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Anmahnung ESt-Erklärung statt Bescheid über Befreiungsantrag

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    Anmahnung ESt-Erklärung statt Bescheid über Befreiungsantrag

    Hallo,

    ich gebe zu, dass mein Problem erst noch mit ELSTER zu tun bekommen könnte, aber ich hoffe, dass hier einige Teilnehmer die andere Seite des Finanzamtsschreibtischs kennen und mir mit ihren Erfahrungen helfen können.

    Meine Frau und ich sind seit 2001 im Ruhestand und erhalten seit 2006 Einkommensteuerbescheide über 0 Euro. Durch NV-Bescheinigung erhalten wir seit einigen Jahren auch keine Kapitalertragsteuer-Erstattung mehr. Die Einkommensteuererklärung macht also sowohl uns als auch dem Finanzamt nur unnötige Arbeit. Deshalb haben wir im Januar dieses Jahres einen schriftlichen Antrag auf Befreiung von der ESt-Erklärung gestellt. Im Mai haben wir per E-Mail daran erinnert. Vor zwei Wochen haben wir eine "Erinnerung an die Abgabe der Steuererklärung" erhalten. Dagegen habe ich des noch nicht erteilten Bescheids wegen sofort schriftlich protestiert und geschrieben, dass ich mich ohne bis heute eingehende Reaktion an die übergeordnete Dienststelle wende. Der Briefträger ist noch nicht durch ...

    Meine Fragen: Ist es üblich bzw. rechtlich zulässig, dass ein Antrag acht Monate lang liegen bleibt? Kann man von uns verlangen, trotzdem vorher eine Steuererklärung abzugeben? Wenn berechtigt: Wo beschwere ich mich am sinnvollsten und wirksamsten?

    Vielen Dank im Voraus und Gruß

    Anselm
    Sämtliche Rechte mich zu irren vorbehalten ;-)

    #2
    AW: Anmahnung ESt-Erklärung statt Bescheid über Befreiungsantrag

    Hast du schon mit Menschen im FA gesprochen, das ist manchmal besser als ständig zu schreiben.

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      #3
      AW: Anmahnung ESt-Erklärung statt Bescheid über Befreiungsantrag

      Zitat von Anselm Beitrag anzeigen
      Hallo,

      ich gebe zu, dass mein Problem erst noch mit ELSTER zu tun bekommen könnte, aber ich hoffe, dass hier einige Teilnehmer die andere Seite des Finanzamtsschreibtischs kennen und mir mit ihren Erfahrungen helfen können.

      Meine Frau und ich sind seit 2001 im Ruhestand und erhalten seit 2006 Einkommensteuerbescheide über 0 Euro. Durch NV-Bescheinigung erhalten wir seit einigen Jahren auch keine Kapitalertragsteuer-Erstattung mehr. Die Einkommensteuererklärung macht also sowohl uns als auch dem Finanzamt nur unnötige Arbeit. Deshalb haben wir im Januar dieses Jahres einen schriftlichen Antrag auf Befreiung von der ESt-Erklärung gestellt. Im Mai haben wir per E-Mail daran erinnert. Vor zwei Wochen haben wir eine "Erinnerung an die Abgabe der Steuererklärung" erhalten. Dagegen habe ich des noch nicht erteilten Bescheids wegen sofort schriftlich protestiert und geschrieben, dass ich mich ohne bis heute eingehende Reaktion an die übergeordnete Dienststelle wende. Der Briefträger ist noch nicht durch ...

      Meine Fragen: Ist es üblich bzw. rechtlich zulässig, dass ein Antrag acht Monate lang liegen bleibt? Kann man von uns verlangen, trotzdem vorher eine Steuererklärung abzugeben? Wenn berechtigt: Wo beschwere ich mich am sinnvollsten und wirksamsten?

      Vielen Dank im Voraus und Gruß

      Anselm
      Hallo Anselm,

      wenn du NV-Bescheinigungen bekommst, die gelten doch immer drei Jahre heißt es doch dort:

      Diese Bescheinigung gilt für Kapitalerträge, die zufließen in der Zeit
      vom 1.1.20xx bis 31.12.20xx+3
      Adresse

      wird hiermit bescheinigt, dass voraussichtlich in dem o.a. Zeitraum
      eine Veranlagung zur Einkommensteuer nicht in Betracht kommt.

