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elektr. Lohnsteuerbescheinigungm

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    #16
    AW: elektr. Lohnsteuerbescheinigungm

    Nochmal zum Verständnis: Die meisten Kinder sind bei ihren Eltern in der gesetzlichen Krankenversicherung beitragsfrei mitversichert. Bei einem kurzfristigen Ferienjob ändert sich daran nichts.

    Der Arbeitgeber muss in diesen Fällen unter Nr. 28 der Lohnsteuerbescheinigung eintragen, welche Mindestvorsorgepauschale beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt wurde. Das führt ab einem bestimmten Jahreslohn (10.700,00 €), den man aber bei Ferienjobs normalerweise nicht erreicht, unter Umständen dazu, dass eine Einkommensteuererklärung abgegeben werden muss. Das ist der Sinn dieses Eintrags, sonst hat der keine Bedeutung.

    Was @Picard777 gemeint hat, betrifft nur Mitglieder der Privaten Krankenversicherung -PKV-. Die müssen für ihre Kinder nämlich schon eigene Beiträge zahlen, die sie dann in der Anlage Kind oder Vorsorgeaufwand auch angeben können.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #17
      AW: elektr. Lohnsteuerbescheinigungm

      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Was @Picard777 gemeint hat, betrifft nur Mitglieder der Privaten Krankenversicherung -PKV-. Die müssen für ihre Kinder nämlich schon eigene Beiträge zahlen, die sie dann in der Anlage Kind oder Vorsorgeaufwand auch angeben können.
      Auch Mitglieder der GKV können betroffen sein, selbst wenn der Arbeitgeber des Kindes die Beiträge einbehalten hat.
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

      Kommentar

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