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Fortbildungskosten im 2. Jahr nicht mehr anerkannt

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    Fortbildungskosten im 2. Jahr nicht mehr anerkannt

    Hallo zusammen,
    ich habe heute meine Steuerbescheiddaten vorab in ElsterFormular abgerufen und festgestellt, dass meine für 2014 angegebenen Fortbildungskosten in Höhe von ca. 1.500 € nicht anerkannt wurden. In der Begründung steht, das Bafög- und Studiendarlehen nicht von der Steuer abgesetzt werden können.

    Nun handelt es sich bei diesen Kosten tatsächlich um Tilgungen eines Darlehens bei der KfW in Zusammenhang mit einem Meister-Bafög. Allerdings folgender Sachverhalt dazu: zu Beginn meiner Weiterbildung habe ich bei meinem zuständigen Finanzamt angerufen und nachgefragt, ob ich die Kosten zum Zeitpunkt der Entstehung absetzen kann, auch wenn mir dabei noch keine Kosten entstehen, oder dann, wenn ich die Kosten tatsächlich zahle. Mir wurde bestätigt, dass letzteres korrekt sei und ich die Kosten erst dann absetzen kann, wenn ich das Darlehen zurückzahle. Leider habe ich diese Aussage nicht schriftlich.

    Die Weiterbildung begann also 2009 und endete 2011. In diesem Zeitraum habe ich die Kosten nicht in meinen Steuererklärungen angegeben. 2013 begann ich mit der Rückzahlung. In der entsprechenden Steuererklärung gab ich die Kosten dann an und belegte diese mit dem Kontoauszug der KfW, aus der hervorging, welche Beträge zurückgezahlt wurden. Die Kosten wurden anerkannt – im Gegensatz zu diesem Jahr.

    Zwar kann das Finanzamt von Jahr zu Jahr neu entscheiden, ob Kosten anerkannt werden oder nicht, unter diesem Link steht allerdings der Hinweis, dass man bei Aufwendungen, die sich über mehrere Jahre erstrecken, bei einmaliger Anerkennung auch in den folgenden Jahren mit einer Anerkennung zu rechnen ist.
    http://www.steuertipps.de/steuererkl...en-entscheiden

    Leider ist dort kein Hinweis, wo man dazu eine Rechtsgrundlage findet. In dem vorher erwähnten BFH-Beschluss vom 2.8.2004, BFH/NV 2005 S. 68 steht es zumindest nicht.

    Wie komme ich nun trotzdem zu meiner vollen Steuererstattung? Oder gibt es eine andere Möglichkeit, für jetzt oder meinetwegen auch erst bei der nächsten Steuererklärung? Ich habe auch etwas über "vorab entstandene Werbungskosten" gelesen. Könnte ich somit die Kosten doch noch geltend machen? Aber hätte ich die Kosten zu Beginn der Maßnahme angeben müssen, auch wenn sie erst später zum Tragen kommen, oder kann ich sie auch jetzt oder nächstes Jahr geltend machen? Darüber habe ich leider nichts richtiges gefunden. Denn in diesem Jahr habe ich einen neuen Job angetreten, der überhaupt erst möglich war, weil ich diese Weiterbildung gemacht habe.

    Über eure Hilfe wäre ich wirklich sehr sehr dankbar. Immerhin geht es bei dem Darlehen um über 5.000 € und die nächsten 2 Jahre muss ich diese noch weiter zurückzahlen. Es wäre wirklich sehr ärgerlich, wenn ich nun komplett leer ausgehen würde, auch wenn ich eigentlich einen Anspruch gehabt hätte.

    Liebe Grüße

    #2
    AW: Fortbildungskosten im 2. Jahr nicht mehr anerkannt

    wir werden dir hier nicht helfen können. Mit Elster hat das nichts zu tun und steuerliche Beratung ist hier nicht zulässig. Aber du argumentierst doch gut, schreibe doch genau das in einen Änderungsantrag oder Einspruch an dein Finanzamt. Als Erstes würde ich aber den Papierbescheid abwarten.