      Dann brauchst du doch keine Einkommensteuererklärung abgeben.
      Wenn man allerdings an die Rentenbesteuerung denkt und der Prozentsatz des Anteils der Rente jährlich steigt der der Besteuerung unterworfen wird und dann die jährlichen Rentenerhöhungen im Sinn hat, kann durchaus nach etlichen Jahren der Punkt eintreten wo Einkommensteuer anfällt.

      P.S. ...wenn dein Problem noch zum ELSTER-Problem wird, hilft dir Elsterformular Version 15.0 nicht mehr weiter, momentan aktuellste Version 16.2

      Tschüß

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        #4
        AW: Anmahnung ESt-Erklärung statt Bescheid über Befreiungsantrag

        Zitat von Kloebi Beitrag anzeigen
        Hast du schon mit Menschen im FA gesprochen, das ist manchmal besser als ständig zu schreiben.
        Na, "ständig" schreibe ich nicht. :-) Ich telefoniere ungern. Schriftlich habe ich etwas in der Hand.

        Gruß, Anselm

        - - - Aktualisiert - - -

        Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen
        wird hiermit bescheinigt, dass voraussichtlich in dem o.a. Zeitraum
        eine Veranlagung zur Einkommensteuer nicht in Betracht kommt.

        Dann brauchst du doch keine Einkommensteuererklärung abgeben.
        Das leuchtet mir ein. Aber nicht, warum ich dann eine "Erinnerung" bekomme.

        Wenn man allerdings an die Rentenbesteuerung denkt und der Prozentsatz des Anteils der Rente jährlich steigt der der Besteuerung unterworfen wird und dann die jährlichen Rentenerhöhungen im Sinn hat, kann durchaus nach etlichen Jahren der Punkt eintreten wo Einkommensteuer anfällt.
        Wie geschrieben, lauteten die Steuerbescheinigungen von 2006 bis 2013 auf 0 Euro. Veränderungen behalte ich natürlich im Auge. Falls die Zinsen mal wieder stark ansteigen, könnten die Erträge wieder steuerpflichtig werden (geraten, nicht mal geschätzt). Aber man kann mir ja kurz und bündig schreiben: Abgelehnt!

        P.S. ...wenn dein Problem noch zum ELSTER-Problem wird, hilft dir Elsterformular Version 15.0 nicht mehr weiter, momentan aktuellste Version 16.2
        Ich bin so optimistisch, noch nicht upgedatet zu haben.

        Gruß, Anselm
        Sämtliche Rechte mich zu irren vorbehalten ;-)

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          #5
          AW: Anmahnung ESt-Erklärung statt Bescheid über Befreiungsantrag

          jetzt kommt Klarheit in die Sache. Du hast nur eine NV bis Ende 2013. Dann ist fast klar, dass du 2014 wieder aufgefordert wirst. Ggf. existieren auch 2 unterschiedliche Steuernummern. Frag einfach nach, warum du noch geführt wirst, oder beantrage erneut eine NV-Bescheinigung.

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            #6
            AW: Anmahnung ESt-Erklärung statt Bescheid über Befreiungsantrag

            Erstmal werden die Erinnerungsschreiben automatisch erstellt, da schaut keiner nach, ob da noch irgendein Antrag rumliegt. Und wenn eine Pflicht zur Veranlagung besteht, dürfte sie solange bestehen, bis die Behörde sagt, dass sie drauf verzichtet.
            Und mit Schreiben, dass man sich an höherer Stelle beschweren wird, wenn die Behörde nicht innerhalb zwei Wochen antwortet, dürfte man eher in der Kategorie Querulant landen. Das Zittern wird deswegen jedenfalls keiner kriegen.

