Hallo zusammen,
ich habe heute meine Steuerbescheiddaten vorab in ElsterFormular abgerufen und festgestellt, dass meine für 2014 angegebenen Fortbildungskosten in Höhe von ca. 1.500 € nicht anerkannt wurden. In der Begründung steht, das Bafög- und Studiendarlehen nicht von der Steuer abgesetzt werden können.
Nun handelt es sich bei diesen Kosten tatsächlich um Tilgungen eines Darlehens bei der KfW in Zusammenhang mit einem Meister-Bafög. Allerdings folgender Sachverhalt dazu: zu Beginn meiner Weiterbildung habe ich bei meinem zuständigen Finanzamt angerufen und nachgefragt, ob ich die Kosten zum Zeitpunkt der Entstehung absetzen kann, auch wenn mir dabei noch keine Kosten entstehen, oder dann, wenn ich die Kosten tatsächlich zahle. Mir wurde bestätigt, dass letzteres korrekt sei und ich die Kosten erst dann absetzen kann, wenn ich das Darlehen zurückzahle. Leider habe ich diese Aussage nicht schriftlich.
Die Weiterbildung begann also 2009 und endete 2011. In diesem Zeitraum habe ich die Kosten nicht in meinen Steuererklärungen angegeben. 2013 begann ich mit der Rückzahlung. In der entsprechenden Steuererklärung gab ich die Kosten dann an und belegte diese mit dem Kontoauszug der KfW, aus der hervorging, welche Beträge zurückgezahlt wurden. Die Kosten wurden anerkannt – im Gegensatz zu diesem Jahr.
Zwar kann das Finanzamt von Jahr zu Jahr neu entscheiden, ob Kosten anerkannt werden oder nicht, unter diesem Link steht allerdings der Hinweis, dass man bei Aufwendungen, die sich über mehrere Jahre erstrecken, bei einmaliger Anerkennung auch in den folgenden Jahren mit einer Anerkennung zu rechnen ist.
http://www.steuertipps.de/steuererkl...en-entscheiden
Leider ist dort kein Hinweis, wo man dazu eine Rechtsgrundlage findet. In dem vorher erwähnten BFH-Beschluss vom 2.8.2004, BFH/NV 2005 S. 68 steht es zumindest nicht.
Wie komme ich nun trotzdem zu meiner vollen Steuererstattung? Oder gibt es eine andere Möglichkeit, für jetzt oder meinetwegen auch erst bei der nächsten Steuererklärung? Ich habe auch etwas über "vorab entstandene Werbungskosten" gelesen. Könnte ich somit die Kosten doch noch geltend machen? Aber hätte ich die Kosten zu Beginn der Maßnahme angeben müssen, auch wenn sie erst später zum Tragen kommen, oder kann ich sie auch jetzt oder nächstes Jahr geltend machen? Darüber habe ich leider nichts richtiges gefunden. Denn in diesem Jahr habe ich einen neuen Job angetreten, der überhaupt erst möglich war, weil ich diese Weiterbildung gemacht habe.
Über eure Hilfe wäre ich wirklich sehr sehr dankbar. Immerhin geht es bei dem Darlehen um über 5.000 € und die nächsten 2 Jahre muss ich diese noch weiter zurückzahlen. Es wäre wirklich sehr ärgerlich, wenn ich nun komplett leer ausgehen würde, auch wenn ich eigentlich einen Anspruch gehabt hätte.
Liebe Grüße
ich habe heute meine Steuerbescheiddaten vorab in ElsterFormular abgerufen und festgestellt, dass meine für 2014 angegebenen Fortbildungskosten in Höhe von ca. 1.500 € nicht anerkannt wurden. In der Begründung steht, das Bafög- und Studiendarlehen nicht von der Steuer abgesetzt werden können.
Nun handelt es sich bei diesen Kosten tatsächlich um Tilgungen eines Darlehens bei der KfW in Zusammenhang mit einem Meister-Bafög. Allerdings folgender Sachverhalt dazu: zu Beginn meiner Weiterbildung habe ich bei meinem zuständigen Finanzamt angerufen und nachgefragt, ob ich die Kosten zum Zeitpunkt der Entstehung absetzen kann, auch wenn mir dabei noch keine Kosten entstehen, oder dann, wenn ich die Kosten tatsächlich zahle. Mir wurde bestätigt, dass letzteres korrekt sei und ich die Kosten erst dann absetzen kann, wenn ich das Darlehen zurückzahle. Leider habe ich diese Aussage nicht schriftlich.
Die Weiterbildung begann also 2009 und endete 2011. In diesem Zeitraum habe ich die Kosten nicht in meinen Steuererklärungen angegeben. 2013 begann ich mit der Rückzahlung. In der entsprechenden Steuererklärung gab ich die Kosten dann an und belegte diese mit dem Kontoauszug der KfW, aus der hervorging, welche Beträge zurückgezahlt wurden. Die Kosten wurden anerkannt – im Gegensatz zu diesem Jahr.
Zwar kann das Finanzamt von Jahr zu Jahr neu entscheiden, ob Kosten anerkannt werden oder nicht, unter diesem Link steht allerdings der Hinweis, dass man bei Aufwendungen, die sich über mehrere Jahre erstrecken, bei einmaliger Anerkennung auch in den folgenden Jahren mit einer Anerkennung zu rechnen ist.
http://www.steuertipps.de/steuererkl...en-entscheiden
Leider ist dort kein Hinweis, wo man dazu eine Rechtsgrundlage findet. In dem vorher erwähnten BFH-Beschluss vom 2.8.2004, BFH/NV 2005 S. 68 steht es zumindest nicht.
Wie komme ich nun trotzdem zu meiner vollen Steuererstattung? Oder gibt es eine andere Möglichkeit, für jetzt oder meinetwegen auch erst bei der nächsten Steuererklärung? Ich habe auch etwas über "vorab entstandene Werbungskosten" gelesen. Könnte ich somit die Kosten doch noch geltend machen? Aber hätte ich die Kosten zu Beginn der Maßnahme angeben müssen, auch wenn sie erst später zum Tragen kommen, oder kann ich sie auch jetzt oder nächstes Jahr geltend machen? Darüber habe ich leider nichts richtiges gefunden. Denn in diesem Jahr habe ich einen neuen Job angetreten, der überhaupt erst möglich war, weil ich diese Weiterbildung gemacht habe.
Über eure Hilfe wäre ich wirklich sehr sehr dankbar. Immerhin geht es bei dem Darlehen um über 5.000 € und die nächsten 2 Jahre muss ich diese noch weiter zurückzahlen. Es wäre wirklich sehr ärgerlich, wenn ich nun komplett leer ausgehen würde, auch wenn ich eigentlich einen Anspruch gehabt hätte.
Liebe Grüße
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