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      #3
      AW: Fortbildungskosten im 2. Jahr nicht mehr anerkannt

      Hallo,

      Sie hätten die Kosten der Weiterbildung bereits im Jahr der Entstehung, also 2009-2011 in der Steuererklärung angeben müssen.
      Jetzt können Sie nur die in Verbindung mit dem Darlehen stehenden Zinsen in Abzug bringen.

      Eine rückwirkende Änderung der Bescheide 2009-2011 wird ebenfalls nicht möglich sein, außer diese haben eventuell einen Vorbehalt der Nachprüfung (was ich mal nicht glaube).

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        #4
        AW: Fortbildungskosten im 2. Jahr nicht mehr anerkannt

        Zitat von Blümchentapete Beitrag anzeigen
        ...

        Zwar kann das Finanzamt von Jahr zu Jahr neu entscheiden, ob Kosten anerkannt werden oder nicht, unter diesem Link steht allerdings der Hinweis, dass man bei Aufwendungen, die sich über mehrere Jahre erstrecken, bei einmaliger Anerkennung auch in den folgenden Jahren mit einer Anerkennung zu rechnen ist.
        http://www.steuertipps.de/steuererkl...en-entscheiden

        Leider ist dort kein Hinweis, wo man dazu eine Rechtsgrundlage findet. In dem vorher erwähnten BFH-Beschluss vom 2.8.2004, BFH/NV 2005 S. 68 steht es zumindest nicht.

        ...
        Ich kenne dafür auch keine Rechtsgrundlage und halte die Aussage für sehr gewagt bzw. für falsch.
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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          #5
          AW: Fortbildungskosten im 2. Jahr nicht mehr anerkannt

          Hallo,

          Zitat
          Ich kenne dafür auch keine Rechtsgrundlage und halte die Aussage für sehr gewagt bzw. für falsch.

          stimme ich zu.
          Außerdem ist die verlinkte Seite aus dem Jahr 2005

          Gruß FIGUL
          Gruß FIGUL

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            #6
            AW: Fortbildungskosten im 2. Jahr nicht mehr anerkannt

            such mal nach "Treu und Glauben" und § 173 AO.

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              #7
              AW: Fortbildungskosten im 2. Jahr nicht mehr anerkannt

              § 173 AO ? Es geht doch gar nicht darum, ob diese BescheidÄNDERUNGSvorschrift greift, sondern um einen Erstbescheid.
              Schönen Gruß

              Picard777

              P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

              Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

              Kommentar


                #8
                AW: Fortbildungskosten im 2. Jahr nicht mehr anerkannt

                ich rede von einer etwaigen Änderung 09-11 wg. ggf. falscher Aussage FA (Treu und Glauben, s. Brummer). Das wäre natürlich zumindest glaubhaft zu machen.

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                  #9
                  AW: Fortbildungskosten im 2. Jahr nicht mehr anerkannt

                  Ohne Korrekturvorschrift gibt's keine Änderung.
                  Mit Treu und Glauben ist da nichts.
                  Mfg

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                    #10
                    AW: Fortbildungskosten im 2. Jahr nicht mehr anerkannt

                    wenn du meinst. Die Vorschrift ist jedoch mit § 173 gegeben und wenn Treu und Glauben greift, gibt es auch kein grobes Verschulden.

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Fortbildungskosten im 2. Jahr nicht mehr anerkannt

                      Zitat von Kloebi Beitrag anzeigen
                      wenn du meinst. Die Vorschrift ist jedoch mit § 173 gegeben und wenn Treu und Glauben greift, gibt es auch kein grobes Verschulden.
                      So ein Quatsch.
                      Voraussetzung für § 173 AO ist u.a. eine neue Tatsache.
                      Und die liegt hier nicht vor.
                      Und allein damit bist du schon raus.
                      Mfg

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