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              #7
              AW: Anmahnung ESt-Erklärung statt Bescheid über Befreiungsantrag

              Zitat von Kloebi Beitrag anzeigen
              jetzt kommt Klarheit in die Sache. Du hast nur eine NV bis Ende 2013. Dann ist fast klar, dass du 2014 wieder aufgefordert wirst. Ggf. existieren auch 2 unterschiedliche Steuernummern. Frag einfach nach, warum du noch geführt wirst, oder beantrage erneut eine NV-Bescheinigung.
              Nein, aktuell vom 1.1.2013 bis 31.12.2015. Ich habe den Antrag im Januar abgesandt. Wenn er unverständlich, unklar, aufmüpfig oder sonstwas war, hätte man mir das acht Monate lang mitteilen können.

              Gruß, Anselm
              Sämtliche Rechte mich zu irren vorbehalten ;-)

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                #8
                AW: Anmahnung ESt-Erklärung statt Bescheid über Befreiungsantrag

                dann handelt es sích um ein Versehen, und ihr seid doppelt erfasst. Verweise in irgendeiner Form nochmal auf die NV-Bescheinigung und gib beide Steuernummern an.

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                  #9
                  AW: Anmahnung ESt-Erklärung statt Bescheid über Befreiungsantrag

                  Zitat von neysee Beitrag anzeigen
                  Erstmal werden die Erinnerungsschreiben automatisch erstellt, da schaut keiner nach, ob da noch irgendein Antrag rumliegt.
                  Das nahm ich an.

                  Und wenn eine Pflicht zur Veranlagung besteht, dürfte sie solange bestehen, bis die Behörde sagt, dass sie drauf verzichtet.
                  Ich gehe davon aus, dass auch eine Pflicht besteht, Anträge von "Steuerbürgern" innerhalb eines angemessenen Zeitraums zu beantworten, die wegen dieses Verzichts anfragen.

                  Und mit Schreiben, dass man sich an höherer Stelle beschweren wird, wenn die Behörde nicht innerhalb zwei Wochen antwortet, dürfte man eher in der Kategorie Querulant landen. Das Zittern wird deswegen jedenfalls keiner kriegen.
                  Ich will mich ja nicht über die Nichteinhaltung der zwei Wochen beschweren, sondern über die Nichtbeantwortung des Antrags binnen acht Monaten. Wenn man deswegen als Querulant gilt, scheint das Problem nicht auf meiner Seite zu liegen. Mein Zittern ist auch eher alters- als finanzamtsbedingt. :-)

                  Gruß, Anselm
                  Zuletzt geändert von Anselm; 25.09.2015, 12:34.
                  Sämtliche Rechte mich zu irren vorbehalten ;-)

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                    #10
                    AW: Anmahnung ESt-Erklärung statt Bescheid über Befreiungsantrag

                    Zitat von Anselm Beitrag anzeigen
                    Hallo,
                    erhalten seit 2006 Einkommensteuerbescheide über 0 Euro. Durch NV-Bescheinigung erhalten wir seit einigen Jahren auch keine Kapitalertragsteuer-Erstattung mehr

                    lauteten die Steuerbescheinigungen von 2006 bis 2013 auf 0 Euro

                    Was denn nun? Habt ihr in den letzten Jahren Steuerbescheide erhalten oder hattet ihr eine NV bescheinigung?

                    Fakt ist jedenfalls, wenn die letzte NV Bescheinigung bis 2013 lief, dann muss für 2014 etwas passieren.

                    Einfachster Weg: Gib eine Steuererklärung für 2014 ab und stelle direkt einen Antrag auf Erteilung einer NV Bescheinigung ab 2015.
                    Eine Steuererklärung für 2014 ist auch daher angeraten, da deine Bank für 2014 Kapitalertragsteuer einbehalten haben müsste, wenn die NV nur bis 2013 galt.


