AW: elektr. Lohnsteuerbescheinigungm
Nochmal zum Verständnis: Die meisten Kinder sind bei ihren Eltern in der gesetzlichen Krankenversicherung beitragsfrei mitversichert. Bei einem kurzfristigen Ferienjob ändert sich daran nichts.
Der Arbeitgeber muss in diesen Fällen unter Nr. 28 der Lohnsteuerbescheinigung eintragen, welche Mindestvorsorgepauschale beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt wurde. Das führt ab einem bestimmten Jahreslohn (10.700,00 €), den man aber bei Ferienjobs normalerweise nicht erreicht, unter Umständen dazu, dass eine Einkommensteuererklärung abgegeben werden muss. Das ist der Sinn dieses Eintrags, sonst hat der keine Bedeutung.
Was @Picard777 gemeint hat, betrifft nur Mitglieder der Privaten Krankenversicherung -PKV-. Die müssen für ihre Kinder nämlich schon eigene Beiträge zahlen, die sie dann in der Anlage Kind oder Vorsorgeaufwand auch angeben können.
Nochmal zum Verständnis: Die meisten Kinder sind bei ihren Eltern in der gesetzlichen Krankenversicherung beitragsfrei mitversichert. Bei einem kurzfristigen Ferienjob ändert sich daran nichts.
Der Arbeitgeber muss in diesen Fällen unter Nr. 28 der Lohnsteuerbescheinigung eintragen, welche Mindestvorsorgepauschale beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt wurde. Das führt ab einem bestimmten Jahreslohn (10.700,00 €), den man aber bei Ferienjobs normalerweise nicht erreicht, unter Umständen dazu, dass eine Einkommensteuererklärung abgegeben werden muss. Das ist der Sinn dieses Eintrags, sonst hat der keine Bedeutung.
Was @Picard777 gemeint hat, betrifft nur Mitglieder der Privaten Krankenversicherung -PKV-. Die müssen für ihre Kinder nämlich schon eigene Beiträge zahlen, die sie dann in der Anlage Kind oder Vorsorgeaufwand auch angeben können.
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