Fallproblem:
Hallo,
eine Azubi war in Januar bis Juni 2014 ein Auszubildener. Im restlichen 2014 hat er ein normales Arbeitsverhältnis gehabt.
Azubi hat von Januar bis Juni 2014 keine Steuer bezahlt, da die Ausbildungsvergütung zu niedrig war. In Juli bis Dezember 2014 hat er Steuer bezahlt, da er ein normales Arbeitsverhältnis hatte.
Er hat also nur für 6 Monate Steuern bezahlt. Wenn er jedoch eine Steuererklärung abgebe, dann zählt das Azubi-Einkommen ebenfalls als Gesamtjahreseinkommen, er hatte jedoch nur für die letzten 6 Monate Steuer bezahlt.
Müsste er dann nicht Steuern nachzahlen?
Hallo,
eine Azubi war in Januar bis Juni 2014 ein Auszubildener. Im restlichen 2014 hat er ein normales Arbeitsverhältnis gehabt.
Azubi hat von Januar bis Juni 2014 keine Steuer bezahlt, da die Ausbildungsvergütung zu niedrig war. In Juli bis Dezember 2014 hat er Steuer bezahlt, da er ein normales Arbeitsverhältnis hatte.
Er hat also nur für 6 Monate Steuern bezahlt. Wenn er jedoch eine Steuererklärung abgebe, dann zählt das Azubi-Einkommen ebenfalls als Gesamtjahreseinkommen, er hatte jedoch nur für die letzten 6 Monate Steuer bezahlt.
Müsste er dann nicht Steuern nachzahlen?
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