                    Nachtrag: Einen schriftlichen Antrag eines Steuerpflichtigen nicht zu bearbeiten ist nicht üblich. Aber ggf. hat sich der Bearbeiter gedacht, keine Antwort ist auch eine Antwort. Du wolltest von der Abgabe befreit werden und hast die Antwort in Form der Erinnerung erhalten.
                    Zuletzt geändert von Beamtenschweiß; 25.09.2015, 12:35.
                    Mit freundlichen Grüßen

                    Beamtenschweiß
                    ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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                      #11
                      AW: Anmahnung ESt-Erklärung statt Bescheid über Befreiungsantrag

                      Zitat von Beamtenschweiß Beitrag anzeigen
                      Was denn nun? Habt ihr in den letzten Jahren Steuerbescheide erhalten oder hattet ihr eine NV bescheinigung?
                      ENTSCHULDIGUNG: Muss heißen "lauteten die Steuerbescheide von 2006 bis 2013 auf 0 Euro". Wir hatten ESt-Erklärungen gemacht, Steuerbescheide über 0 Euro erhalten und haben eine NV-Bescheinigung.

                      Fakt ist jedenfalls, wenn die letzte NV Bescheinigung bis 2013 lief, dann muss für 2014 etwas passieren.
                      Sie lautet aber, siehe oben, vom 1.1.2013 bis 31.12.2015.

                      Einfachster Weg: Gib eine Steuererklärung für 2014 ab und stelle direkt einen Antrag auf Erteilung einer NV Bescheinigung ab 2015.
                      Diesen "einfachen" Weg wollte ich uns und dem Finanzamt halt gerne ersparen. Antrag auf NV ist erst für ab 2016 erforderlich.

                      Eine Steuererklärung für 2014 ist auch daher angeraten, da deine Bank für 2014 Kapitalertragsteuer einbehalten haben müsste, wenn die NV nur bis 2013 galt.
                      S. o.

                      Nachtrag: Einen schriftlichen Antrag eines Steuerpflichtigen nicht zu bearbeiten ist nicht üblich. Aber ggf. hat sich der Bearbeiter gedacht, keine Antwort ist auch eine Antwort. Du wolltest von der Abgabe befreit werden und hast die Antwort in Form der Erinnerung erhalten.
                      Damit gebe ich mich nicht zufrieden, zumal ich zweimal nachgehakt habe.

                      Gruß, Anselm
                      Sämtliche Rechte mich zu irren vorbehalten ;-)

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                        #12
                        AW: Anmahnung ESt-Erklärung statt Bescheid über Befreiungsantrag

                        Wenn Sie doch aber eine gültige NV-Bescheinigung haben, wozu wollten Sie denn dann nochmals eine Bestätigung darüber haben, dass Sie keine Erklärung abgeben müssen.
                        Die NV-Bescheinigung sagt doch schon genau dies aus.
                        Vielleicht hat sich der Bearbeiter das gleiche gesagt und daher nicht geantwortet.
                        Wenn Sie die Erinnerung wirklich von einer zweiten Steuernummer erhalten haben, senden Sie doch einfach den Rückantwortbogen zurück und schreiben die Steuernummer der NV-Bescheinigung drauf. Dann sollte sich das erledigt haben.

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                          #13
                          AW: Anmahnung ESt-Erklärung statt Bescheid über Befreiungsantrag

                          Wenn ich eine NV-Bescheinigung habe, die bis 31.12.2015 gilt, dann beantrage ich eine neue Bescheinigung doch nicht ein Jahr vor Ablauf, sondern vielleicht jetzt oder Mitte Oktober.

                          Vielleicht hat sich der Bearbeiter gedacht: Eilt nicht, was ja auch stimmt.

                          Im Übrigen steht in den automatisch erstellten Erinnerungsschreiben (nach meiner Erinnerung) immer auch drin, dass man sich an das Finanzamt wenden soll, wenn man der Meinung ist, dass man nicht zur Abgabe einer Erklärung verpflichtet ist.

