Ich sitze gerade vor dem "Antrag auf Wohnungsbauprämie für 2012" und habe dazu Fragen.
Ich liege mit meinem "zu versteuernden Einkommen (zvE)" im Jahre 2012, das ja maßgebend ist, über den 17.900 Euro, jedoch unter 25.600 Euro als Alleinstehender.
Unter "II. Aufwendungen, für die eine Prämie beantragt wird" kann ein Kreuz gemacht werden bei
"Ich (Wir) beantrage(n) die Einbeziehung der vermögenswirksamen Leistungen in die prämienbegünstigten Aufwendungen durch die Bausparkasse, weil das maßgebende zu versteuernde Einkommen über 17.900 Euro (Alleinstehende) bzw. 35.800 Euro (Ehegatten) liegt und deshalb kein Anspruch auf Arbeitnehmer-Sparzulage besteht."
In der Tabelle unter römisch II. steht bei mir folgendes:
Spalte Nr. 1: meine Vertragsnummer
Spalte Nr. 2: das Abschlussdatum Monat/Jahr
Spalte Nr. 3: Aufwendungen 2012 (ohne VL) lt. Kontoauszug mit Anspruch auf Prämienauszahlung, betragen: 0
Spalte Nr. 4: Aufwendungen 2012 (ohne VL) lt. Kontoauszug mit Anspruch auf Prämienvormerkung, betragen: ein großer dreistelliger Betrag
Spalte Nr. 5: bei Überschreitung des Höchstbetrags Prämiengewährung für: ist leer
Spalte Nr. 6: nachrichtlich vermögenswirksame Leistungen in vollen Euro, betragen: 0
Soll/Kann ich unter römisch II. rechts ("Ich (Wir) beantrage(n) die Einbeziehung der vermögenswirksamen Leistungen...") nun ein Kreuz machen? Wenn ja, was bedeutet das und entstehen irgendwelche Nachteile? Wenn nein, aus welchem Grund nicht? Bitte mit Begründung.
Bitte um Antwort.
Danke.
Ich liege mit meinem "zu versteuernden Einkommen (zvE)" im Jahre 2012, das ja maßgebend ist, über den 17.900 Euro, jedoch unter 25.600 Euro als Alleinstehender.
Unter "II. Aufwendungen, für die eine Prämie beantragt wird" kann ein Kreuz gemacht werden bei
"Ich (Wir) beantrage(n) die Einbeziehung der vermögenswirksamen Leistungen in die prämienbegünstigten Aufwendungen durch die Bausparkasse, weil das maßgebende zu versteuernde Einkommen über 17.900 Euro (Alleinstehende) bzw. 35.800 Euro (Ehegatten) liegt und deshalb kein Anspruch auf Arbeitnehmer-Sparzulage besteht."
In der Tabelle unter römisch II. steht bei mir folgendes:
Spalte Nr. 1: meine Vertragsnummer
Spalte Nr. 2: das Abschlussdatum Monat/Jahr
Spalte Nr. 3: Aufwendungen 2012 (ohne VL) lt. Kontoauszug mit Anspruch auf Prämienauszahlung, betragen: 0
Spalte Nr. 4: Aufwendungen 2012 (ohne VL) lt. Kontoauszug mit Anspruch auf Prämienvormerkung, betragen: ein großer dreistelliger Betrag
Spalte Nr. 5: bei Überschreitung des Höchstbetrags Prämiengewährung für: ist leer
Spalte Nr. 6: nachrichtlich vermögenswirksame Leistungen in vollen Euro, betragen: 0
Soll/Kann ich unter römisch II. rechts ("Ich (Wir) beantrage(n) die Einbeziehung der vermögenswirksamen Leistungen...") nun ein Kreuz machen? Wenn ja, was bedeutet das und entstehen irgendwelche Nachteile? Wenn nein, aus welchem Grund nicht? Bitte mit Begründung.
Bitte um Antwort.
Danke.
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