (Ehegatten) liegt und deshalb kein Anspruch auf Arbeitnehmer-Sparzulage besteht.
      Wo ist meine Frage beantwortet?


      Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
      Oder anders herum ausgedrückt: Wenn Du Kohle haben willst, musst Du etwas beantragen.
      Das ist klar.


      Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
      Es kann aber nur eins geben, entweder Arbeitnehmersparzulage ODER Wohnungsbauprämie, Du musst Dich entscheiden.
      Die Arbeitnehmersparzulage kann ich nicht bekommen, weil ich die Einkommensgrenze überschreite. Mein Problem ist, dass ich nicht verstehe, was es mit der sog. Einbeziehung der vermögenswirksamen Leistungen auf sich hat.

      Was bedeutet das und muss ich rechts ein Kreuz machen oder nicht?


      Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
      Da Du wegen Überschreiten der Grenzen keine Sparzulage bekommen kannst, liegt da eine bestimmte andere Entscheidung nahe ...
      Dann bekomme ich Wohnungsbauprämie. Das ist mir bekannt. Mein Problem ist ein anderes.

      Kann mir bitte jemand erklären, was das Kreuz rechts bedeuten würde (zusätzlicher Antrag), wenn ich beantragen würde, dass vermögenswirksame Leistungen in die prämienbegünstigten Aufwendungen durch die Bausparkasse einbezogen werden, weil mein maßgebendes zu versteuerndes Einkommen über 17.900 € (Alleinstehende) liegt und deshalb kein Anspruch auf Arbeitnehmer-Sparzulage besteht (was ja zutrifft). Was ist das für ein Antrag und was bedeutet dieser?

      Muss ich ein Kreuz unter römisch II. auf der rechten Seite machen oder nicht und warum?

      Spalte 6 zeigt an, vermögenswirksame Leistungen: 0. Jedoch steht in Spalte 4 ein dreistelliger Betrag. Bekomme ich also Wohnungsbauprämie oder nicht? Und wenn man rechts kein Kreuz macht, hat das inwiefern Einfluss auf die Prämie?

      Was bedeutet "Einbeziehung der vermögenswirksamen Leistungen in die prämienbegünstigten Aufwendungen"? Was ist das?

      Danke.

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        #4
        AW: Fragen zum Antrag auf Wohnungsbauprämie 2012

        Hallo,

        Dafür ist doch sicher deine Bausparkasse zuständig und nicht das E-Forum

        Gruß FIGUL
        Gruß FIGUL

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          #5
          AW: Fragen zum Antrag auf Wohnungsbauprämie 2012

          Selbstverständlich ist die Bausparkasse dafür zuständig.

          Ich habe auch eine E-Mail an diese geschickt mit dieser Frage, aber leider keine Antwort bekommen. Deshalb habe ich es hier eingestellt.

          Kann mir das deshalb hier bitte jemand beantworten, der einen Durchblick hat.

          Oder gibt es vielleicht ein Wohnungsbaupämien-Forum?

          Danke.

          Kommentar


            #6
            AW: Fragen zum Antrag auf Wohnungsbauprämie 2012

            Hallo,

            das ist doch nicht so schwer dazu was im Internet zu finden z.Bsp.
            http://www.helpster.de/antrag-auf-wohnungsbaupraemie-ausfuellen-so-geht-s_110492
            da wird auch deine Frage
            - Was bedeutet das und muss ich rechts ein Kreuz machen oder nicht?-
            beantwortet.

            Gruß FIGUL
            Gruß FIGUL

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              #7
              AW: Fragen zum Antrag auf Wohnungsbauprämie 2012

              Ich hätte hierzu eine Frage bezüglich Elster.

              Ich habe das jetzt über meine Genossenschaft beantragt. Diese reichen den Antrag dann ein, etc.

              Über diese Prämie bekomme ich ja dann sicherlich eine Bescheinigung. Muss ich diese Prämie dann irgendwo in meiner Steuererklärung angeben oder wie läuft das?

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                #8
                AW: Fragen zum Antrag auf Wohnungsbauprämie 2012

                Hallo,

                die Wohnungsbauprämie hat nichts mit deiner Steuererklärung zu tun

                Gruß FIGUL
                Gruß FIGUL

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                  #9
                  AW: Fragen zum Antrag auf Wohnungsbauprämie 2012

                  Nein,
                  wenn Du die Prämie von Deinem Anlageinstitut bekommst, hat das FA ja die Förderung abgelehnt.
                  Gruss (S)stiller
                  STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
                  Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
                  ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
                  Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
                  Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
                  Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
                  Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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