                          Was spricht dagegen, eine Kopie der NV-Bescheinigung mit einem Dreizeiler, dass die Einkommensverhältnisse unverändert sind, an das FA zu schicken?
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                            #14
                            AW: Anmahnung ESt-Erklärung statt Bescheid über Befreiungsantrag

                            Zitat von ReißigC Beitrag anzeigen
                            Wenn Sie doch aber eine gültige NV-Bescheinigung haben, wozu wollten Sie denn dann nochmals eine Bestätigung darüber haben, dass Sie keine Erklärung abgeben müssen.
                            Ich bemühe mich, ein korrekter Steuer-(Nicht-)Pflichtiger zu sein. Eine "Erinnerung an die Abgabe der Steuererklärung" nehme ich ernst. Nicht zuletzt wird ja auch ein Verspätungszuschlag von bis zu 10 % der festgesetzten Steuer angedroht, wenn mich das auch nicht besonders hart treffen würde.

                            Die NV-Bescheinigung sagt doch schon genau dies aus.
                            Auf der NV-Bescheinigung steht "... gilt für Kapitalerträge ...". Ich habe sie bisher (und tendiere noch dazu) ausschließlich für einen Nachweis Geldinstituten gegenüber gehalten, dass sie keine Kapitalertragsteuer abführen müssen. Auf die Idee, dass sie von der ESt-Erklörung befreit, wäre ich nie gekommen.

                            Vielleicht hat sich der Bearbeiter das gleiche gesagt und daher nicht geantwortet.
                            Dafür kann ich beim ersten Mal ein gewisses Verständnis aufbringen. Wenn aber nach vier Monaten eine Rückfrage kommt, sollte der Bearbeiter schon merken, dass Handlungsbedarf besteht.

                            Wenn Sie die Erinnerung wirklich von einer zweiten Steuernummer erhalten haben, senden Sie doch einfach den Rückantwortbogen zurück und schreiben die Steuernummer der NV-Bescheinigung drauf. Dann sollte sich das erledigt haben.
                            Die Erinnerung lautet auf die richtige (einzige) Steuernummer. Ich habe eine zweite Steuernummer nicht ins Spiel gebracht.

                            Gruß, Anselm
                            Sämtliche Rechte mich zu irren vorbehalten ;-)

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                              #15
                              AW: Anmahnung ESt-Erklärung statt Bescheid über Befreiungsantrag

                              Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                              Wenn ich eine NV-Bescheinigung habe, die bis 31.12.2015 gilt, dann beantrage ich eine neue Bescheinigung doch nicht ein Jahr vor Ablauf, sondern vielleicht jetzt oder Mitte Oktober.
                              Ich habe keine neue NV-Bescheinigung angefordert, sondern einen Antrag auf Befreiung von der Steuererklärung gestellt.

                              Die Suche nach "Antrag auf Befreiung von der Steuererklärung" im Internet ist übrigens interessant, aber die Antworten sehr unterschiedlich.

                              Vielleicht hat sich der Bearbeiter gedacht: Eilt nicht, was ja auch stimmt.
                              Hauptsache, die Abgabe der Steuererklärung eilt dann auch nicht. Ich rechne eher mit einer auch automatischen Zwangsgeldandrohung und danach einer Steuerschätzung (was interessant wäre).

                              Im Übrigen steht in den automatisch erstellten Erinnerungsschreiben (nach meiner Erinnerung) immer auch drin, dass man sich an das Finanzamt wenden soll, wenn man der Meinung ist, dass man nicht zur Abgabe einer Erklärung verpflichtet ist.
                              Genau das habe ich ja getan. In acht Monate vorauseilendem Gehorsam.

                              Was spricht dagegen, eine Kopie der NV-Bescheinigung mit einem Dreizeiler, dass die Einkommensverhältnisse unverändert sind, an das FA zu schicken?
                              Ich will planmäßig jetzt oder Mitte Oktober eine neue NV-Bescheinigung ab 2016 beantragen. Darin muss man ja das voraussichtlich zu versteuernde Einkommen angeben. - Jetzt lese ich aber gerade auf dem Formular: "Dieser Antrag ist nur erforderlich, wenn Ihre steuerpflichtigen Kapitalerträge 801 € (bei Ehegatten / Lebenspartnern 1.602 €) jährlich übersteigen. Ansonsten reicht ein Freistellungsauftrag an Ihr Kreditinstitut aus." Und ich wollte vereinfachen ...

                              Gruß, Anselm
                              Sämtliche Rechte mich zu irren vorbehalten ;-)

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