elektr. Lohnsteuerbescheinigungm

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  • charmed2101
    Neuer Benutzer
    • 27.01.2011
    • 23

    #1

    elektr. Lohnsteuerbescheinigungm

    Hallo zusammen

    Ich habe da eine frage und zwar weiß ich nicht wo ich die Zeile 28. Beiträgezur privaten KV und Pflicht-PV von der elektr. Lohnsteuerbesheinigung eintragen kann.
    Wäre schön wenn ihr mir helfen könntet.
  • Elster-Tester
    Neuer Benutzer
    • 09.04.2013
    • 2511

    #2
    AW: elektr. Lohnsteuerbescheinigungm

    Die trägst du gar nicht ein.
    Private Krankenversicherungsbeiträge entnimmst du aus der Bescheinigung der Krankenversicherung.
    Mfg

    Kommentar

    • Picard777
      Erfahrener Benutzer
      • 02.05.2006
      • 7877

      #3
      AW: elektr. Lohnsteuerbescheinigungm

      siehe hier als einer von vielen Beiträgen zu diesem Thema: https://www.elster.de/anwenderforum/...ende-Betr%E4ge
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

      Kommentar

      • Charlie24
        Erfahrener Benutzer
        • 14.03.2014
        • 45960

        #4
        AW: elektr. Lohnsteuerbescheinigungm

        Ich rate jetzt mal! Du bist nicht in einer Lohnbuchhaltung beschäftigt und erstellst auch keine Lohnsteuerbescheinigungen oder?

        Wenn du an deiner Einkommensteuererklärung arbeitest, dann kommt es auf das von dir verwendete Programm an.

        Du kannst den Eintrag aber auch ganz weglassen, da er in der Regel nicht mit den tatsächlich entrichteten Beiträgen zur PKV identisch ist.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar

        • charmed2101
          Neuer Benutzer
          • 27.01.2011
          • 23

          #5
          AW: elektr. Lohnsteuerbescheinigungm

          Also brauche ich die Summe nicht eintragen ?

          Kommentar

          • Picard777
            Erfahrener Benutzer
            • 02.05.2006
            • 7877

            #6
            AW: elektr. Lohnsteuerbescheinigungm

            Beitrag gelöscht, Du konntest die Vorpostings nicht sehen.
            Schönen Gruß

            Picard777

            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

            Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

            Kommentar

            • charmed2101
              Neuer Benutzer
              • 27.01.2011
              • 23

              #7
              AW: elektr. Lohnsteuerbescheinigungm

              Ok danke.

              Das ist nun mal das erste mal das wir sowas da stehen haben bei unserem Sohn darum hatte ich gefragt.
              Weil ich nicht genau wußte was ich damit anfangen sollte.

              Ich danke euch aber trotzdem.

              Muss ich für ihn selber eine Erklärung abgeben oder mit bei unseren angeben?

              Da er zwei Bescheinigungen vom letzten Jahr bekommen hat und aber nur in den Ferien gearbeitet hat, weiß ich nicht genau wie ich es machen muss.

              Da er auch noch zur Schule geht es war nur ein Ferienjob.

              Die vom Finanzsmat sagten ich müßte es auch abgeben aber muss ich die einzelnd machen oder mit bei uns rein schreiben und wenn ja wo?

              Würde mich freuen wennn ihr mir da auch evtl. helfen könntet.

              Danke

              Kommentar

              • Charlie24
                Erfahrener Benutzer
                • 14.03.2014
                • 45960

                #8
                AW: elektr. Lohnsteuerbescheinigungm

                Muss ich für ihn selber eine Erklärung abgeben ...
                JA, wir haben noch keine Familienveranlagung!
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                Kommentar

                • charmed2101
                  Neuer Benutzer
                  • 27.01.2011
                  • 23

                  #9
                  AW: elektr. Lohnsteuerbescheinigungm

                  Alles klar dankeschön

                  Kommentar

                  • Picard777
                    Erfahrener Benutzer
                    • 02.05.2006
                    • 7877

                    #10
                    AW: elektr. Lohnsteuerbescheinigungm

                    Na ja, stimmt schon, bei KV/PV gibt es aber Wahlmöglichkeiten in bestimmten Fällen. Siehe z.B. Anlage Kind und Anlage Vorsorgeaufwand jeweils Seite 2, wenn ich das richtig in Erinnerung habe.
                    Schönen Gruß

                    Picard777

                    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

                    Kommentar

                    • stiller
                      Neuer Benutzer
                      • 18.07.2008
                      • 6439

                      #11
                      AW: elektr. Lohnsteuerbescheinigungm

                      Du machst für Deinen Sohn eine eigenständige Einkommensteuererklärung.
                      Bei Unklarheiten: Frage die Tante vom Finanzamt!
                      Gruss (S)stiller
                      STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
                      Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
                      ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
                      Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
                      Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
                      Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
                      Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

                      Kommentar

                      • Charlie24
                        Erfahrener Benutzer
                        • 14.03.2014
                        • 45960

                        #12
                        AW: elektr. Lohnsteuerbescheinigungm

                        bei KV/PV gibt es aber Wahlmöglichkeiten
                        Die PKV-Beiträge, die man für seine Kinder zahlt, haben aber nichts damit zu tun, dass das Kind eine eigene Erklärung abgeben muss, um die bei dem Ferienjob einbehaltene Lohnsteuer zurück zu bekommen.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                        • charmed2101
                          Neuer Benutzer
                          • 27.01.2011
                          • 23

                          #13
                          AW: elektr. Lohnsteuerbescheinigungm

                          Jetzt bin ich total verwirrt.

                          Braucht er keine eigene machen?

                          Aber ich muss doch die Bescheinigungen mit abgeben und bei ihm steht das so drauf.

                          Kommentar

                          • Charlie24
                            Erfahrener Benutzer
                            • 14.03.2014
                            • 45960

                            #14
                            AW: elektr. Lohnsteuerbescheinigungm

                            Braucht er keine eigene machen?
                            Hier steht doch mehrfach, dass eine eigene Erklärung abgegeben werden muss!
                            Freundliche Grüße
                            Charlie24

                            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                            Kommentar

                            • charmed2101
                              Neuer Benutzer
                              • 27.01.2011
                              • 23

                              #15
                              AW: elektr. Lohnsteuerbescheinigungm

                              Ja gut dann machen wir das so danke nochmal

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